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EuGH: Strenge Vorgaben für die Messung von Luftschadstoffen
Zitat:
EuGH
Strenge Vorgaben für die Messung von Luftschadstoffen
Schon einzelne Überschreitungen der Grenzwerte von Luftschadstoffen verstoßen gegen EU-Recht, befindet der Europäische Gerichtshof. Das Urteil betrifft alle EU-Staaten.
26. Juni 2019, 10:24 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, ps 1 Kommentar

Aktivisten beim "Die-In" gegen Umweltverschmutzung Anfang Juni in Paris © Stephane de Sakutin/AFP/Getty Images
Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen verstößt gegen EU-Regeln, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil dürfte auch weitreichende Folgen für Deutschland haben.
Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden verklagt. Sie verlangten einen ausreichenden Luftqualitätsplan und die Einrichtung der nötigen Messstationen. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Wo Messstellen platziert werden und wie groß die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten in der Debatte über Diesel-Fahrverbote sind, ist auch in Deutschland umstritten.
In Deutschland werden Schadstoffgrenzwerte überschritten
In Deutschland werden an vielen Stellen Schadstoffgrenzwerte überschritten. 2018 wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid verstoßen. CSU-Politiker äußerten in der Vergangenheit immer wieder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte etwa, dass Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden.
Die Luxemburger Richter befanden weiter, dass schon an einzelnen Messstationen überhöhte Werte von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe als Verstoß gälten. Denn dort drohten Gesundheitsschäden. Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum hätten wenig Aussagekraft.
Die EU-Regeln sähen zudem vor, dass Messstationen so einzurichten seien, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte lieferten, erklärten die Richter weiter. Die Standorte müssten so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde. Die Auslegung der geltenden Regeln durch den EuGH gilt nun für alle EU-Staaten.
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
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