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12.12.20, 12:51
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Chuck Norris sein Vater
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Recht auf Selbstbestimmung:Österreichs Verfassungsgericht hebt Verbot von Sterbehilfe
Zitat:
Recht auf Selbstbestimmung
Österreichs Verfassungsgericht hebt Verbot von Sterbehilfe auf
In Österreich ist es verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. So lautet ein Urteil der obersten Richter. Die Regierung will »gesetzliche Schutzmaßnahmen« prüfen.

Sterbehilfe wird in Österreich erlaubt
Foto: imago stock&people / imago images/epd
11.12.2020, 23.32 Uhr
In Österreich wird Sterbehilfe erlaubt. Das bisherige gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in Wien. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.
Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse »sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben«, so die Richter. Die neue Regelung trete zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Zitat:
Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Per Telefon, Chat, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.
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Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) sprach von einem historischen Durchbruch. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung. Die katholische Kirche zeigte sich dagegen bestürzt. Das Sterbehilfeurteil sei ein Dammbruch und gefährde die Solidarität, kritisierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner. »Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert«, sagte Lackner.
Regierung will Schutzmaßnahmen prüfen
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der regierenden ÖVP sagte: »Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind.«
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten ebenfalls [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen – das gelte für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.
In Österreich hatten vier Antragsteller geklagt, darunter ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann, 56, der nicht mehr ohne fremde Hilfe aus dem Leben scheiden kann, sowie ein gesunder 75-Jähriger, der im Fall einer unheilbaren Erkrankung Sterbehilfe in Anspruch nehmen will. Zum Kreis der Kläger gehören auch ein 80-Jähriger, der an der Nervenkrankheit Parkinson erkrankt ist, und ein Arzt, 66. Der Mediziner möchte Sterbehilfe leisten, fürchtet aber straf- und standesrechtliche Konsequenzen.
In europäischen Ländern wie Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe durch den Arzt unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlaubt. Traditionell katholische Staaten, zu denen neben Österreich auch Irland und Polen zählen, hielten aber bislang an dem Verbot fest.
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