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myGully |
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31.01.17, 15:41
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Terrorunterstützern darf Asyl verwehrt werden
Zitat:
Egal ob Geld, Pässe oder Waffen: Wer Terroristen unterstützt, darf in der EU nicht auf Asyl hoffen. Der Europäische Gerichtshof entschied den Fall eines Marokkaners.
Staaten dürfen Terrorunterstützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH in Luxemburg.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei geholfen, Freiwillige in den Irak zu bringen. Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, wegen seiner Verurteilung könnte er nicht in sein Heimatland zurückkehren. Zu groß wäre die Gefahr, dass er als radikaler Islamist eingestuft und verfolgt würde.
Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von Flüchtlingen auch für jene gelten, die "die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen", die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten (Rechtssache C-573/14).
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