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[Other] Germanwings-Crash: "Empörung" über gebotene Entschädigung

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Ungelesen 19.07.15, 04:58   #1
TinyTimm
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Standard Germanwings-Crash: "Empörung" über gebotene Entschädigung

Zitat:
Hinterbliebene ärgern sich über Lufthansa

Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe, bei der im März 150 Menschen ums Leben gekommen sind, haben das Schmerzensgeld-Angebot der Konzern-Mutter Lufthansa als „unangemessen“ abgelehnt. Die Angehörigen seien zornig über das Verhalten der Airline, teilte Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Samstag in Berlin mit. Das angebotene Schmerzensgeld sei mit pauschal 25.000 Euro „zu wenig“ - gefordert wird jetzt mindestens das Vierfache.

„Erwarten ein neues Angebot“


Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes haben ein Entschädigungsangebot der Lufthansa abgelehnt. „Wir lehnen das Angebot ab, weil die Hinterbliebenen es als unangemessen empfinden“, sagte der Berliner Anwalt Elmar Giemulla, der nach eigenen Angaben 35 Opfer-Familien vertritt, am Samstag gegenüber der Agentur AFP.


Der Berliner Anwalt Giemulla vertritt 35 Opfer-Familien

Die Angehörigen seien zornig über das Verhalten der Airline. „Die Empörung ist sehr groß. Wir erwarten jetzt ein neues Angebot.“ Die Lufthansa hatte vorgeschlagen, dass die rechtmäßigen Erben eines jeden Opfers deutscher Nationalität 25.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Zudem soll jeder nächste Angehörige mit Wohnsitz in Deutschland 10.000 Euro erhalten für „unterstellte eigene Gesundheitsschäden“.

„Als unangemessen abzulehnen“


Zu dieser Gruppe zählen dem Angebot zufolge Eltern, leibliche Kinder, Adoptivkinder, Ehegatten und eingetragene oder eheähnliche Lebenspartner mit gemeinsamem Wohnsitz. In einem Schreiben Giemullas an den Lufthansa-Anwalt heißt es: „Es wird Sie nicht verwundern, dass meine Mandanten mich gebeten haben, dieses Angebot als unangemessen abzulehnen.“ In dem siebenseitigen Brief mit Datum vom 13. Juli werden die vorgeschlagenen Entschädigungssummen als zu gering bezeichnet.

Anstatt des sogenannten „ererbten Schmerzensgelds“ in Höhe von 25.000 Euro fordert Giemulla eine „jeweils sechsstellige Zahl im unteren Bereich“, also mindestens 100.000 Euro für jedes Opfer. Dies fordert der Anwalt auch anstatt des angebotenen „Angehörigenschmerzensgelds“ in Höhe von 10.000 Euro. Den von der Lufthansa definierten Kreis der Anspruchsberechtigten lehnt Giemulla als „eindeutig zu eng definiert“ ab. Er fordert, auch Großeltern, Geschwister sowie Enkel einzubeziehen.

Kein Kommentar von Lufthansa

Der Lufthansa-Vorschlag, sei „kein Angebot, mit dem Verhandlungen eröffnet werden könnten“, heißt es am Ende des Briefes. Giemulla fordert den Lufthansa-Anwalt auf, bei dem Konzern „eine unternehmenspolitische Entscheidung anzuregen und mir einen weiteren Vorschlag zu unterbreiten, der die Eröffnung von ernsthaften Verhandlungen möglich macht“. Die Lufthansa wollte das Schreiben des Opferanwalts auf AFP-Anfrage nicht kommentieren.

Bei dem Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf waren am 24. März alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatte der Kopilot den Airbus absichtlich in den französischen Alpen abstürzen lassen.

EU-Expertengruppe gibt Empfehlungen


Als Konsequenz aus dem Unglück schlägt eine EU-Expertengruppe generelle psychologische Untersuchungen für künftige Berufspiloten vor. „Derzeit gibt es angehende Berufspiloten, die für ihre Ausbildung niemals eine psychologische Bewertung absolvieren“, heißt es in dem Papier, das die Brüsseler EU-Kommission am Freitag veröffentlichte.

