Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
04.12.24, 06:26
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 784
Bedankt: 1.872
|
Wissenschaftler zu Corona - Aufruf zur öffentlichen Diskussion
Wissenschaftler zu Corona - Aufruf zur öffentlichen Diskussion
Jörg Matysik, Gerald Dyker, Andreas Schnepf, Tobias Unruh, Martin Winkler
03.12.2024
Zitat:
Fünf Professoren fordern die deutschen Forschungseinrichtungen auf, die Rolle des Robert-Koch-Instituts zu diskutieren. Der Aufruf im Wortlaut.
Aufruf zur öffentlichen Diskussion und Bitte um Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Gruppe von Chemie- und Physik-Universitätsprofessoren, die, wie alle anderen Wissenschaftler auch, den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet sind, vor diesem Hintergrund jedoch die Entwicklungen der letzten Jahre am Robert Koch-Institut (RKI) mit Sorge beobachten.
Auf seiner Homepage fasst das RKI seine Forschungsagenda zusammen: „Das Robert Koch-Institut ist das nationale Public-Health-Institut und trägt wesentlich zum Gesundheitsschutz in Deutschland bei. Seine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beobachten und bewerten gesundheitliche Trends und Risiken in der Bevölkerung. Darauf basierend erstellen sie Empfehlungen und Handlungsvorschläge für die Politik und verschiedene Akteure im Gesundheitswesen. Auf diese Weise trägt das Institut dazu bei, gesundheitliche Krisen zu meistern – oder bestenfalls ganz zu verhindern.“ Alle Beschäftigte des RKI sind „verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis zu halten“. Dazu gehört es u.a. „lege artis zu arbeiten“ sowie „Resultate zu dokumentieren und alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln“. Gleichzeitig ist das RKI dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegenüber weisungsgebunden.
Im Rahmen der Corona-Krise ist es nun tatsächlich zu Weisungen des BMG gekommen, die die veröffentlichte wissenschaftliche Einschätzung und sich daraus ergebende Empfehlungen und Handlungsvorschläge auf unwissenschaftliche Art und Weise (nicht lege artis) beeinflusst haben, wie es in den sogenannten RKI-Protokollen dokumentiert ist und wir es in einem Artikel in der Berliner Zeitung vom 23.09.2024 zum Ausdruck gebracht haben.
Wir haben den Bundesgesundheitsminister gefragt, wie viele Mitarbeiter aufgrund dieses eklatanten Verstoßes gegen die eigenen Regeln des RKI remonstriert haben. Wir haben vom Minister eine Antwort erhalten, die jedoch keine Informationen zu den Remonstrationen am RKI enthalten hat. Zwischenzeitlich wurde allerdings auf eine schriftliche Anfrage aus dem Bundestag vom Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Edgar Franke mitgeteilt, dass es in den Jahren 2018 bis zur Anfrage im November 2024 im RKI keine Remonstrationen gegeben hat.
Wir fragen uns nun, was der Grund dafür ist, dass kein Mitarbeiter des RKI remonstriert hat. Könnte es sein, dass sich die Wissenschaftler nicht in der Lage gesehen haben, sich dem Druck aus der Politik zu erwehren, ohne die Arbeitsstelle und damit die eigene Lebensgrundlage zu gefährden? Zugegebenermaßen bleibt uns unklar, ob eine Remonstration durch die Wissenschaftler des RKI überhaupt angezeigt war. Denn was wiegt stärker, die Verpflichtung sich an die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis zu halten oder den Weisungen des Ministeriums nachzugeben? Die rechtliche Klärung dieser Frage wäre sicher interessant, allerdings ist uns wichtiger zu fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, diesen Zwiespalt durch die Trennung der wissenschaftlichen Arbeit des RKI von einer nachgelagerten politischen Einordnung/Berücksichtigung der Ergebnisse aufzulösen.
Kann es also überhaupt zielführend sein, eine Einrichtung, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet ist, die Aufgabe zu geben, Empfehlungen und Handlungsvorschläge für die Politik zu erarbeiten und zu publizieren, wenn diese Empfehlungen und Handlungsvorschläge vor der Veröffentlichung durch Weisungen der Regierung manipuliert werden können?
