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[Wirtschaft] Bonpflicht: Der Berliner Einzelhandel verzettelt sich

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Ungelesen 02.01.20, 22:13   #1
Harzinger
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Standard Bonpflicht: Der Berliner Einzelhandel verzettelt sich

Zitat:
Seit Neujahr gilt die Pflicht für alle Händler, Bons auszugeben. Ein Besuch in den Läden zeigt, dass manche Betreiberinnen und Betreiber noch üben müssen.

Berlin

Aller Anfang ist schwer, und manchmal muss auch improvisiert werden: – und das sind heutzutage fast alle. Selbst Bäcker, Friseure oder Imbissbetreiber müssen nun Bons ausgeben – und sei es für ein Brötchen, Waschen/Schneiden/Legen oder eine Portion Pommes auf der Pappe. Aber halten sich auch alle an die Regelung, mit der die Finanzbehörden auf höhere Steuereinnahmen hoffen? Eine kleine Stippvisite bei Einzelhändlern im Akazienkiez in Schöneberg und der angrenzenden Kaiser-Wilhelm-Passage offenbart: An Tag Zwei des neuen Jahres waren noch nicht alle wirklich reif für die Bonpflicht.....

Bonpflicht: Ein Blick in andere Länder

Melina Apostolidou kennt solche Diskussionen aus ihrer alten Heimat, dem landläufig als Steuervermeidungs-Europameister geschmähten Griechenland, zu Genüge. Dort gibt es seit Jahren eine strikte Bonpflicht. „Und die Leute halten sich daran, weil auch viel kontrolliert wird. Neulich war meine Schwester dort beim Bäcker. Als sie rauskam, stand da einer vom Finanzamt und hat nach dem Bon gefragt“, erzählt die Mittvierzigerin.

Griechenland ist eines von vielen Beispielen in Europa, wo der Bon beim Einkauf auch für Kleinstbeträge gängig ist. In Portugal gehörte er einst zu den Kriterien des Euro-Rettungsschirms, in Kroatien meldeten die Unternehmen den Finanzämtern nach Einführung der Kassenpflicht erhebliche Umsatzsteigerungen. Obligatorisch ist der Bon in Österreich, Belgien, Frankreich und Tschechien. In Italien gibt es die „Scontrino“-Pflicht seit den Achtzigern. Auch in Bulgarien gibt es zu jedem Kauf einen Beleg.
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Als ob es nicht schon genug Bürokratie gebe, aber nun gut.
Allerdings habe ich eine Frage denn ich habe das jetzt nicht so verfolgt. Der Eine oder Andere aber vielleicht schon. Und zwar geht es um die Sache in Griechenland. Ist hier auch so etwas vorgesehen, dass Mitarbeiter der Finanzämter draußen meinen Bon kontrollieren könnten? Kann ich mir weder logistisch noch rechtlich eigentlich vorstellen, aber wer weiß schon.
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Ungelesen 03.01.20, 01:05   #2
karfingo
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Wenn es ein Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte ist, lass dich nicht kontrollieren. Oder du hast den Bon bereits weggeschmissen?
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Ungelesen 03.01.20, 10:16   #3
Caplan
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Ich finde es gut.
Die ganze Industrie und auch Werkstaettenbetriebe, muessen jeden Gummiring/Nagel/Schraube/ etc, in Rechnung stellen oder quittieren, warum solch Getoese um die vermeindlichen Kleinhaendler.

Reicht schon das jeder Dachdecker 1-2 Haeuser vom Schwarzgeld bauen muss, damit es irgendwo verschwindet.
Das sind Steuer-Milliarden, nicht Millionen, die da zusammenkommen, wenn endlich ordnungsgemaess erfasst wird.
Einst, vor vielen Jahren hatte ich einen selbst. Eisverkaeufer in meiner Gegend wohnen. Mit ~ 20 Fahrzeugen und 2 festen Standorten, hat er wirklich das Geld mit der Schubkarre am Staat vorbeigefahren. Frei nach dem Motto, ich lach mich tot ueber das Finanzamt.
Brautmodenlaeden, usw, usw....
Davon gibt es soviele, die auf fahrendes Gewerk auch besonderen Wert legen.

