Zitat:
Zitat von vialukai
Heißt das jetzt, dass jeder aufgrund einer IP Adressenermittlung(Abmahnbrief usw.) eine Gegenklage einreichen kann, da eine Verletzung des §10 GG besteht? Wäre hier eine Schmerzensgeldklage dann zulässig, weil das jemand psychisch fertig gemacht haben könnte?
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Was Ihr so für Vorstellungen habt. Das bedeutet trotzdem nicht, einen Freibrief für illegale Downloads zu besitzen. Dann reich da mal ne Klage ein, und begründe den erhaltenen Abmanhnbrief, das du mit einer IP illegale downloads begangen hast, und du einen bösen Brief von den Anwälten der Urheber bekommen hast, und das es ungerecht wäre und gegen das Grundgesetzt verstößt.
Und das mit "psychich fertig gemacht" ist doch wohl ein Witz oder? Beim downloaden warst du aber sicher in psychisch guter Verfassung, stimmt, immer sind die anderen die Bösen.
Wer lesen kann, kann auch in dem Text die gewisse Portion Ironie und Sarkasmus erkennen.