Unter Leitung der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA hatten Vertreter von Fluggesellschaften, Arbeitnehmern und Behörden sowie medizinische Experten zwei Monate lang bestehende europäische Regelungen unter die Lupe genommen. Das Papier soll als Arbeitsgrundlage für spätere Empfehlungen an die Flugbranche und für mögliche Gesetzesänderungen dienen. Die EU-Kommission hatte die Gruppe nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine über den französischen Alpen einberufen.
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Ein fetter Anteil der Summe bleibt ohnehin beim Anwalt.
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Ungelesen 19.07.15, 07:57   #2
Destiny
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35.000 Euro für Überführung, Beerdigung, die Hin und Her Fliegerei der Angehörigen, der materielle Schaden und Arztkosten für Behandlungen der Angehörigen?

Das ist doch echt ein Witz.

Wenn sie (die Leute, die Lufthansa verklagen) den Prozess gewinnen, zahlt übrigens Lufthansa die Anwaltskosten @ TinyTimm.
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Ungelesen 19.07.15, 08:06   #3
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Aus dem unfall/Unglück des Absturzes Kapital zu schlagen, also irgendwelche irrsinnigen schadenersatzforderungen zu stellen, finde ich die größere Frechheit als die angebotenen Summen und empfängerkreise.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Ungelesen 19.07.15, 12:34   #4
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Moin,

Die angebotene Summe ist das Schmerzensgeld. Ob die von Destiny genannten Dinge gegen Beleg extra erstattet werden steht da nicht. Das wäre dann Schadenersatz.
Zwei unterschiedliche aber gerne verwechselte Dinge.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 19.07.15, 12:51   #5
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Zitat:
Falls nach Abschluss der Ermittlungen der Absturz als absichtliche Tat des Copiloten als bewiesen gilt, greift für die 149 Todesopfer grundsätzlich das Opferentschädigungsgesetz. Dafür genügt, dass der 27-Jährige vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat – eine mögliche Schuldunfähigkeit etwa wegen der laut Staatsanwaltschaft bestehenden Krankschreibung für den Tag des Absturzes spielt für diese Bewertung keine Rolle.

Die Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz unterscheiden sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Fall zu Fall deutlich:

Für Witwen und Witwer, Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschafen und Waisen kommen Hinterbliebenenrenten in Betracht. Zusätzlich kann es im Bedarfsfall ergänzende Hilfsansprüche geben – etwa auf Krankenbehandlung und Fürsorgeleistungen.
Eltern von bei dem Flugzeugabsturz gestorbenen Kindern haben Ansprüche auf Rentenzahlungen, wenn sie selbst im Rentenalter oder voll erwerbsgemindert sind und das getötete Kind 18 Jahre oder älter war.

Zusätzlich zu diesen Leistungen gilt speziell für den Luftverkehr das Montrealer Übereinkommen von 1999. Nach diesem Übereinkommen ist für Flugzeugunglücke nach technischen Fehlern der Schadenersatz bei 143.000 Euro gedeckelt. Bei einer unrechtmäßigen Handlung eines Piloten – von der im vorliegenden Fall auszugehen ist – liegen die Fakten anders. Dann kommt die Deckelung nicht zum Tragen, stattdessen können deutlich höhere Summen fällig werden. Die Höhe des Schadens richtet sich dann nach dem nachgewiesenen Schaden.
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Ungelesen 19.07.15, 12:53   #6
cbllain
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
35.000 Euro für Überführung, Beerdigung, die Hin und Her Fliegerei der Angehörigen, der materielle Schaden und Arztkosten für Behandlungen der Angehörigen?
Das hat mit Schmerzensgeld nichts zu tun. Eine Entschädigung für Mehrkosten gibts ja sowieso.
Das Schmerzensgeld gibts ja für die erlittene psychische Belastung. In der Regel handelt es sich dabei um die zugefügten immateriellen Schäden der Opfer, also in dem Fall die psychologische Belastung (Angst) vor dem Absturz der Absturzopfer selber. Da solche Forderungen eben vererbbar sind, erhalten dann die Angehörigen das Schmerzensgeld.

