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[Recht & Politik] Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

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Ungelesen 05.05.11, 05:15   #1
paffpaff
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Standard Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche Vorschriften seien mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten nicht vereinbar, begründeten die Karlsruher Richter. Das treffe sowohl auf die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung als auch auf die Gesetzesreform vom Dezember 2010 zu.

Zur Begründung hieß es weiter, die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGM) in Straßburg im Dezember 2009 eingefordert.

Auftrag an den Gesetzgeber

Die Bundesverfassungsrichter beauftragten den Gesetzgeber nun, bis Juni 2013 Neuregelungen zu schaffen und ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept" zu entwickeln. Die Betroffenen müssen demnach etwa durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie "eine realistische Entlassungsperspektive" haben. Ihr Leben in Verwahrung muss zudem so weit wie möglich "den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst" werden. Darüber hinaus sollen ihnen familiäre und soziale Außenkontakte möglich sein.

Extrem gefährliche Straftäter vorerst weiter hinter Gittern

Laut Urteil dürfen extrem gefährliche Straftäter zum Schutz der Bevölkerung bis zur Neuregelung eingesperrt bleiben. Bei ihnen müsse es sich aber um Fälle handeln, von denen eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" ausgeht und die zudem an einer "zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung" leiden.

Überprüfung der 70 "Altfälle"

Gittertür im Hochsicherheitsgefängnis (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die meisten der verbliebenen 70 "Altfälle" dürften bis Ende 2011 auf freien Fuß kommen. ]
Von den verbliebenen rund 70 Altfällen, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, dürften nun viele bis Jahresende auf freien Fuß kommen. Bis dahin muss der Gesetzgeber dem Richterspruch zufolge jeden einzelnen dieser Fälle überprüfen.

Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass auch nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine nachträglich verlängerte oder angeordnete Sicherungsverwahrung nur unter der Voraussetzung einer psychischen Störung zulässig ist. Das seit Januar geltende Therapieunterbringungsgesetz greift diesen Gedanken den Richtern zufolge bereits auf. Auf dessen Grundlage könnten dann psychisch gestörte und weiterhin gefährliche Rückfalltäter in therapeutischen Einrichtungen verwahrt werden.
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In der Quelle findet ihr auch 2 Videos zu dem Thema
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Ungelesen 05.05.11, 06:53   #2
KEKSEEEE
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*mittelalterliche sprüche vonwegen "ich hau die alle um " und " foltert sie " und " schneidet ihnen was ab " in den raum werf*
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Ungelesen 05.05.11, 09:25   #3
hardie69
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Eine ganz schlimme Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Es ist mir unverständlich, dass in diesem Land der Täterschutz, immer wieder vor Opferschutz steht.

Ich halte auch nichts von Therapien bei Schwerstverbrechern die sich beisopielsweise an Kindern vergangen haben. Todesstrafe oder wegschließen für immer.
Für soclhe Verbrecher darf es keine realistische Chance auf Entlassung geben!

[EDIT]
Das wäre eine Alternative:
Zitat:
Da er weiter von Schuldgefühlen und Mordfantasien begleitet wurde, schlugen Ärzte weitere Psychotherapien und eine Gehirnoperation vor. Um dem lebenslangen Aufenthalt in der Psychiatrie zu entgehen, beantragte Bartsch seine Kastration. Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. Die Narkose erfolgte, wie 1976 an kleinen Krankenhäusern oftmals noch üblich, ohne Anästhesist unter der Verantwortung des Operateurs. Dabei wurde das Narkosemittel Halothan durch Verwendung eines dafür nicht geeigneten Methoxyfluran-Verdampfers zehnfach überdosiert, wodurch es zu einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch Bartschs kam.
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Ungelesen 05.05.11, 09:54   #4
hardie69
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Zitat:
Zitat von Hoorizon Beitrag anzeigen
Pro Kastration oder psychische Gewalt, Kontra Todesstrafe.

Man kann jeden Menschen brechen und mit psychischer Gewalt viel mehr Schaden zufügen.

Kastration sollte bei Sexualstraftätern schonmal generell durchgeführt werden.
Das alleine wird leider nicht genügen, der Trieb etc. geht dadurch nicht verloren.
(Man kann natürlich hoffen, dass einige die OP nicht überleben...)