Ihr seid doch sonst so sozialeifrig. Irgendwoher muss das Geld schon kommen.
Wozu das Persoenlichkeitsrecht in den Focus gerueckt wird, erschliesst sich mir nicht. Hierzulande MUSS man den Bon nicht annehmen. Das kann man an der Kasse auessern.

Geändert von Caplan (03.01.20 um 10:58 Uhr)
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barsch1969 (03.01.20)
Ungelesen 03.01.20, 10:48   #4
csesraven
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Ich finde das auch gut. Was hierzulande an Geld schwarz verdient werden kann ist Wahnsinn.
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Ungelesen 03.01.20, 16:38   #5
Harzinger
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@karfingo

Ich war dieses Jahr noch gar nicht einkaufen. Fange erst nächste Woche wieder mit arbeiten an und werde dann erst sehen können wenn ich morgens beim Bäcker war ob es dort auch Bons gibt. Und Mitte der Woche habe ich noch eine Dienstreise nach Erfurt. Auf der Rückfahrt zieht mich wie ein Magnet der Heldrunger Imbiss an und ich werde da defacto gezwungen eine Thüringer Bratwurst zu essen. Mal schauen ob es da dann auch so etwas gibt.
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karfingo (03.01.20)
Ungelesen 03.01.20, 16:40   #6
Avantasia
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Die fragen alle grinsend ob man denn einen Bon möchte.
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Ungelesen 03.01.20, 17:17   #7
karfingo
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Genau Harzinger, hab' ich mich auch schon gefragt: gibt es Bons auf dem Marktplatz oder der Eisbude im Sommer. Für meinen Espresso gestern gab es keinen Bon.
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Ungelesen 03.01.20, 18:37   #8
Kirkwscks4eva
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Das ist wieder Papierkrieg. Dachte man will umweltfreundlich werden.
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karfingo (04.01.20)
Ungelesen 03.01.20, 18:49   #9
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Mir ist ein Rätsel wie ein Kassenbon Betrug verhindern soll.
Registrierkassenpflicht gibt es schon seit 2 Jahren, ist wohl nicht genug.

Wenn ein Kunde sagt er braucht keinen Bon kann doch weiterhin einfach nicht eingebucht werden und das Geld in die Kassette gelegt werden.
Bei seiner Stammkundschaft im Späti oder Döner weiß doch eh jeder bescheid.
Genau so wie jeder Handwerker mal "Privat" aushelfen kann.
Und in Kantinen etc. wird es wie auf diesem Bild hier enden weil keiner den doofen Bon braucht.

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AtPeterG (04.01.20)
Ungelesen 04.01.20, 16:01   #10
csesraven
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Zitat:
Zitat von Bady23 Beitrag anzeigen
Mir ist ein Rätsel wie ein Kassenbon Betrug verhindern soll.
Registrierkassenpflicht gibt es schon seit 2 Jahren, ist wohl nicht genug.
Das Ziel ist es, den Bon auszudrucken. Damit ist der erste Punkt, nämlich die Kasse zu manipulieren und somit Beträge nachher nicht auszuweisen schon riskanter geworden. Sobald der Bon nämlich angenommen wird, muss der Betrag in der Kasse auftauchen.

Den gebongten Betrag nachträglich rauszunehmen, wenn der Kunde den bon ablehnt ist sicherlich bei entsprechender Manipulation möglich, aber auch aufwändiger.
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Ungelesen 03.01.20, 20:11   #11
AlittleR2D2
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Da hatten unsere unfähigen Politiker nur mal wieder lange Weile.
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Ungelesen 04.01.20, 06:57   #12
Caplan
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Nicht wirklich, die brauchen ausnahmsweise mal nicht dein Geld, sondern das , der unlauteren.
Aber es gibt ja Loesungen, die praktikabel sind und auch geschriebenen Unfug..
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Die Baeckerei im mittleren Abschniitt zeigt eine vernuenftige Loesung im Umgang

Schwachsinn ist der Beitrag einer Madame , die im " Supermarkt" keinen Bon will und dann waere das umweltgerecht.
Supermaerkte drucken schon lange aus. Sie entsorgen nur selbst , wenn der Verbraucher es ablehnt einen Bon anzunehmen.
Aus einem Bon ergeben sich letztendlich bei grossen Maerkten auch Regressmoeglichkeiten.