Hier wird aber neben dem eigentlichen Schmerzensgeld der Opfer ein zusätziches Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen gefordert.
Ich persönlich bezweifle es, dass so eine Forderung vor Gericht stand halten würde. Es ist fraglich, ob man als Angehöriger mehr leidet, wenn die Opfer durch einen Flugzeugabsturz umgekommen sind, oder durch z.B. eine Krankheit. Theoretisch könnte man sogar anbringen, dass ein schneller Tod für die Angehörigen weniger belastend ist, als eben eine langwierige Krankheit, die dann shclussendlich zum Tod führt. Wie auch immer. Das Problem ist die Nachweisbarkeit des erlittenen Schadens.

Ich glaube aber nicht, dass sowas dann wirklich mal vor Gericht gehen wird. Mich würde es interessieren, ob man da zu einer höchstrichterlichen Entscheidung gelangen würde. Normalerweise wird man sich einigen. Es geht der Fluggesellschaft da weniger ums Geld, sondern um den schlechten Ruf, den sie wohl bei einer Verhandlung erhalten würde. Ob nun zurecht oder nicht. Die öffentliche Meinung ist da nicht sehr oft auf der gleichen Seite wie die Gesetzeslage.

Ich sehe das Ganze auch mehr als einen Versuch der "Bereicherung". Von den Anwälten, aber auch von einigen Hinterbliebenen. Mit 100.000 Euro trauert es sich ja doch besser als mit 25.000 Euro.
Ethik hin oder her, der Mensch ansich ist gierig.
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Ungelesen 19.07.15, 13:45   #7
Origami
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Mir egal, was ihr von meiner Meinung haltet aber ich finde, dass die Angehörigen da durchaus mal versuchen sollen, so viel wie möglich an Kohle rauszuschlagen.
Natürlich wiegt kein Geld der Welt das Leben eines Nahestehenden auf, ein finanziell abgesichertes Leben lebt sich aber dennoch angenehmer und das haben die Opfer meiner Ansicht nach verdient.
Ich denke mir aber eher, dass es den Angehörigen um einen Imageschaden der LH geht. Inwiefern die LH verantwortlich für den Mord ist, lasse ich mal außen vor, ich kann mir aber vorstellen, dass man als Opfer anschließend rot sieht gegen den Konzern und man diesen folglich möglichst Schaden zufügen möchte.

Egal wie der Hintergrund auch sein mag -Geld rausschlagen und/oder der LH öffentlich schaden wollen-, ich wünsche den Angehörigen nicht nur eine möglichst große Summe, sondern vor allem einen Sieg in diesen Verhandlungen .
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Ungelesen 19.07.15, 14:53   #8
cortez442
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Ein Mensch ist eben nicht so viel wert wie der entgangene Gewinn bei einer illegal runter geladenen MP3. Diese sogenannte Entschädigung ist doch eh ein Witz
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Ungelesen 19.07.15, 14:57   #9
Melvin van Horne
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Moin,

nur auf Gier würde ich hier nicht tippen. Gehen wir mal davon aus, das alle direkten Kosten die den Angehörigen entstanden sind erstattet werden,
Aber das ist doch nicht alles. Mit dem Verlust eines Familienangehörigen geht oft auch der Verlust von großen Teilen des Familieneinkommens einher. Zwar kann man sich dagegen versichern. Doch oft steht einem dann der zermürbende Kampf gegen Versicherungen bevor.

Sie haben eine Unfallversicherung. Aber das war ja kein Unfall in dem Sinne!

