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[Recht & Politik] Umsetzung von DSA: NetzDG und Telemediengesetz werden abgeschafft

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Ungelesen 07.08.23, 18:21   #1
ziesell
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Standard Umsetzung von DSA: NetzDG und Telemediengesetz werden abgeschafft

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Umsetzung von DSA: NetzDG und Telemediengesetz werden abgeschafft

Die Bundesregierung passt die Internetgesetze an die europäischen Vorgaben an. Netzsperren werden auf mehr Provider ausgedehnt.



Mit einem neuen Digitale-Dienste-Gesetz will die Bundesregierung die rechtlichen Vorgaben für Internetplattformen einheitlicher regeln. "Durch den Regelungsentwurf werden das Telemediengesetz (TMG) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) außer Kraft gesetzt", heißt es in dem Gesetzesentwurf, den das Bundesdigitalministerium am 4. August 2023 veröffentlichte. Als zentrale Aufsichtsstelle für die Plattformen soll die Bundesnetzagentur fungieren.

Die Bundesregierung setzt damit das Gesetz über digitale Dienste um (engl.: Digital Services Act/DSA). Dieses trat im November 2022 in Kraft (g+) und gilt vom 17. Februar 2024 an in allen EU-Staaten.

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) enthält 31 Paragrafen und gilt "für alle Anbieter digitaler Dienste". Dazu zählt "jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung". Besondere Auflagen gelten für "sehr große Online-Plattformen" oder "sehr große Online-Suchmaschinen".

Löschfristen werden abgeschafft

Zahlreiche konkrete Regelungen des NetzDG und TMG werden künftig direkt durch den DSA ersetzt. Das betrifft beispielsweise das Beschwerdeverfahren, wonach soziale Netzwerke offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen müssen. Künftig sind die Anbieter lediglich dazu verpflichtet, "zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen" zu entscheiden.

Während bislang das Bundesamt für Justiz (BfJ) dafür zuständig war, die Einhaltung des NetzDG zu kontrollieren, übernimmt das künftig eine "Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur". Dies wird laut Ministerium die zentrale Ansprechstelle für Bürger und Unternehmen sein, um Verstöße zu melden. Das betrifft beispielsweise unberechtigte oder zu späte Löschungen von Inhalten. Bestimmte Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellen, sollen hingegen dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden.

Der Personalbedarf des Bundes soll durch das DDG um 40,66 Stellen zunehmen. Während sich die Personalkosten um knapp vier Millionen Euro im Jahr erhöhen, steigen die jährlichen Sachkosten um 1,1 Millionen Euro. Die Koordinierungsstelle soll nach Angaben des Ministeriums mit weiteren Behörden insbesondere in den Bereichen Daten- und Jugendschutz zusammenarbeiten. Die künftige Rolle des BfJ ist noch offen.

Netzsperren bei mehr Providern möglich

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen kann der Rechteinhaber vom betroffenen Diensteanbieter laut Paragraf 7 "die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern". Abmahngebühren sollen bei Netzsperren jedoch nicht zulässig sein, solange der Diensteanbieter nicht absichtlich mit dem urheberrechtsverletzenden Nutzer zusammenarbeitet.

Der Gesetzesbegründung zufolge wird "der Kreis der Anspruchsadressaten auf sämtliche digitale Dienste erweitert, die von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermitteln". Damit könnten Netzsperren bei sämtlichen Access-Providern durchgesetzt werden. Die Erweiterung trage "insbesondere Entwicklungen der gerichtlichen Praxis Rechnung, die die Regelung, aufgrund der vergleichbaren Interessenslage, nicht nur auf WLAN-Provider, sondern auch auf LAN-Provider anwandte".

Das DDG enthält umfangreiche Buß- und Zwangsgeldvorschriften bei Verstößen gegen den DSA. "Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden", schreibt das Ministerium. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Das Gesetz soll am 17. Februar 2024 in Kraft treten.
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