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myGully |
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30.11.11, 11:51
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Battlefield 3: Verbraucherschützer mahnen EA ab
Zitat:
Unzureichende Informationen für Kunden im Zuge der Veröffentlichung des Shooters "Battlefield 3" haben nun ein rechtliches Nachspiel für den Spielehersteller Electronic Arts. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat dem Unternehmen eine Abmahnung zugestellt.
Das Unternehmen habe die Nutzer nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass eine dauerhafte Internetverbindung benötigt wird, um das Spiel zu nutzen. Zudem müssen Kunden die Zusatzsoftware Origin installieren, ohne verständlich informiert zu werden, was diese auf ihrem Computer genau macht. Gegenstand des Verfahrens sind außerdem Vertragsklauseln, die Verbraucher nach Auffassung der Verbraucherschützer unverhältnismäßig benachteiligen.
Der VZBV erkennt hier bereits einen Trend auf dem Markt für Computerspiele: Immer häufiger müssen sich die Nutzer im Internet registrieren, anschließend ein Benutzerkonto anlegen und für die gesamte Dauer des Spiels online sein. Fällt die Internetverbindung providerbedingt gerade aus, bleibt der Bildschirm dunkel. Problematisch sei das, wenn die Hersteller darüber nur unzureichend informieren. Im Falle des Spiels Battlefield 3 findet sich ein entsprechender Hinweis im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung.
Zudem müssen sich die Kunden die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht, beklagen die Verbraucherschützer.
Gleichzeitig seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass nach Auffassung des VZBV unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behält sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen, hieß es.
Der VZBV beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung der Verbraucherschützer zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.
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30.11.11, 12:26
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#2
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Jungspund
Registriert seit: Jan 2011
Ort: Dortmund
Beiträge: 132
Bedankt: 51
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Ein Glück das ich kein Fan von diesen ganzen neuen Beinahe-Realität-Shootern bin.
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30.11.11, 19:06
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#3
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Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 945
Bedankt: 450
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Naja, ich denke mittlerweile wird sich EA Games dreimal überlegen ob die ein Spiel wieder in Deutschland releasen.
Aber endlich schaltet sich mal eine Behörde ein, so lange warte hoffentlich wird das jetzt bald besser mit Origin.
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30.11.11, 19:25
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#4
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Stammi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.273
Bedankt: 694
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Ich spiels zwar nicht, ABER...
Wenn man sich einen Shooter kauft, der hauptsächlich zum ONLINE spielen benutzt wird, wird man doch selber wissen, dass man die ganze zeit online sein muss.
Und zum Thema Origin wurde ja schon in den ganzen andern Forenbereichen genug diskutiert.
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30.11.11, 21:15
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#5
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Zitat von PropheT456
Ich spiels zwar nicht, ABER...
Wenn man sich einen Shooter kauft, der hauptsächlich zum ONLINE spielen benutzt wird, wird man doch selber wissen, dass man die ganze zeit online sein muss.
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Zustimmung..
Zitat:
Und zum Thema Origin wurde ja schon in den ganzen andern Forenbereichen genug diskutiert.
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Weiß nicht was da der Konsens war, aber Heise bzw. die c't-Redaktion hat Origin analysiert und rausgefunden, dass das Programm mal so gar keine (persönlichen) Daten ausliest. Selbst Raubkopien von anderen EA-Spielen hat das Programm nicht die Bohne interessiert.
Damit dürfte das also in die gleiche Kategorie fallen wie Steam und Konsorten, bei denen man auch nicht weiß, was genau die auf dem "Computer machen". Aber hauptsache, die "Verbraucherschützer" sind auf den "Anti-EA-Zug" aufgesprungen und mahnen völlig unreflektiert irgendwelche Firmen ab.
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