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myGully |
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11.01.22, 11:53
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#1
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.151
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Anwaltverein plädiert für Herabstufung von Schwarzfahren
Anwaltverein plädiert für Herabstufung von Schwarzfahren
Zitat:
Ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr fahren ist bislang eine Straftat. Die Ampel will das Vergehen zur Ordnungswidrigkeit herabstufen, um die Behörden zu entlasten. Unterstützung kommt von einem Juristenverband.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich im SPIEGEL zuletzt dafür ausgesprochen, das Strafrecht zu modernisieren. Unter anderem das Schwarzfahren könnte dabei entkriminalisiert werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist das ein sinnvoller Schritt. Der Verein befürworte die Pläne der Bundesregierung, die Einstufung des Schwarzfahrens als Straftat zu überprüfen, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der Nachrichtenagentur AFP.
Der Verein plädiere seit Jahren für die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, sagte Walentowski. Verfolgung und Ahndung als Straftat verursachten unverhältnismäßig hohe Kosten, »belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen«.
Die Kosten für die Verfahren und Gefängnisstrafen seien im Verhältnis zu den erschlichenen Leistungen unverhältnismäßig hoch, sagte Walentowski. Zudem bleibe den Behörden kein Ermessensspielraum. Wer sich den Fahrschein nicht leisten könne und trotzdem fahre, werde kriminalisiert – und wer eine Geldstrafe nicht bezahlen könne, müsse ins Gefängnis.
Das Verhalten dieser Menschen sei aber »nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes«. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts schreibe vor, auf Strafverfolgung nur als letztes Mittel zurückzugreifen, argumentierte Walentowski.
Diese Darstellung teilt offenbar auch Justizminister Buschmann. Dem SPIEGEL sagte Buschmann, gerade das Strafrecht sei »keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel«.
Etliche Menschen sitzen in Deutschland in Haft, weil sie von Gerichten verhängte Geldstrafen, etwa wegen wiederholtem Schwarzfahren, nicht bezahlen. Die Unterbringung der Menschen in Haftanstalten kostet auch den Staat viel Geld.
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nicht das ich schwarzfahren befürworte, aber ich glaube sinnvoll wäre es schon.
von den oben genannten gründen mal abgesehen: wenn man zum beispiel in gutem glauben versehentlich das falsche ticket zieht und damit fährt, begeht man ja schon eine straftat, soweit ich weiss.
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Geändert von bambamfeuerstein (11.01.22 um 12:07 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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11.01.22, 14:04
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 196
Bedankt: 207
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ZDF Magazin Royale [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Allein wie das Gesetz entstanden ist...^^
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei sps bedankt:
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11.01.22, 17:26
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#3
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 343
Bedankt: 479
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Zitat:
Zitat von sps
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Stammt vor Roland Freisler
Hier mal die Gesetzentwicklung:
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei AhoiKameraden bedankt:
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11.01.22, 17:28
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#4
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 343
Bedankt: 479
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gelöscht
Geändert von AhoiKameraden (11.01.22 um 19:14 Uhr)
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13.01.22, 09:32
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#5
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.361
Bedankt: 22.648
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Beim §265a StGB handelt es sich um ein Vergehen.
Da haut der STA einen Strafbefehl raus und gut ist. Nichts anderes macht auch der SB beim Ordnungsamt bei einer Ordnungswidrigkeit.
Das nachfolgende Prozedere bei Widerspruch/etc. ist gleich...
Die Ersparnis liegt bei NULL. Die Aufgabe wird lediglich verlagert.
Vermutlich hat der Anwaltverein gemerkt, dass sich solche Prozesse finanziell nicht lohnen
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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13.01.22, 10:20
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2022
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Straftaten nicht verfolgen, weil die Vollpension im Knast zu teuer kommt?
Was wohl ein Lebenslänglicher kostet?
Alle Knäste schließen, da könnte man viel Geld sparen!!!
(Das war ironisch gemeint!)