Ihre Lebensversicherung zahlt nicht bei grober Fahrläüssigkeit! Ob es grob fahrlässig war, sich in ein Flugzeug zu setzen muss erst mal ein Gericht entscheiden. Keine Bange! In 15 Jahren haben wir eine endgültige Entscheidung!

Wir lassen erst einmal gerichtlich klären, ob wir oder die Versicherung der Lufthansa zahlen muss.

Weit hergeholt? Kann sein. Aber Versicherungen haben schon oft bei offensichtlichen Fällen in die Trickkiste gegriffen. Ausgeschlossen ist da nichts.
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Ungelesen 19.07.15, 14:58   #10
Destiny
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Hm, okay. Ich glaube, mich erinnert zu haben, dass es hieß, dass die Hinterbliebenen entschädigt werden sollten und dabei alles in einer Summe gezahlt werden sollte, die aber nicht zu hoch sein "darf", da ja die Firma (LH) nicht pleite gehen soll.

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Ungelesen 19.07.15, 15:34   #11
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Ich glaube, mich erinnert zu haben, dass es hieß, dass die Hinterbliebenen entschädigt werden sollten und dabei alles in einer Summe gezahlt werden sollte, die aber nicht zu hoch sein "darf", da ja die Firma (LH) nicht pleite gehen soll.

So, jetzt aber mal her mit einer vernünftigen Quelle. irgendwas erfinden kann jeder gut und du sowieso am Besten...
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Ungelesen 19.07.15, 18:17   #12
ekris
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Wie auch immer, ob es jetzt noch etwas Extra wegen Beerdigung gibt oder nicht, KEIN Leben ist mit Geld aufzuwiegen.
Eben, die Summe kann noch so hoch sein, sie wird den Verlust nie ersetzen können. Fraglich für mich ist, warum überhaupt die LH/Germanwings über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zahlen sollen. Bei einem kleinen Busunternehmen würde auch keiner auf die Idee kommen grosse Summen raus zu pressen.
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Ungelesen 20.07.15, 17:01   #13
cbllain
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Zwar kann man sich dagegen versichern.
Nennt sich im Versicherungsjargon Subsidiarität und meint, wenn man sich durch eine spezielle Versicherung absichern kann, dann zahlt keine "allgemeine" Versicherung. Hat hier aber nur am Rande was damit zu tun, das Prinzip ist aber ähnlich.

Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Sie haben eine Unfallversicherung. Aber das war ja kein Unfall in dem Sinne!
Doch, es war ein Unfall. Jedoch zahlt die Unfallversicherung nicht nach dem Tod des Versicherten (außer Unfalltod war mit einer bestimmten Summe versichert, was aber eine Art Risikolebensversicherung darstellt.)

Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Ihre Lebensversicherung zahlt nicht bei grober Fahrläüssigkeit! Ob es grob fahrlässig war, sich in ein Flugzeug zu setzen muss erst mal ein Gericht entscheiden. Keine Bange! In 15 Jahren haben wir eine endgültige Entscheidung!
Zum einen zahlt die Risikolebensversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit und zum anderen liegt hier keine Fahrlässigkeit, geschweige denn grobe Fahrlässigleit, der Versicherungsnehmer vor.

Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Wir lassen erst einmal gerichtlich klären, ob wir oder die Versicherung der Lufthansa zahlen muss.
Das muss man nicht mehr klären, da die Sachlage klar ist. Versicherungstechnisch gesehen ist es sowas wie ein Betriebshaftpflichtschaden.
Ein Betrieb haftet für die Schäden durch seine Angestellten während der Berufsausübung.
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Ungelesen 20.07.15, 17:18   #14
Kneter33
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Zitat:
Zitat von cbllain Beitrag anzeigen
Doch, es war ein Unfall. Jedoch zahlt die Unfallversicherung nicht nach dem Tod des Versicherten (außer Unfalltod war mit einer bestimmten Summe versichert, was aber eine Art Risikolebensversicherung darstellt.)
Echt?
Nach all den Infos zur Zeit heute war es ein Selbstmord des Co Piloten mit der tragischen Auswirkung das er noch andere damit rein gezogen hat.
Klar ersetzt keine Summe den Verlust eines geliebten Menschen.
Aber wenn es wirklich so sein sollte das vorher bekannt war das der Co Pilot Physisch Krank war sollen die bluten.
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Ungelesen 20.07.15, 17:41   #15
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Zitat von Kneter33 Beitrag anzeigen
Echt?
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Man verwendet immer gerne die Eselsbrücke PAUKE.