Die so veröffentlichten wissenschaftlichen Einschätzungen des RKI wurden regelmäßig nicht nur zur Legitimierung tagespolitischer Verlautbarungen und Entscheidungen, sondern auch als absoluter Goldstandard in Begründungen von Anklagen und Urteilen durch Staatsanwaltschaften und Gerichten verwendet.
Muss also eine Behörde wie das RKI nicht völlig unabhängig von der Politik und insbesondere von einer amtierenden Regierung in der Lage sein, Empfehlungen und Handlungsvorschläge ausschließlich auf Grundlage der eigenen wissenschaftlichen Beurteilung zu veröffentlichen? Diese Empfehlungen und Handlungsvorschläge können dann von der Regierung unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen gewürdigt und entsprechend beachtet oder verworfen werden.
Ist eine solche Unabhängigkeit nicht Voraussetzung für eine Behörde, um den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis genügen zu können? Gefährdet die Weisungsbindung an politische Entscheidungsträger einer öffentlich als wissenschaftlich arbeitend wahrgenommenen Behörde nicht nur das Vertrauen in diese Behörde, sondern darüber hinaus auch die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft als solche? Verhindert die Weisungsgebundenheit eine objektive Herangehensweise, und ist dies nicht Grundlage für die gute wissenschaftliche Praxis? Wäre es nicht besser, wenn Behörden wie das RKI zukünftig weisungsungebunden arbeiten und publizieren?
Wir denken, dass die aufgeworfenen Fragen Grundlage für eine breite öffentliche Diskussion sein sollten, und würden uns freuen, wenn die hier angeschriebenen Organisationen dazu Stellung nehmen würden. Wir freuen uns auf den wissenschaftlichen Austausch.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Unterzeichner
Unterzeichner:
Prof. Dr. Jörg Matysik, Analytische Chemie, Universität Leipzig (Kontakt);
Prof. Dr. Gerald Dyker, Organische Chemie, Ruhr-Universität Bochum;
Prof. Dr. Andreas Schnepf, Anorganische Chemie, Universität Tübingen;
Prof. Dr. Tobias Unruh, Physik, FAU Erlangen-Nürnberg;
Prof. Dr. Martin Winkler, Materials and Process Engineering, Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften
Mit Bitte um Stellungnahme an:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Alle Fraktionen und Gruppen des Deutschen Bundestags
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutscher Hochschulverband
Hochschulrektorenkonferenz
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
Leibniz-Gemeinschaft
Fraunhofer-Gesellschaft
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit
Paul-Ehrlich-Institut
Robert-Koch-Institut
|
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei sydneyfan:
|
|
04.12.24, 10:12
|
#2
|
Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.353
Bedankt: 3.172
|
Fraglich, was sich diese Personen von ihren 5min Fame erhoffen.
Zitat:
Kann es also überhaupt zielführend sein, eine Einrichtung, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet ist, die Aufgabe zu geben, Empfehlungen und Handlungsvorschläge für die Politik zu erarbeiten und zu publizieren, wenn diese Empfehlungen und Handlungsvorschläge vor der Veröffentlichung durch Weisungen der Regierung manipuliert werden können?
|
Ja, so funktioniert es halt. Regierung gibt etwas bei einem Institut in Auftrag und die Ergebnisse werden im Rahmen der Politik verwendet. Keine Regierung auf der Welt macht das anders. Das RKI hat sich nichts vorzuwerfen. Genauso wie andere Institute, die Ergebnisse an Firmen etc. liefern. Da werden die Ergebnisse auch nur veröffentlicht, wenn sie dem Auftraggeber passen.
Zitat:
In seinem Blog hinterfragt Matysik die Wissenschaftlichkeit bestimmter Klimamodelle und Methoden der CO2 Messungen.
|
Sind wohl ein Klüppchen Impf-Gegner - daher weht der Wind.
Geändert von csesraven (04.12.24 um 10:17 Uhr)
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei csesraven bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:30 Uhr.
().
|