Geändert von Caplan (04.01.20 um 07:27 Uhr)
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Ungelesen 05.01.20, 11:52   #13
Harzinger
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Zitat:
Ärger im Saunaclub

Mann besteht auf Bon – und löst Polizeieinsatz aus

Seit Jahresbeginn gilt die Kassenbonpflicht. Die ist vielen lästig. Doch in Hessen hat ein Saunabesucher nun auf einen Nachweis für seinen Eintritt beharrt – bis die Situation eskalierte.

Die Polizei hat in Hessen bei einem Einsatz in einem Saunaclub die Kassenbonpflicht durchsetzen müssen, die seit Jahresbeginn gilt. Ein Gast habe nach dem Besuch der Einrichtung nahe Dieburg am Samstagmorgen einen Bon verlangt, wie es vonseiten der Polizei hieß. Der Sicherheitsdienst setzte den Mann demnach aber erst einmal vor die Tür. Der Gast habe allerdings auf seinen Kassenbon bestanden.

Erst die hinzugerufenen Polizisten konnten schließlich schlichten: Der Mann bekam demzufolge eine handschriftliche Quittung für seinen gezahlten Eintritt.

Warum der Mann so ausdrücklich auf den Bon bestand, ist der Polizei nicht bekannt. Seit dem 1. Januar ist jedes Geschäft in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden unaufgefordert einen Kassenbon aushändigen.
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Harzinger ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.01.20, 13:06   #14
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Das eine handschriftliche Quittung als Bon gilt ist doch ein Witz.
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Ungelesen 06.01.20, 07:24   #15
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Nein, es ist ein Zahlbeleg, nach wie vor. Ausgewiesen per Stempel oder Geldempfaenger namentlich; reicht
Genauso, wie man auch Darlehen simpel auf Papier definieren kann.
Wozu gibt es seit Jahrzehnten Quittungsbloecke; sie erfuellen den gleichen Zweck.
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Ungelesen 06.01.20, 09:38   #16
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von csesraven Beitrag anzeigen
Das eine handschriftliche Quittung als Bon gilt ist doch ein Witz.
nein, ist es nicht. Wenn jemand einen handgeschriebenen Beleg beim Finanzamt einreicht um sich ggf. die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen kann das FA recht einfach prüfen ob der Aussteller den Beleg auch als Einnahme gebucht hat. Stellen die fest das er das nicht getan hat hat können sie eine Prüfung veranlassen. So eine Prüfung reicht von einer einfachen Nachfrage bis hin zu "in den Arsch gucken das man die Zähne von hinten sieht". Wer eine richtige Prüfung vom Finanzamt erlebt hat, braucht die Hölle nicht mehr zu fürchten. Das kann Monate dauern. Und wenn die Bonpflicht besteht, sind handgeschriebene Belege noch verdächtiger als ehedem.

Die ganze Diskussion dreht sich immer nur um den Bon als Stück Papier für den Kunden. Das ist doch überhaupt nicht das Ziel. Um einen Bon zu erzeugen muss der Betrag in die Kasse eingebucht werden. Und da die Kassen fälschungssicher sein sollen, existiert ab diesem Moment ein (elektronischer) Nachweis das der Bäcker oder wer auch immer Einnahmen hatte die er versteuern muss. Ob der Kunde den mitgenommen hat oder nicht ist dafür unerheblich. Selbst wenn überhaupt kein ein Bon gedruckt würde wäre das eigentlich egal. Der "gefährliche" Beleg ist in der Kasse. Die Bonpflicht dient nur dazu den Verkäufer zu zwingen, den Betrag in die Kasse einzutippen. Das ist der Witz an der Sache.

