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29.11.20, 17:02
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#1
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Chuck Norris sein Vater
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Update:
Zitat:
Umwelt und Menschenrechte
Schweizer entscheiden sich knapp gegen mehr Verantwortung für Konzerne
Schweizer Unternehmen müssen nicht für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen im Ausland haften. Eine entsprechende Volksabstimmung ist gescheitert. Das knappe Ergebnis zeigt aber ein Umdenken im Land.

Die Schweiz bleibt anders
Foto: Valentin Flauraud/ picture alliance / dpa
29.11.2020, 16.06 Uhr
Schweizer Firmen können auch in Zukunft nicht im eigenen Land für Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die sie in anderen Ländern verursacht haben. Die Initiatoren eines entsprechenden Vorschlags scheiterten am Sonntag bei einer entsprechenden Volksabstimmung.
Eine Mehrheit der Bevölkerung hat der Initiative knapp zugestimmt. 50,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagten Ja. Dennoch scheiterte die Initiative, weil es nicht auch in der Mehrheit der Kantone eine Zustimmung gab. Verfassungsänderungen müssen in der Schweiz – ähnlich wie beim Wahlmännersystem in den USA – zusätzlich zur Mehrheit aller Stimmen auch in der Mehrheit der Kantone angenommen werden. Es ist das erste Mal seit 65 Jahren, dass die Mehrheit der Bevölkerung für eine Volksinitiative stimmt, dass sie aber am sogenannten Ständemehr (Kantonsmehr) scheitert.
Enttäuschung bei Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen
Das Ergebnis ist dennoch ein Achtungserfolg für die Initiatoren: Dass eine Mehrheit der Bevölkerung einem Volksbegehren zustimmt, das so klar den Interessen der mächtigen Konzerne und Wirtschaftsverbände widerspricht und die Moral in den Vordergrund stellt, ist für das Land etwas Neues. Das Volksbegehren hatte auch viel Sympathie bei bürgerlichen Wählern. Und das knappe Ergebnis könnte ein Vorbote auf künftige Abstimmungen sein.
Zu den Befürwortern gehörten unter anderem mehr als 130 kirchliche Organisationen, Hilfswerke, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Sie wollten Schweizer Unternehmen eine neue Sorgfaltspflicht für Geschäfte im Ausland auferlegen. Wenn sich dort Mängel zeigten, sollten die Firmen vor Schweizer Gerichten für Schäden belangt werden können, die Tochterfirmen oder Zulieferer entlang der Lieferketten verursacht haben.
Unter den Gegnern war neben der Regierung unter anderem der Wirtschaftsverband Economiesuisse. Er hatte die Initiative als »radikal, realitätsfremd und überheblich« verurteilt. Sie stelle Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht.
Alternativgesetz ohne Sanktionen
Stattdessen tritt nun ein abgeschwächtes Gesetz in Kraft, das die Regierung bereits durch das Parlament gebracht hat:
• Firmen müssen demnach über die Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner im Ausland wachen, Sorgfalt walten lassen und Bericht erstatten.
• Sanktionen sieht dieses Gesetz nicht vor.
• Tochterunternehmen und Zulieferer haften für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selbst und im Ausland nach dem dort geltenden Recht.
Neben der Konzernverantwortung wurde noch eine weitere Initiative abgelehnt: Nach ersten Hochrechnungen stimmten 58 Prozent der Wählerinnen und Wähler gegen ein »Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten«. Die Befürworter dieser Initiative wollten, dass Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen nicht mehr in Unternehmen investieren dürfen, die mehr als fünf Prozent Umsatz mit der Produktion von Kriegsmaterial machen.
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