P - Plötzlich
A - von Außen
U - Unfreiwillig
K - auf den Körper
E - wirkendes Ereignis

Beispiel 1: Heinzelmann fährt mit seinem Auto an eine Hauswand und wird ohnmächtig und querschnittsgelähmt.
Unfallversicherung zahlt den bleiben körperlichen Schaden.

Beispiel 2: Heinzelmann fährt Auto, wird krankheitsbedingt ohnmächtig und fährt gegen eine Hauswand und wird dadurch querschnittsgelähmt.
Unfallversicherung zahlt nicht, da das Unfallereignis nicht von außen, sondern von innen (krankheitsbedingte Ohnmacht) kam.

Und genau so wars bei dem Flugzeugabsturz. Wer den herbeigeführt hat ist fürs erste egal. Die Unfallversicherung muss zahlen. Zumindest den bleibenden körperlichen Schaden. Ab Tod gibts den nicht mehr und die Zahlung wird eingestellt. Da gibts dann noch genauere Regelungen was und ob die Hinterbliebenen was bekommen.
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Ungelesen 21.07.15, 20:48   #17
TinyTimm
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Vorwürfe nach Germanwings-Absturz - Wut-Brief an Lufthansa-Chef

Angehörige der Opfer des Germanwings-Absturzes aus Haltern fühlen sich von der Lufthansa im Stich gelassen. Nun haben sie einen wütenden Brief an Konzernchef Spohr geschrieben. Darin kritisieren sie mangelnde Anteilnahme und die Höhe des Schmerzensgelds.

In einem Brief an Lufthansa-Chef Carsten Spohr erheben die Hinterbliebenen der 18 beim Germanwings-Absturz getöteten Schüler und Lehrerinnen aus Haltern am See in Nordrhein-Westfalen schwere Vorwürfe.


Lufthansa-Chef Spohr

"Sie waren für Ihre Kunden da, nicht für uns"

In dem Schreiben empören sich die Verwandten vor allem über eine fehlende Entschuldigung des Konzernchefs: "Wir hatten erwartet, irgendwann in diesen schweren Tagen eine Entschuldigung von der Lufthansa zu hören", heißt es in dem Schreiben. Dafür, dass bei Kontrollen der Aktenvermerk über die Vorerkrankung des Co-Piloten nicht beachtet worden sei. Dafür, dass sich die Lufthansa gegen ein Vier-Augen-Prinzip im Cockpit entschieden habe. "Nichts davon haben wir gehört."

Zudem habe Spohr nicht den Kontakt zu den trauernden Angehörigen gesucht. "Sie waren für Ihre Kunden da, nicht für uns", kritisieren die Verwandten in dem am Dienstag von ihrem Anwalt veröffentlichten Brief. Eltern hätten auf die persönliche Einladung zur Beisetzung ihres Kindes keine Antwort erhalten. Dies wies der Konzern zurück: "Herrn Spohr ist kein persönliches Einladungsschreiben für eine Beerdigung zugegangen", sagte Sprecher Andreas Bartels der "Bild". Diese hatte als erste über den Brief aus Haltern berichtet.

Die Lufthansa äußerte zwar Verständnis für die Wut der Betroffenen, Bartels sagte zugleich aber auch: "Wir bedauern sehr, dass nun eine Verschärfung des Tons reingebracht wird." Ein Antwortschreiben Spohrs werde es nicht geben. Die Lufthansa sei mit jedem Angehörigen in Kontakt.