Wer also morgens einmal die Kasse aufmacht und dann den ganzen Tag offen lässt oder ohne Bon verkauft und zum Feierabend die Kasse zum Tagesabschluss "passend macht", kann zwar wie gehabt Steuern hinterziehen. Aber ein einziger Testkäufer (wenn es die denn geben wird) kann das nun sofort feststellen. Einfach etwas für 6,35 kaufen und sich später den Tagesabschluss aus der Kasse zeigen lassen. Tauchen die 6,35 da nicht auf, wird ggf. eine genauere Prüfung veranlast. Siehe oben.

Ob das so passieren wird weiss ich nicht. Ich weiss auch nicht, ob wirklich Prüfer vom Finanzamt vorm Bäcker, der Dönerbude oder sonstwo stehen und die Leute nach Bons fragen. Aber es ist nun möglich. Dieser erhöhte Druck, dieses erhöhte Risiko ist das eigentliche Ziel der Bonpflicht.

Ich hatte mal in einem Amt zu tun die haben im Amtsblatt angekündigt das sie ab dem nächsten Monat verstärkt Hundesteuermarken kontrollieren werden. Die Ankündigung mit der Schilderung der Konsequenzen alleine hat zu einem enormen Anstieg der Steueranmeldungen geführt. Ja, der ist mir gestern zugelaufen! Den hab ich erst vorige Woche aus dem Tierheim geholt und so weiter.
Ob die dann wirklich kontrolliert haben weiss ich garnicht. Ich glaube ja eher nicht. Warum auch?

Mal ganz was anderes. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Menge der "vernichteten" Lebensmittel etwas sinkt. Es ist doch (übertrieben gesagt) so: ein Bäcker kauft 50 Kg Backzutaten. Diesen Einkauf macht er als Kosten steuerlich geltend. Von diesen 50 Kg backt er 50 Brote. Davon verkauft er 10 mit Bon, 38 an der Kasse vorbei und 2 wirft er weg.
Nun würde das FA sehr schnell stutzig werden, wenn da einer aus 50 Kg Zutaten nur 10 Brote macht und verkauft. Wo sind die Zutaten hin? Da müssen wir mal prüfen. Stichwort [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Um das zu umgehen deklariert der Bäcker also nicht 2 sondern 40 Brote als Verlust. Die gehen dann in die Statistik der vernichteten Lebensmittel ein.

Wenn nun die Bonpflicht dazu führt das weniger an der Kasse vorbei verkauft wird, könnte sich das Verhältnis etwas ändern.
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Geändert von Melvin van Horne (06.01.20 um 11:34 Uhr)
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Ungelesen 07.01.20, 10:40   #17
csesraven
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Zitat:
Bei einem Kassenbon könnte man immer noch technische Fehler oder Fehltippen argumentieren, aber nicht bei einer handschriftlich erstellten Quittung, die mit Mengen- und Warenangaben, sowie Datum/Stempel/Unterschrift versehen ist.
Es ist doch wohl einfacher zu sagen, man hat bei einer handschriftlichen Quittung den Betrag nicht in die Kasse eingegeben (vergessen, technischer Defekt, vertippt etc) als bei einem Bon der erst durch die Eingabe in die Kasse gedruckt wurde.
csesraven ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.01.20, 10:46   #18
Caplan
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Ja , alles gut, wegen einem Bon macht auch keiner einen Aufriss, ausser bei Edekamitarbeitern im Flaschenpfand
Wenn man aber 100 plus irgendwas an Bon's taeglich als Fehltipper interpretieren will, dann wird es schon nicht mehr amuesant.
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Ungelesen 06.01.20, 14:36   #19
MotherFocker
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Guads Neis' ihr Lumpen
Muss senfen...
Zitat:
Zitat von csesraven Beitrag anzeigen
Das eine handschriftliche Quittung als Bon gilt ist doch ein Witz.
Jeder der schon mal eine Steuererklärung machen "durfte", weiss um die Bedeutung einer handschriftlichen Quittung und ihre enorme Bedeutung !!!

