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14.11.15, 17:30
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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75 Euro Bußgeld: Gericht wertet Nutzung von Blitzer-App als Verstoß
Zitat:
Wer beim Autofahren eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzt, um sich vor Radarfallen warnen zu lassen, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. So zumindest ein entsprechender Beschluss, der jetzt erstmals vom Oberlandesgericht Celle erlassen wurde.
Erstmals für verboten erklärt
Technische Geräte, die eine Radarwarnung ermöglichen, dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nicht betrieben oder mitgeführt werden. Nutzer von Blitzer-Apps bewegen sich laut der Meinung vieler Experten bisher aber in einer rechtlichen Grauzone. Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt in einem aktuellen Urteil aber definiert, dass die Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
"Das Oberlandesgericht Celle hat mit einem Beschluss ganz klar festgelegt: Wenn ein Smartphone mit Blitzer-App zur Warnung vor Blitzern genutzt wird, ist dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit" wird Jessica Laß, Sprecherin des Oberlandesgerichts in dem Bericht vom NDR zitiert. Laut den Angaben des Gerichts handelt es sich dabei bundesweit um den ersten Beschluss dieser Art.
Zur Begründung führt der Senat in der Presseerklärung zum Urteil weiter aus: "Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhält das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes." Dabei sei es nicht von Bedeutung, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei lediglich, dass der Fahrer das Gerät nachweislich zur Warnung vor Blitzern einsetzten wollte.
Nachweis weiter schwierig
Auf Basis dieser Entscheidung hatte das Gericht im konkreten Fall die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers abgelehnt, den das Amtsgericht Winsen/Luhe wegen der Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte. Wie die Sprecherin des Oberlandesgerichts mitteilt, sei der Fahrer eigentlich von der Polizei angehalten worden, weil er ohne zu Blinken abgebogen war. "Bei der Kontrolle sahen die Beamten das Handy mit der geöffneten App", so Laß.
Genau diese Beschreibung zeigt, dass es trotz des Präzedenzcharakters des Beschlusses in Zukunft für die Behörden weiter schwierig bleiben wird, entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Der Besitz von Blitzer-Apps kann an sich noch nicht als hinreichender Verstoß gewertet werden. Dem Fahrer bei einer Kontrolle nachzuweisen, dass er eine solche App tatsächlich während der Fahrt genutzt hat, dürfte in vielen Fällen aber schwer fallen.
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15.11.15, 10:26
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.151
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da frag ich mich doch, wie dieser (nüchterne?) richter wohl entscheidet, wenn es sich nicht um eine app sondern um eine rotenplaner software handelt oder ein navi, bei dem radarwarner bereits enthalten sind
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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15.11.15, 10:43
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 181
Bedankt: 410
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Auch Navis mit integrierten Blitzerwarner sind nicht erlaubt.
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15.11.15, 18:46
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 342
Bedankt: 191
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was ist mit radio?
warum ist das erlaubt?
vllt kanns mir jemand erklären, verstehe es wirklich nicht.
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When scum rules the world only more scum are born...
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15.11.15, 18:54
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Das Radio sagt dir ja keine Stationären Blitzer an. Und um diese geht es ja. Stationäre Blitzer werden in der App angezeigt, nicht die, die immer hier und da mal auftauchen vor denen dann im Radio gewarnt wird.
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15.11.15, 22:32
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.163
Bedankt: 2.358
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Naja Prince ganz so ist es nicht.
Im Radio werden dir nur die mobilen Blitzer verraten. Darüber gab es auch schon das eine oder andere Urteil.
Eine App verät dir die mobilen und die stationären Blitzer. Siehe z.B. Blitzer.de!
Nun ist es auch so, dass lt. STVO Radarwarner verboten sind. Also verstößt jemand, der einen Warner verwendet, gegen die entsprechende Vorschrift und wird mit einem Bußgeld belegt.
Auf Radiowarnungen findet die STVO aber keine Anwendung. =>[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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16.11.15, 07:15
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Danke für die Aufklärung. War jetzt nur eine Vermutung. Ich selber nutze den Kram ja nicht.
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17.11.15, 15:42
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#8
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 476
Bedankt: 293
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Naja, ich hab die Apps noch nie benutzt. Wenn ich irgendwo hin fahre, wo ich mich nicht auskenne, warnt mich mein Navi vor Unfallschwerpunkten. Nur an diesen darf bekanntlich geblitzt werden
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei cortez442:
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