Schmerzensgeld - eine Beleidigung?

Das von der Lufthansa angebotene Schmerzensgeld nannten die insgesamt 32 unterzeichnenden Verwandten beleidigend. "Wenn ein Mitarbeiter eines Handwerksunternehmens bei Ihnen zuhause ein Fenster beschädigt, steht das Unternehmen selbstverständlich dafür gerade. Versteht Lufthansa nicht, was für jeden Handwerksbetrieb selbstverständlich ist, wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens Schaden anrichtet?"

Der Germanwings-Mutterkonzern hatte den deutschen Hinterbliebenen nach der Katastrophe neben einer Soforthilfe von 50.000 Euro pauschal 25.000 Euro als Schmerzensgeld angeboten. Nächste Angehörige wie Eltern, Kinder oder Lebenspartner sollen dazu ohne weitere Prüfung jeweils ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bekommen. Die Anwälte der Angehörigen haben dies abgelehnt und verlangen ein neues Angebot.
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Ungelesen 22.07.15, 14:36   #18
cbllain
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Diese 32 Unterzeichner sollten eigentlich froh, sein, dass sie ein pauschales Schmerzensgeld angeboten bekommen haben. Vor Gericht könnten sie durchaus leer ausgehen. Gesetzlich steht ihnen ein mittelbares Schmerzensgeld gar nicht zu und über die Höhe des vererbten unmittelbaren Schmerzensgeld kann man nun trefflich streiten, da es ja keine Geschädigten mehr gibt.

Hier mal ein Beispiel:
Ein Mann lebte mehrere Jahre in Todesangst. Er wird dann angeschossen und stirbt darauf hin nach einigen Tagen.
Dafür (also die jahrelange Todesangst und die körperlichen Schmerzen nach den Schüssen) veranschlagte das OLG Koblenz ein Schmerzensgeld von 12.782 Euro (18.06.1998, 5 U 1554/97).

Sowas (die Forderung nach mehr Schmerzensgeld) kann man eigentlich nur noch unter Gier verbuchen.
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Ungelesen 22.07.15, 15:08   #19
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Zitat von cbllain Beitrag anzeigen
Sowas kann man eigentlich nur noch unter Gier verbuchen.
Nicht bei allen,da waren z.B. bestimmt einige Ehemänner dabei die für ihre Frauen und Kinder das Geld Nachhausegebracht haben und womöglich noch mitten am finanzieren von Eigenheim oder sonstigen Krediten gewesen sind ,und wenn die Frauen noch reine Hausfrauen sind,stehen die nun plötzlich dumm da mit kleinen Mäulern um sich rum die gestopft werden müssen und Krediten die ihnen jederzeit alles wegnehmen würden. Da würde jeder es begrüßen wenn es weningstens ausreichend Geld für die Überbrückung oder für ne Umstellung auf ein Neues Leben gibt . Weil Frauen mit Kinder und dann noch ab einem bestimmten Alter kriegen nämlich nichtmehr so leicht einen Neuen Partner an Start.
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Ungelesen 22.07.15, 15:19   #20
TinyTimm
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Der wirkliche Grund warum die Menschen so sauer sind ist die empathielosigkeit Spohrs und seiner Berater.
Es geht in dem Fall nicht um Erwachsene, es geht um die Kinder die umgekommen sind, und sogar jetzt lässt Spohr seinen Pressesprecher an seiner Stelle Standpunkt beziehen.

Hätte es da schon zu Anfang etwas mehr Fingerspitzengefühl gegeben, wäre die Sache nie so eskaliert.
Das Spohr nicht auf jeder Beerdigung auf die er eingeladen wird selbst teilnehmen kann oder will sei dahingestellt. Aber ein Beileidschreiben mit persönlicher Unterschrift wird ja wohl leistbar sein.

