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[Brisant] Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare

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Ungelesen 24.11.12, 23:58   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare

Zitat:
Ein Urteil des Hamburger Landgerichts stellt das Konzept des Filesharing-Tools RetroShare infrage. Die Justiz verhängte gegen einen Nutzer des Projektes eine einstweilige Verfügung, da urheberrechtlich geschützte Daten durch seinen Computer geleitet wurden. Der Straftatbestand war folglich erfüllt, ohne dass der Betroffene vom Datentransfer hätte Kenntnis haben können.

RetroShare basiert als Filesharing-Software darauf, dass Daten nur in privaten Gruppen untereinander getauscht werden können, zu denen ein Nutzer eingeladen worden sein muss. Somit findet ein Austausch von Inhalten nur über die Teilnehmer der einzelnen Gruppen statt. Bisher galt dieses System als sicher, da die Identität der Beteiligten gerade vor Behörden geheim bleiben sollte.

Das Hamburger Landgericht verhängte nun allerdings gegen einen Nutzer der Plattform eine einstweilige Verfügung, die von ihm bei wiederholter Verbreitung des betreffenden Musikstücks 250.000 Euro verlangen würde. Beachtlich ist dabei, dass der Schuldige weder Sender noch Empfänger der Datei war. Sein Computer fungierte durch den angeschalteten RetroShare-Client lediglich als „Durchleitung“ für den Dateitransfer. Was das Gericht allerdings entschied, stelle auch die Durchleitung von verschlüsselten Dateien eine Rechtsverletzung da.

Wie Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog über Online- und Bürgerrecht erklärt, sei die Entscheidung der Justiz durchaus gewagt. Schließlich ist hat man als Netzwerkknoten weder Kenntnis über den Inhalt der Daten noch die Möglichkeit den Transfer gerichtet zu verhindern. Stadler kritisiert das Urteil auch deswegen, da nach Rechtsauffassung des Gerichts auch Personen haftbar gemacht werden könnten, die das Prinzip der Software gar nicht verstanden haben.

Der verurteilte Filesharer wurde derweil zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro verpflichtet. Inwiefern eine der Parteien plant, in Berufung zu gehen ist bislang unbekannt. Mangels öffentlich gemachter Dokumente bleibt ebenfalls unklar, wir die Identität des Betroffenen überhaupt aufgedeckt werden konnte.

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