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13.01.22, 11:20
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#7
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.726
Bedankt: 4.814
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Die Ersparnis liegt bei NULL. Die Aufgabe wird lediglich verlagert.
Vermutlich hat der Anwaltverein gemerkt, dass sich solche Prozesse finanziell nicht lohnen 
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Das ist eine... reichlich bizarre Lesung des Themas.
ZT: Gute Idee. STA et al. werden entlastet, die Marginalisiertesten werden nicht kriminalisiert, was weitere Entlastungen nach sich zieht bzw. ziehen kann.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei muavenet:
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13.01.22, 11:33
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#8
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.361
Bedankt: 22.648
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Zitat:
Zitat von muavenet
Das ist eine... reichlich bizarre Lesung des Themas. 
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Nöö 
Dann allerdings müsste das gesamte Strafrecht im Bereich Betrug/Untreue reformiert werden, denn darunter fällt eben der 265a.
Wägt man nun ab, ob das "Schwarzfahren" nun weniger kriminell ist als das Manipulieren von z.B. Automaten?
Ist dann gar der übergordnete 263 eher im Bagatellbereich anzusehen? Oder dann doch eine Betragsgrenze einführen?
Ich sehe das kritisch. Das StGB ist das komplexeste und gerechteste Gesetzeswerk, was man so im Schönfelder findet!
Da bin ich nicht Deiner Meinung
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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13.01.22, 11:57
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#9
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.151
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Die Ersparnis liegt bei NULL. Die Aufgabe wird lediglich verlagert.
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naja, zumindestens ist man dann nicht vorbestraft....hat dann wenisgtens einen vorteil....denk ich mal.
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13.01.22, 12:04
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#10
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.726
Bedankt: 4.814
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Dann allerdings müsste das gesamte Strafrecht im Bereich Betrug/Untreue reformiert werden, denn darunter fällt eben der 265a.
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Es geht erst einmal um die Verlagerung eines Tatbestandes vom StGB ins OWiG.
Zitat:
Zitat von MotherFocker
Wägt man nun ab, ob das "Schwarzfahren" nun weniger kriminell ist als das Manipulieren von z.B. Automaten?
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Die kriminelle Energie ist bei letzterem TB bei weitem höher. Also komm jetz...
Zitat:
Zitat von MotherFocker
Oder dann doch eine Betragsgrenze einführen?
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Das ist de facto das (oder ähnlich dem), was vorgeschlagen wurde...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei muavenet:
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13.01.22, 12:11
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#11
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.361
Bedankt: 22.648
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eben Reform.... sag ich ich doch. Aber ändert nichts an meiner ablehnenden Haltung diesbezüglich.
Obwohl... Ab zwei gesammelten OWI's dann Umwandlung
Das mit der Beitragsgrenze ist eben nicht de defacto...
Siehe 248a. Es bliebe immer noch im STGB, halt dann als Antragsdelikt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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13.01.22, 12:27
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#12
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.726
Bedankt: 4.814
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Das mit der Beitragsgrenze ist eben nicht de defacto... Siehe 248a. Es bliebe immer noch im STGB, halt dann als Antragsdelikt.
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Von daher "ähnlich dem". Das de jure wär hier der vollständige Weg ins OWiG; von der Einpflegung von BBG-Tabellen mal abgesehen. Wegen Schwarzfahrerei die Armutsspirale andrehen lohnt net. Die Ideallösung wär sowieso ein für den Nutzer kostenloser kommunaler ÖPNV; steuerfinanziert isser ja sowieso schon.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei muavenet bedankt:
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14.01.22, 05:08
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#13
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Banned
Registriert seit: Sep 2018
Beiträge: 465
Bedankt: 385
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es wird so viel geld ins nicht europäische ausland gepumpt, da könnten die öffentliche verkehrsmittel kostenlos nutzbar sein
ausgaben der bundesrepublik für militäreinsatz weltweit ca 53 Milliarden US-Dollar in einem jahr. (für nichts)
und weitere milliarden durch verschwendung von steuergeldern(für nichts)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei samotbre:
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