Ich wäre bei Extremfällen für die Todesstrafe aus einem einfachen Grund.
Es spart den Steuerzahler jede Menge Kohle.
Ich habe keinen Bock Therapien für Schwerstverbrecher zu finanzieren!
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Ungelesen 05.05.11, 10:44   #5
Deppkopf
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Völlig richtiges Urteil.
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Ungelesen 05.05.11, 10:47   #6
hardie69
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Zitat:
Zitat von Hoorizon Beitrag anzeigen
@hardie69

Wenn ein krankhaft Pädophiler ein Kind missbrauchen will dann braucht er keinen Penis dazu.
Ja, das meint eich doch auch.
Dennoch sollte man das ruhig zusätzlich machen. Es werden auf jeden Fall schonmal keine Sexualhormone mehr produziert. Es wäre nur ein zusätzliches Mittel.
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Ungelesen 05.05.11, 10:49   #7
hardie69
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Zitat:
Zitat von Deppkopf Beitrag anzeigen
Völlig richtiges Urteil.
Wieso? Kommst du jetzt wieder auf freien Fuß?
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Ungelesen 05.05.11, 11:22   #8
TheBandicoot
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3,18 Millionen $ wofür denn bitte? Für die Stromrechnung vom E- Stuhl? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass es so viel kostet, eine Todesstrafe durchzuführen.
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TheBandicoot ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.05.11, 11:35   #9
Jack Herrer
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Ne, ich auch nicht ....bitte mal eine Kostenaufstellung beifügen, wie sich diese 3,18 Mio. ergeben.
Jack Herrer ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.05.11, 11:49   #10
hardie69
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Zitat:
Zitat von [Ger]mane Beitrag anzeigen
Expertengutachten, Ermittler, längere Verfahren, Kost und Logis der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, eventuelles Berufungsverfahren, Hochsicherheitstrakt (zusätzliches Wachpersonal, keine Möglichkeit zu arbeiten)

Da kommt einiges zusammen.

Da werden wohl alle Gerichtskosten in einen Pott geworfen und dann durch die vollstreckten Todesurteile geteilt. So kommen dann 30Mio$/vollstrecktem Todesurteil raus.

Ich schätze mal, die Uni Freiburg hat die tatsächlichen Kosten einer einzelnen vollstreckten Todesstrafe berechnet. Und das sind dann 3,18 Mio$
Das ist doch eher eine Milchmädchenrechnung.
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Ungelesen 05.05.11, 12:46   #11
hardie69
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Zitat:
Zitat von [Ger]mane Beitrag anzeigen
Hast du auch mal etwas produktives beizutragen?

Die Kosten habe nicht ich errechnet, sondern die Uni Freiburg bzw. das US-Informationszentrums zur Todesstrafe. Daher gehe ich davon aus, dass die stimmen.

Ich habe lediglich eine Erklärung gesucht, wieso die beiden Studien so krass auseinanderliegen.
Sorry, meine Aussage war nicht auf dich bezogen. Ich meinte die Uni-Freiburg.

Wenn jemand erst 20 Jahre in der Zelle wartet bevor er hingerichtet wird, kann man es auch gleich lassen.
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Ungelesen 05.05.11, 13:37   #12
khaalan
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Zitat:
Zitat von TheBandicoot Beitrag anzeigen
3,18 Millionen $ wofür denn bitte? Für die Stromrechnung vom E- Stuhl? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass es so viel kostet, eine Todesstrafe durchzuführen.
naja, kilometer autobahn kostet auf dem papier auch bis zu 6 mio.

auf dem papier kann man sich da totrechnen
khaalan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.05.11, 15:44   #13
__SANJA
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ich wäre für gefängnisse wie in russland. die reinste hölle für sexualverbrecher, und für die anderen verbrecher auch. in deutschland sind die gefängnisse doch eher jugendherbergen, mit fernseher usw. da träumen manche leute von. das ist garkeine strafe.
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Ungelesen 05.05.11, 15:55   #14
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von Hoorizon Beitrag anzeigen
Es ist sowieso unmöglich das ******* Straftäter überhaupt noch irgendwelche Rechte haben.
Sämtliche Rechte aberkennen hatten wir das letzte mal im Mittelalter in Form der Ächtung.

Bist du gedanklich vor ein paar hundert Jahren stehen geblieben?
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.05.11, 17:19   #15
hardie69
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Zitat:
Zitat von Lord_Wellington Beitrag anzeigen
Sämtliche Rechte aberkennen hatten wir das letzte mal im Mittelalter in Form der Ächtung.

Bist du gedanklich vor ein paar hundert Jahren stehen geblieben?
Vielleicht hätte man nicht alles revolutionieren sollen.

