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[Recht & Politik] Klare Vorgaben: EuGH lehnt anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab

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Standard Klare Vorgaben: EuGH lehnt anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab

Zitat:
Der Europäische Gerichtshof hat ein zweites Mal die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für unzulässig erklärt. Der Branchenverband Eco fordert nun ein Moratorium für die deutsche Regelung. Die Bundesregierung verteidigt hingegen ihr Gesetz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnt die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten aller Nutzer ab. Eine solche Regelung überschreite "die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden", teilte das Luxemburger Gericht am Mittwoch mit. Erlaubt sei lediglich eine "gezielte Vorratsspeicherung". Diese müsse hinsichtlich der zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherungsdauer "auf das absolut Notwendige beschränkt" sein. Telekommunikationsanbieter könnten daher nicht allgemein verpflichtet werden, persönliche Nutzerdaten zu speichern (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15).

Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Anlass für das Urteil sind laufende Verfahren in Schweden und Großbritannien. Dortige Gerichte hatten den EuGH um ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen gebeten.

Deutsche Regelung hinfällig

Vor dem Hintergrund dieses Urteils dürfte die im Oktober 2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hinfällig sein. Denn diese verpflichtet die Telekommunikationsanbieter unterschiedslos, die Daten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern. Einschränkungen gibt es lediglich, was den Zugriff auf die Daten beispielsweise von bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten und Journalisten betrifft. Nach Ansicht der großen Koalition ist es nicht praktikabel, die Verbindungsdaten von bestimmten Personengruppen von der Speicherung vorab auszuschließen.

Nun machte der Gerichtshof den Mitgliedstaaten aber konkrete Vorgaben, wie eine europarechtlich zulässige Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Demnach muss "jede nationale Regelung, die derartiges vorsieht, klar und präzise sein und hinreichende Garantien enthalten, um die Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen". Das entsprechende Gesetz müsse angeben, "unter welchen Umständen und Voraussetzungen eine Maßnahme der Vorratsspeicherung von Daten vorbeugend getroffen werden darf, um so zu gewährleisten, dass der Umfang dieser Maßnahme in der Praxis tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt ist".

Deutsche Speicherung ab Juli 2017

Zudem müsse "in Anbetracht der Menge an gespeicherten Daten, ihres sensiblen Charakters und der Gefahr eines unberechtigten Zugangs" die nationale Regelung vorsehen, dass die Daten innerhalb der EU zu speichern und nach Ablauf ihrer Speicherungsfrist unwiderruflich zu vernichten seien.

Zumindest die letztgenannten Forderungen werden von der deutschen Regelung erfüllt. Die übrigen Bestimmungen hätten vor dem EuGH angesichts dieser neuen Vorgaben jedoch keinen Bestand. Kritiker waren ohnehin der Ansicht, dass die Regelung bereits gegen das frühere EuGH-Urteil vom April 2014 verstößt. Schon damals hatten die Luxemburger hohe Hürden gesetzt, die Vorratsdatenspeicherung aber nicht generell verboten. Jetzt dürften die Vertreter der großen Koalition aber in noch größere Erklärungsnöte kommen.

Allerdings sollte sich die Koalition beeilen, auf die neuen Vorgaben zu reagieren. Schließlich hat die Bundesnetzagentur inzwischen den Anforderungskatalog veröffentlicht, den die Telekommunikationsanbieter bis Juli 2017 umsetzen müssten. Das hat für die Firmen zum Teil hohe Investitionen zur Folge. Die neuen Vorgaben aus Luxemburg bedeuten jedoch, dass die Provider nur die Vorratsdaten bestimmter Anschlüsse speichern müssten. Der Aufwand bezüglich der sicheren Speicherung, Beauskunftung und Löschung würde sich jedoch nicht verringern.

Bundesregierung ist weiter guter Dinge
Nachtrag vom 21. Dezember 2016, 12:40 Uhr


Der IT-Branchenverband Eco begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Die luxemburgischen Richter haben ihre Chance einer weiteren Grundsatzentscheidung genutzt: Die Mitgliedstaaten dürfen keine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung festlegen. Damit sehen wir unsere wiederholt geäußerten Bedenken bestätigt", sagte Vorstandsmitglied Oliver Süme. Es sei daher "äußerst zweifelhaft", ob das deutsche Gesetz den strengen Anforderungen des Gerichtshofs genüge.

Mit Blick auf den Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur forderte Süme: "Wir brauchen jetzt dringend ein Moratorium, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europa- und verfassungsrechtswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen."

Lob für die Entscheidung kam auch von der Digitalen Gesellschaft. Der EuGH habe "allen Sicherheitsesoterikern und Überwachungsfanatikern einen dicken Strich durch die Rechnung" gemacht, sagte der politische Geschäftsführer des Vereins, Volker Tripp. Nun müsse Deutschland reagieren und die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung "ein für allemal auf den Müllhaufen der Geschichte verbannen".

Nachtrag vom 21. Dezember 2016, 14:44 Uhr

Vertreter von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen hielten sich mit abschließenden Bewertungen vorerst zurück. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, sagte auf Anfrage von Golem.de: "Der EuGH ist seiner kritischen Linie zur Vorratsdatenspeicherung treu geblieben. Insbesondere die anlasslose Speicherung wird kritisiert. Wir brauchen nun eine genaue Prüfung, was das für das deutsche Gesetz bedeutet."

Ein Sprecher des Innenministeriums zeigte sich optimistisch, dass das deutsche Gesetz den europäischen Vorgaben entspricht. Die Bundesregierung habe große Mühe darauf verwandt, "einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der selbstverständlich nicht nur den nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen, sondern selbstverständlich auch den europarechtlichen Anforderungen genügt", sagte Ministeriumssprecher Johannes Dimroth in Berlin und fügte hinzu: "In diesem festen Glauben und der darin eingeflossenen Arbeit der an diesem Entwurf beteiligten Ressorts bin ich auch guter Dinge, dass das im Lichte der Entscheidung von heute hält." Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies darauf, dass "unsere Regelungen restriktiver sind, als die Regelungen, die der EuGH hier im Urteil geprüft hat". Allerdings sagten beide Sprecher, dass es für eine abschließende Einschätzung noch zu früh sei.

Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht hält hingegen die deutsche Regelung nach dem Urteil für unzulässig. "Das Urteil ist ein Erfolg für die Bürgerrechte und weist den Weg in eine Europäische Union ohne anlasslose Massendatensammlungen. Die Bundesregierung muss die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit geregelt ist, jetzt ändern", sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament. Die Speicherung von Daten auf Vorrat dürfe nur im Ausnahmefall erlaubt sein und müsse sich auf die je nach Anlass absolut notwendigen Daten beschränken.
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