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Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern. Auch bei Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkindern greift diese Regelung, nicht aber beim Todesfall eines Onkels oder eines Cousins. Normalerweise ist der Arbeitnehmer in einem solchen Fall etwa zwei Tage freigestellt - einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung.