hey ich wollte mich ma n bisl informiren zu dem thema da oben und zwar eigentlich nur werden heute eigentlich noch hausdurchsuchungen bei downloader gemacht? und wie sieht das eigentlich aus mit der hausdurchsuchung wann wirt eine gemacht bei welcher straftat?
und wie sieht das eigentlich aus mit der hausdurchsuchung wann wirt eine gemacht bei welcher straftat?
na denk doch mal einen moment darüber nach, welchen sinn eine durchsuchung hat.
damit dürftest auch du darauf kommen, in welchen fällen mit einer zu rechnen ist.
schön das ihr mich als kleiner fisch bezeichnet das schmeichelt mir XD und wegen der recht schreibung ich bin legasteniker also kann ich nich richtig schreiben
Du bist kein Uploader also können die dich nicht kriegen außer wenn jetzt am 1 Juli 2013 das neue Telekommunikationsgesetz(bestandsdatenauskunft) in kraft tritt. Also das heißt VPN an haben
oh we das hab ich garnet mitbekommen das is total scheiße... für nen vpn hab ich keinn geld und bei proxys weiß man ja nich so genau naja weiß man bei meisten vpn´s auch nich mhm wie mach ich das denn dann in zukunft? tip´s bitte alternativen zu vpn und proxy.
gild dann das mit " oh ich wuste nich was in abc1..-skidrown- drin ist?
is es 100% das es in kraft tritt?
ach und gild das für kinox.to uns so alternativen? ich denk mir einfach ma warscheinlich schon
schön das ihr mich als kleiner fisch bezeichnet das schmeichelt mir XD und wegen der recht schreibung ich bin legasteniker also kann ich nich richtig schreiben
Also ich kenne Legastheniker die benutzen Rechtschreibprogramme um trotzdem noch etwas dazu zu lernen !
Die sind nämlich clever und haben sich selbst noch nicht abgeschrieben.
Niemand muss perfekt sein, aber wer verstanden werden möchte, sollte sich schon etwas Mühe geben.
Bei mir war das SEK mit der Ramme im Wohnzimmer...
da muss ich immer an sowas denken
würde mich nicht wundern wenn sie es bei den bösen raubmordkopierern auch irgendwann so machen.
Zitat:
Bei dem Versuch einen flüchtigen Bankräuber festzunehmen, hat das Kölner SEK die falsche Wohnung in Gummersbach gestürmt und bei der Überwältigung des älteren Ehepaares den 62-jährigen Mann schwer verletzt.
Dabei hatte die Frau selber eine Woche vorher mit der Polizei über den mutmaßlichen Räuber gesprochen der unter ihnen wohnt, bei der Gelegenheit machten die Polizisten sogar noch Fotos von der Wohnung und besorgten sich einen Nachschlüssel.
Der unschuldige Rentner erlitt bei dem Überfall des SEK´s eine Sehnenverletzung und darf nun das Bett nicht verlassen. Eine Entschuldigung des als 'Rambo-Truppe' bekannten Kölner Sondereinsatzkommandos gab es bislang nicht.
hey ich wollte mich ma n bisl informiren zu dem thema da oben und zwar eigentlich nur werden heute eigentlich noch hausdurchsuchungen bei downloader gemacht? und wie sieht das eigentlich aus mit der hausdurchsuchung wann wirt eine gemacht bei welcher straftat?
mord.
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
in nen andres land ziehn naja ich habs nich so mit fremd sprachen und die mus ich dafür beherschen alleine schon von respekt aus. holland wäre echt gut ^^ da gibts auch was andres legales XD
hey 2 kurtze frage auch wen´s nich mehr zum thema passt bezüglich tor browser. tor browser is zwar langsam aber ja sicher als web browser. die ganzen leute die darüber downloaden sind die acuh dann sicher oder teucht das dann nur ?
und 2te was kann man als downloader nehmen damit man sicher ist nen vpn und gibts da noch andre möglichkeiten ? proxys wörde ich da ja persönlich nich drauf vertrauen egal ob elite oder nich das ist is ja nix verschlüßelt. zwichen pc und server kann man dann ja mitschneiden und auslesen.
wow danke trucker05 hast du deinne infos auch von der nummer 110 her scheint mir so hat wol einer bei dir in der dusche dein mund nich gefunden und sich nen loch gebort
werden heute eigentlich noch hausdurchsuchungen bei downloader gemacht? und wie sieht das eigentlich aus mit der hausdurchsuchung wann wirt eine gemacht bei welcher straftat?
Eine Hausdurchsuchung wird nicht ohne weiteres vorgenommen.
Es müssen schon (grobe) Tatbestände vorliegen. (z.B. Download, Tausch und Handel mit Kinderpornographischem Material)
du scheinst mir ja sehr kompetent zu sein, aber kann es sein, dass du einige Begriffe durcheinanderbringst ?