Die Rechte die man als Täter gerade in Deutschland hat sind doch paradisisch.
Diesen Schutz hätten sich die Opfer denen Qual und Leid, Gewalt oder Mord angetan wurde in der Situation mit Sicherheit auch gewünscht.
hardie69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.05.11, 18:51   #16
jerujeru
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hier wird ja immer wieder behauptet das der täterschutz viel ausgeprägter ist als der opferschutz.vieleicht kann einer der herren die das hier behaupten mir erklären an hand von nen paar beispielen.... das thema hat wirklich mein interesse geweckt
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Ungelesen 05.05.11, 19:04   #17
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und was hat das mit täterschutz zutun ? versteh ich nicht so ganz ??? vieleicht erklärst du mir das mal
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Ungelesen 05.05.11, 19:16   #18
jerujeru
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lol weil er freigelassen wurde , wurde der täter geschützt ?
soweit ich weiss wird ihm ganz normal der prozess gemacht und die strafe die er dann bekommt wenn er verurteilt wird muss er ableisten.

ich soll nicht so "pingelich" sein ? du lässt hier feinsten stammtisch quak ab und sagst mir ich soll nicht so pingelich sein ?
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Ungelesen 05.05.11, 19:26   #19
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der wurd nicht geschützt sondern es sind ganz normale abläufe in unseren rechtssystem und wenn dir diese nicht gefallen.... du musst nicht hier bleiben du kannst gerne woanders hin gehen
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Ungelesen 05.05.11, 19:30   #20
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wie ich bereits ganzam anfang befürtet hatte , mehr wie "kastriert ihn" köpft ihn " bekommt ihr hier nicht auf die reihe -.-
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Ungelesen 05.05.11, 21:05   #21
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von Hoorizon Beitrag anzeigen
Erst heute, nach zwei Wochen, wurde Anklage erhoben.
Und nur weil der Typ Connections hat.
"Erst heute"? Zwei Wochen dürfte ein neuer Geschwindigkeitsrekord für die Anklageerhebung sein. Normalerweise ist die Staatsanwaltschaft schon ungewöhnlich schnell, wenn sie eine Anklage in 3 Monaten fertig bekommt. Irgendwelche Connections wurden hier definitiv nicht ausgenutzt.
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.05.11, 21:47   #22
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warum jetzt die Aufregung? der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das doch schon beanstandet. Da war es doch logisch das das mal kommt.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN. Danke
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Ungelesen 06.05.11, 02:02   #23
Nortall
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zurück zur News: Finds lächerlich, Menschen die solch schwerwiegende Straftaten vollbracht haben, haben sich meiner meinung, jegliches recht auf freiheit oder dergleichen verscherzt.
Es kann nicht sein das ein VERURTEILTER Kinderschänder, Vergewaltiger oder Mörder nach ein paar jährchen "Zwangsurlaub" wieder frei rumlaufen darf!
Und dann kommt noch der Täterschutz dazu, euer Nachbar könnte ein Vergewaltiger sein und ihr wisst es nicht, so siehts aus. Es ist nicht wie in Amerika wo man dann im Internet schauen kann, denn dort kann man im Internet schauen ob ein Mörder / Kinderschänder etc in der nähe wohnt.

Til Schweiger sagt eigentlich alles was gesagt werden muss
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Von mir aus kann man auch besagten Straftätern ihre Verurteilung auf die Backe tättowieren.
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Ungelesen 06.05.11, 05:43   #24
Nana12
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Zitat:
Zitat von Nortall Beitrag anzeigen
zurück zur News:
Das soll doch wohl ein Witz sein. Es gibt nur einen dürftigen Post zum Thema, und der kam von Loewe1860. Der Rest ist geistige Toilette.

btw Til liegt natürlich völlig daneben. "Die Intellektuellen" sind diejenigen die dafür sorgten das eine Herrschaft nicht seine Kinder ficken kann ohne dabei jegliche Konsequenzen zu fürchten. Wir haben einen Rechtsstaat aufgebaut der auf Resozialisierung setzt, und sind damit sehr erfolgreich. Wer gerne in Amerika leben will, soll das tun. Nur sitzt dort jeder hundertste im Knast und die Kriminalitätsrate (ganzs besonders bei Kapitalverbrechen) ist ganz ordentlich.
Der Wunsch nach nach "Law and Order" klingt für mich nach "Ich bin gerne bereit mich und meine Lieben eine höhere Gefahr auszusetzen wenn ich dafür im Fall der Fälle meine Rache bekomme". Diese "Law and Order" Idioten haben noch nie was zustande bekommen, und deswegen haben sie diesbezüglich auch so wenig Einfluss. Es geht hier um einen Rechtsstaatentwurf der sich auch selbst rechtfertigen muss.
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Ungelesen 06.05.11, 11:08   #25
jerujeru
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Zitat:
Zitat von Hoorizon Beitrag anzeigen
Das sind keine normalen Abläufe.

Ich habe es in den letzten Jahren so erlebt das Verbrecher bzw. Gewalttäter SOFORT in U-Haft geschickt wurden wenn ein dringender Tatverdacht besteht.
Es gab in diesem Fall Kameraaufnahmen, ein Geständnis usw.

Quatsch mich bitte nicht blöd an.
Wenn du keine Argumente hast dann sei ruhig.
dann mach dich mal schlau was eine uhaft ist und wofür sie ist bevor du nur scheisse erzählst und dir das dann noch leute glauben.
__________________
My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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