Ich kann die Wut der Eltern sehr gut verstehen. Und wenn man so verletzt ist, will man Genugtuung, die bei einem Konzern nun mal nur über die finanzielle Schiene geht.
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Ungelesen 22.07.15, 16:04   #21
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Moin,

@cbllain Du hast natürlich Recht. In einem klaren Fall müssen die Versicherungen zahlen. Nur, was klar ist bestimmt die Versicherung. Was ist denn sonst in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] schiefgegangen? Schmerzensgeld IST Schadenersatz. Es mildert einen nicht belegbaren aber vorhanden Schaden ab.
Es kann die Trauer nicht mildern.

Aber es kann die Zukunftsangst, die der Verlust eines Einkommensteils in der Familie verursacht etwas verringern.
Es kann helfen, die erste Zeit zu überbrücken bis sich das Leben neu sortiert hat.

Was hier angemessen ist kann ich nicht sagen. Das ist im Einzelfall verschieden. Aber das es nur Gier ist würde ich nicht behaupten.

Wie kommst Du darauf , dass ihnen ein Schmerzensgeld gesetzlich nicht zusteht? Weil die Anspruchsberechtigten nicht mehr am Leben sind? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 23.07.15, 17:06   #22
cbllain
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Wie kommst Du darauf , dass ihnen ein Schmerzensgeld gesetzlich nicht zusteht? Weil die Anspruchsberechtigten nicht mehr am Leben sind? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Es muss zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schmerzensgeld unterschieden werden.
Ein mittelbares Schmerzensgeld der Hinterbliebenen ist sehr selten. Das vererbte unmittelbare Schmerzensgeld hingegen ist völlig normal.

Bei den Links gehts um vererbtes unmittelbares Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld eben, das die Verstorbenen erhalten hätten aufgrund der körperlichen Schmerzen. Das ist bei dem Flugzeugunfall eben nicht der Fall gewesen.
Und wenn du die Fälle genauer ansiehst, dann sind die Fälle, in denen der Tod relativ schnell eingetreten ist, deutlich unter 25.000 Euro, die von der Lufthansa angeboten werden.

Zitat:
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Schmerzensgeld IST Schadenersatz. Es mildert einen nicht belegbaren aber vorhanden Schaden ab.
Das ist nicht richtig. Der Schaden muss belegbar sein. Ist er nicht belegbar, dann gibts auch keinen Ersatz.
Er ist nur lediglich immateriell.
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Ungelesen 23.07.15, 18:41   #23
Melvin van Horne
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Moin,

wie gesagt, was angemessen ist weiß ich nicht. Wer will das bemessen?

Die Opfer des Absturzes waren sich minutenlang bewusst, daß sie sehr wahrscheinlich sterben werden. Es kann sich also sehr wohl um vererbtes unmittelbares Schmerzensgeld handeln.

Die Lufthansa will neben 50.000 Euro Soforthilfe pro Opfer 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 10.000 Euro Schmerzensgeld für jeden nahen Angehörigen.

Um zu wissen ob das ausreicht, müsste ich in der Lage der betroffenen sein. Danke, ich verzichte.

Was mich an dem Fall stört, ist die Tatsache, das Anwälte nach dem Streitwert bezahlt werden. Ich kenne die Regelungen nicht so genau. Aber kann es sein, das da mancher der Anwälte seine ohnehin schwer getroffenen Mandanten in eine Auseinandersetzung treibt, von der er weiss daß für seine Mandanten nichts großes rauskommt? Und das die Forderung lediglich dazu dient den Streitwert aufzubessern?

Ich will keinen beschuldigen. Aber der Gedanke kommt mir schon.
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Ungelesen 23.07.15, 21:07   #24
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Allein die Sache mit SMS ist so ein Beweis, dass in unserer Gesellschaft etwas nicht stimmt und gewisse Leute krank im Kopf sind. Ich habe keine Ahnung, ob der Vorstand davon wusste, aber sowas zeugt von schlechter Kinderstube und Mangel an Emotionaler Intelligenz.
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