Bei einem Kassenbon könnte man immer noch technische Fehler oder Fehltippen argumentieren, aber nicht bei einer handschriftlich erstellten Quittung, die mit Mengen- und Warenangaben, sowie Datum/Stempel/Unterschrift versehen ist.

Diese Quittung verfolgt den Austeller noch sein ganzes steuerliches Leben lang ^^


Ich holte mir vor drei Tagen ein warmes Fleischkäsebrötchen (Leberkassemmel -> LKS) und verweigerte die Annahme der mir angebotenen Kasssenzettels. Es gibt ja auch keine Annahmepflicht, selbst wenn sich der mögliche Kontrolleur vor mir das Hermännle macht...

Da ich danach mit dem Auto zum Recyclinghof fuhr und die LKS halb verzehrt auf dem Beifahrersitz liegen liess, gab es nur zwei Lebewesen die sich dafür interessierten:

1. Ich
2. Der Hund des Autonachbarn, der beim Öffnen meiner Autotür verzückt die Nase in die Luft hob ^^
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Ungelesen 06.01.20, 15:15   #20
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Moin,

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]kann man mal einen Eindruck gewinnen wie das ausgeht, wenn das Finanzamt einem in den Arsch guckt.

Die Dönerbudenbesitzerin hat wirklich alles versucht. Sie hat sogar ihre Kontoauszüge vorgelegt um zu beweisen das das FA viel zu hoch geschätzt hat. Das erwies sich dann recht schnell als Schiss auf den eigenen Schuh.

Zitat: Die im Einspruchsverfahren eingereichten Kontoauszüge des Privatkontos der Eheleute ermöglichen eine solche Rechnung nicht, weil schon nicht klar ist, ob es sich dabei um das einzige Konto handelte. Dass diese Angaben nicht verlässlich erscheinen, ergibt sich schon daraus, dass bereits Falschangaben über das Vermögen (Eigentumsverhältnisse an der selbstgenutzten Wohnimmobilie) gemacht wurden.

Na geil! Das hat ja mal richtig gut geklappt!

Eines noch. Handgeschriebene Quittungen sind eine Steuerfalle par excellence. Manche glauben ein Zettel mit den Worten "Ich hab 149,95 Eu gekriegt" und einer Unterschrift zählt für das FA als Quittung. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] So ein Ding kann schon der Anlass sein da mal genauer nachzuhaken. Also ich würde jedem Steuerpflichtigen raten, auf handgeschriebene Belege zu verzichten.

Und ich muss mit allem Nachdruck verlangen das das schwadronieren von Leberkäsesemmeln hier zu unterbleiben hat. Ich hab auch schon so genug Hunger! Sei Du mal froh, das ich da nicht im Auto nebenan gesessen habe. Ich hätte wahrscheinlich LKS und den Hund verspeist. Mann! Habe ich einen Kohldampf ...
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Ungelesen 07.01.20, 07:13   #21
Caplan
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Sorry, aber wenn deine Doenerbudenbesitzer schon geschaetzt wurden, waren voran gegangene Unterlagen zur Pruefung lueckenhaft.
Was immer dir da an Story verkauft wird; ich denke du hast noch nie eine Steuerpruefung erlebt.

Ansonsten gaebe es keinen Belang dazu.
Der Pruefer klappt dann das Buch zu und veranlasst eine Schaetzung, wenn Ungereimtheiten an den Tag gelangen.
Und sicherlich, das FA schaetzt nicht wohlwollend zu deinen Gunsten, sondern in einem Umfang, dem es nach seiner Ansicht MINDESTENS zu erachten ist.
Das deckt sich zumeist nicht mit den Vorstellungen des Geschaetzten.

Dazu hat er aber auch die Moeglichkeit, der Nachbesserung, so er denn kann.
Letztendlich ist das FA auch daran interessiert, dich dahin zu beschleunigen, wacker doch noch die Ungereimheiten aufzukulaeren, um die Schaetzsumme zu korregieren oder obsolet zu machen.