Recht gebe ich dir bei deiner zum Schluss erwähnten Ausweispflicht für die Polizisten. Diese sollte selbstverständlich sein...dazu wird selbst von der Kriminalberatung appeliert. Auch das man eine Durchschrift des Durchsuchungsbeschlusses ausgehändigt bekommt ist normal...ebenfalls ein Anruf bei einem Anwalt und dessen Teilnahme. Nur wenn dieser sich gerade in Florida beim Golfspielen befindet, wird kein Polizist bis zu dessen Rückkehr vor der Wohungstür warten. Man wird dir dann sogar mit einem Anwalt eines Bereitschaftsdienstes helfen. So jedenfalls kenne ich es aus meinem früheren "Leben".
Glaubst du ein Polizist setzt sich wegen so einen "Firlefanz" in einem schwerwiegenden Strafverfahren diesen Unterlassungen aus und setzt dabei evtl. das Strafverfahren aufs Spiel. In der ersten Vorlesung im Strafprozeßrecht sagte uns der Professor: "Ein guter Polizist ist nur derjenige, der weß und begreift, wenn er aufhören muss !"
Als normaler Downloader dürfte eigentlich erst gar keine HD entstehen.
Aber nun fangen die Verwirrungen schon an:
Deine Zitate:
Zitat:
Als erstes müssen Beweise vorhanden sein, dann muss beim Staatsanwalt(?) nach einem Durchsuchungsbefehl angefragt werden. Wenn die Beweise ausreichend plausibel sind, wird der Staatsanwalt den Durchsuchungsbefehl ausgeben.
Es genügt die Vermutung/Anhaltspunkte, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Es geht um die Auffindung von Beweismitteln. Nur allein mit Aussagen und sonstigen Anhaltspunkten wird es eng.
Zitat:
...nach einem Durchsuchungsbefehl angefragt werden...
Was bitte ist ein Durchsuchungsbefehl ?
Vielleicht hast du das von einem Anwalt, der zu Kaiser Wilhelm´s Zeiten tätig war.
Ich kenne nur das Wort Durchsuchungsbeschluss.
Siehe hier:
Rechtsirrtümer des Alltags, Folge 5
Für den Verdächtigen wird es eng. Der schneidige Fernsehkommissar steht kurz vor dem Durchbruch in seinen Ermittlungen. Ein Durchsuchungsbefehl soll ihm bei der Lösung seines Falles helfen. Aber wird sich der Verdächtige davon beeindrucken lassen?
Entgegen unserem Sprachgebrauch sind Durchsuchungsbeschluss und Durch-suchungsbefehl strafrechtlich keine bedeutungsgleichen Begriffe. Die Strafprozess-ordnung (StPO) kennt nur einen davon.
1. Durchsuchungsbeschluss
Wer verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, muss u.a. Einschränkungen seines Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung hinnehmen. Um in der Wohnung eines Verdächtigen z.B. Beweismittel aufzufinden, darf die Polizei diese durchsuchen. Eine solche Durchsuchung ist grundsätzlich aber nur rechtmäßig, wenn sie auf Anordnung eines Richters geschieht, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO.
Da die Anordnung der Durchsuchung durch den Richter naturgemäß ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgt, handelt es sich bei dieser um einen Durchsuchungsbeschluss.
2. Durchsuchungsbefehl
Den Begriff des Durchsuchungsbefehls kennt die StPO dagegen nicht. Dieser ist möglicherweise die Erfindung von Drehbuchschreibern in Eile.
Im wirklichen Leben könnte unser Verdächtiger den Fernsehkommissar mit seinem Durchsuchungsbefehl also ruhig ignorieren – bis dieser mit einem Durchsuchungs-beschluss wieder auftaucht.
3. Fazit:
Zum Glück nehmen es die Verdächtigen in den Fernsehkrimis genau so wenig genau wie die Fernsehermittler. Ansonsten würde die Aufklärungsquote im TV vermutlich dramatisch sinken.
Eine rechtmäßige Durchsuchung im wirklichen Leben erfordert jedenfalls grundsätzlich einen Durchsuchungsbeschluss, der Durchsuchungsbefehl wird in der Strafprozessordnung dagegen nicht erwähnt. Erst wenn es darum geht, den Verdächtigen in Haft zu nehmen, spielt ein Befehl eine Rolle – aber das ist wieder eine andere Sache.
Hier ein Formular: Seite 2 bzw, 3 habe ich mir erspart.
Der Beschluss wurde von einem Richter des AG München - Ermittlungsrichter - ausgefertigt und nicht von einem Staatsanwalt, der bestenfalls einen Antrag an das Gericht schrieb.
Auf die Punkte, was bei Gefahr im Verzug für Möglichkeiten bestehen, gehe ich lieber nicht mehr ein. Ich halte hier keine Vorlesung. Solltet ihr einfach im Selbstversuch probieren und die Konsequenzen in Kauf nehmen.
Manchmal verleihen sich eben "Schwanzlutscher" nicht Rechte die sie nicht haben, sondern wenden nur die Gesetze an, die sie bei einem Polizeifachhochschulstudium lernten.