Ich will das FA beileibe nicht seelig reden, aber bekanntlicherweise gibt es dieses nun einmal und nicht erst seit Gestern
Mir waere sogar lieber, sie wuerden alle ~ 2 Jahre pruefen und nicht erst nach 6-10 Jahren, wie in den meisten Faellen.
Gerade das Pflaster Doenerbuden ist praedestiniert dafuer, das staendige Inhaberwechsel, bishin zu irgendwelchen Onkeln, die nicht einmal wissen wo der Standort in Deutschland der Bude ueberhaupt ist, die fuer 2 Jahre Inhaber werden. Die ersten 2 Jahre einer Selbststaendigkeit sind im Regelfall, ungeprueft und die Einkommenssteuer greift rueckwirkend erst nach 2 Jahren.
So denn dann noch der Inhaber noch erreichbar ist.....

Geändert von Caplan (07.01.20 um 10:44 Uhr)
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Ungelesen 07.01.20, 12:17   #22
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von Caplan Beitrag anzeigen
Sorry, aber wenn deine Doenerbudenbesitzer schon geschaetzt wurden, waren voran gegangene Unterlagen zur Pruefung lueckenhaft.
nichts anderes wollte ich sagen. So war ja wohl auch der Ablauf bei der Dönerbudenbesitzerin. Sie hatte die berühmten Ungereimtheiten in der Buchführung.

Zitat: "ergibt sich schon daraus, dass bereits Falschangaben über das Vermögen (Eigentumsverhältnisse an der selbstgenutzten Wohnimmobilie) gemacht wurden."

Naja. Ob man das noch Ungereimtheit oder doch schon Betrug nennen kann ...
Wie auch immer. Offenbar war aus ihren Unterlagen keine zuverlässige Ermittlung des realen Gewinns möglich. Das führte dann ja zu der Schätzung. Die sind immer am oberen Rand angesiedelt. Warum auch nicht? Jeder zum Beispiel mal erlebt hat, wie das FA die zu leistenden Steuervorauszahlungen schätzt, wird bestätigen können, dass es nie gut ist es auf eine solche Schätzung ankommen zu lassen. Ich kann da ein Lied von singen.

Zum Thema selbst erlebt. Wir haben am Anfang unserer Selbstständigkeit auch geglaubt das wir "den Papierkram" selbst erledigen können. Zum Glück haben wir das nach einigen, zum Teil teuren, Pleiten dann in die Hände einer Steuerberaterin gelegt. Wenn ich daran denke wie oft unsere Steuerberaterin unsere Fehler korrigiert hat. Ich würde im Rückblick jedem Selbstständigen raten sich da beraten und helfen zu lassen.

Erledigt ein Steuerberater den Kram, kann man zumindest davon ausgehen das man keine groben Verstösse in der Buchführung hat und somit dem FA kaum Anlass zum Nachhaken gibt. Und wenn doch, kann man einen vors Loch schieben. Das ist ja auch was ...

Gesehen habe ich eine u.a. eine "Hinzuschätzung" (ich kannte nicht einmal das Wort) bei einem Selbstständigen der es für eine gute Idee hielt, bei den Rechnungen jedes Jahr wieder bei "1" zu beginnen. Also nicht 1-2015 sondern glatt "1" Das war ein recht teurer Spass.

Und ich hatte einen Kunden der eine große Prüfung hatte. Ein Betrieb mit zwei oder drei Angestellten. Ich sollte da einen Rechner neu installieren. Ich kam da an und er sagte mir das er gerade Besuch vom FA hätte wegen einer Steuerprüfung. Ich habe ihm angeboten wiederzukommen, wenn die Prüfung durch sei. Er hat gegrinst und gemeint "Nee lieber nicht. Das kann sich noch ein paar Wochen hinziehen und ich brauche den Rechner"

Das ging dann über Monate bis alles erledigt war! Der geprüfte war sich sicher, dass es in seiner Buchhaltung keinen Zettel gab, den die nicht in der Hand hatten.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen. Ich halte die Bonpflicht für leider nötig. Wie so oft sind wir ja an den Vorschriften die uns ärgern selber schuld. Und bei mir beginnt Steuerhinterziehung nicht erst bei Hoeneß. Man hört ja oft das Argument, die kleinen Tricks seien nur eine Art Notwehr der kleinen Leute. Da mag etwas dran sein. Aber so ein klein wenig ist das wie beim Doping. Je strenger die Regeln. Je schärfer die Kontrollen. Je größer das Risiko beim Betrug erwischt zu werden umso höher ist die Chance das auf Dauer die beste Leistung gewinnt und nicht der größte Betrug. Alles andere würde bedeuten das der ehrliche der dumme ist. Das ist nicht so meins.
Ich sehe das auch nicht als Kampf gegen das System. Der Dönerbudenbesitzer, Bäcker oder was auch immer der an der Kasse vorbei verkauft schadet dem Staat. Aber auch den anderen Dönerbudenbesitzern, Bäckern oder was auch immer. Entweder greift er ihre Existenz an oder er zwingt sie auch zu betrügen um mithalten zu können. Das ist beides nicht die feine Art.

Es wird meiner Meinung nach nie ein gerechtes Steuersystem geben. Das liegt daran das es keine für alle gültige Definition von "gerecht" gibt.

Von dem Trick mit den Inhaberwechseln bei Dönerbuden habe ich noch nie gehört. Es würde mich nicht wundern, wenn da mal Gesetze erlassen werden, die solches Treiben unterbinden. Und es würde mich auch nicht wundern wenn dann hier ein Thread geboren wird "Gesetzlicher Rassismus? Dönerbudenbesitzer werden vom Finanzamt bedrängt"
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Ungelesen 07.01.20, 14:10   #23
Caplan
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Jach gut, was manche sich so denken, bevor sie den Mund aufmachen, ist ja leidlich lesbar ueberall, bez. z.B. Wechsel vor Erfassung.
Viel ist da allenthalben nicht los.
Zumeist auch auch Unkenntnis, aber Hauptsache mal Stellung bezogen.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe..ist das Ladenlokal im eigenne Haus?
Dann waere ein Mietvetrag das probateste.
Im uebrigen , die Sache mit dem Steuerberater ist sicher die empfehlenswerteste.
Es gibt gute Fachleute, die da sind lausige Kaufleute.
Im Umkehrsinne , gibt es gute Kaufleute, die da sind schlechte Fachleute.
Die Kombination gibt es seltener.
Aber, man muss auch ein Auge auf den Steuerberater haben.
Ob der nun z.B. Investitionen zu falschen Zeitpunkten empfiehlt, etc, etc, oder deine Einkommenssteuer falsch berechnet; am Ende bist du der Adressat des Finanzamtes.
Von wem du dich beraten oder zumeist verwalten laesst...das interessiert das FA nicht die Bohne. Im Zweifelsfall koenntest du nur selber zivilrechtlich gegen deinen Berater klagen, wenn aus dessen Hand dir Schaden entstanden ist.
Mit der Vorrausschaetzung, das ist sicherlich auch so ein Kapitel, zumal ein FA sich immer nur auf die Zahlen des Vorjahres beziehen kann und wirtschaftliche Verwerfungen nicht in Betracht ziehen muss.
Die kannst du aber nachbessern lassen, wenn du mehr zur Vorrausberechnung beitragen kannst.
Siehe : Umsaetze der letzten 3 Monate waren dann nicht mehr so berauschend und Aussicht auf Fleischbaellchen derzeit truebe.

Kardinalsfehler der Jungselbststaendigen ( Frischlinge) ist bei Abgabe der voraussichtlichen Erloese wahnsinnig optimistische Zahlen anzugeben.
Warum das so ist, bleibt wohl ein Geheimnis; vermutlich um es hochprofitabel anzumarkern.
Besser niedriger angeben udn lieber etwas nachzahlen als andersherum.
Wobei, einige vergessen das auch mit dem Nachzahlen und verleben den ganzen Pott.
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