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Ebay Verkauf Rückgaberecht

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Ungelesen 03.04.15, 11:36   #1
inhabermatthes
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Standard Ebay Verkauf Rückgaberecht

Hallo !
Ich habe eine Frage zum Rückgaberecht bei Ebay als privater Verkäufer.

November 2014 verkaufte ich ein Notebook per Sofortkauf auf Ebay. Alles ging
reibungslos. Artikel versendet,Geld erhalten.
Am 02.04.15 bekomme ich vom Käufer des Notebooks eine e-Mail indem er mir
mich informiert das er das Notebook Weihnachten seinem Sohn geschenkt hat und
es vom 24.12.14 bis 17.1.15 funktionierte. Dann ging der Bildschirm nicht mehr an.
Daraufhin hat er es in eine Reperaturwerkstatt gebracht die dem Käüfer sagten der
Fehler wäre durch Vorschäden ausgelösst worden und es ohne große Kosten nicht wieder
repariert werden könnte. Mir sind keine Vorschäden bekannt.
Der Käufer teilte mir darauf hin mit das er von seinem Rückgaberecht auch bei Privatverkäufen Gebrauch macht, sowie seine Bankdaten um den Kaufbetrag zu überweißen.
Sollte es von meiner Seite kein Einverständniss geben ist er auch gewillt eine zweite Instanz Einleiten zu lassen.

Nun meine Frage:
Muß ich das Notebook zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten ?

mfg.
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Ungelesen 03.04.15, 11:54   #2
AlittleR2D2
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Theoretisch JA, er hat ein Rückgaberecht,
Du musst aber als Privatverkäufer das Rückgaberecht mit folgendem Satz ausschließen .

Bei Verkauf von Neu - und Gebrauchtartikeln durch Privatpersonen steht dem Käufer lt. EU-Recht eine 2 jährige Gewährleistung zu, die durch Privatpersonen ausgeschlossen werden kann. Der Verkauf des oben aufgeführten Artikels findet unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung / Garantie statt. Der Bieter erklärt sich durch sein Gebot auf diesen Artikel damit einverstanden, auf jegliche Gewährleistung zu verzichten.
Umtausch ausgeschlossen , Gebote rechtsverbindlich.

oder so ähnlich ???

Ich würde mir aber erst einmal was schriftliches von der Werksstatt zeigen lassen ! Dann würde ich erst entscheiden wie mein weiterer Weg aussieht !
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Ungelesen 03.04.15, 11:59   #3
razor7x
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Ich nehme mal an, dass du das Notebook als Privatmann verkauft hast.
Sofern man dem Angebot entnehmen konnte, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, besteht kein Rückgaberecht.

Das Notebook war knapp 1 Monat lang funktionstüchtig. In dieser Zeit kann viel passieren. Wohlmöglich hat der Käufer den Schaden selbst verursacht und versucht nun, dir den entstandenen Schaden anzukreiden.

Wichtig ist allerdings, dass die Angaben in deinem Angebot wahrheitsgemäß waren und dass du keine Mängel verschwiegen hast.
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Ungelesen 03.04.15, 12:17   #4
inhabermatthes
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Zitat:
Zitat von razor7x Beitrag anzeigen
Ich nehme mal an, dass du das Notebook als Privatmann verkauft hast.
Sofern man dem Angebot entnehmen konnte, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, besteht kein Rückgaberecht.

Das Notebook war knapp 1 Monat lang funktionstüchtig. In dieser Zeit kann viel passieren. Wohlmöglich hat der Käufer den Schaden selbst verursacht und versucht nun, dir den entstandenen Schaden anzukreiden.

Wichtig ist allerdings, dass die Angaben in deinem Angebot wahrheitsgemäß waren und dass du keine Mängel verschwiegen hast.
Die Artikelbeschreibung war korrekt mir sind keine Schäden bekannt und die Rücknahme
war ausgeschlossen.
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Ungelesen 03.04.15, 12:33   #5
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von inhabermatthes Beitrag anzeigen
Der Käufer teilte mir darauf hin mit das er von seinem Rückgaberecht auch bei Privatverkäufen Gebrauch macht, sowie seine Bankdaten um den Kaufbetrag zu überweißen.
Mal ausführlich, da die Begriffe immer wieder zu Verwirrung führen:

- Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht. Ein Rückgaberecht wird allerdings von manchen Händlern freiwillig eingeräumt (z.B. ein Bekleidungsgeschäft vor Ort, das dem Kunden verspricht: "Wir nehmen jede ungetragene Ware innerhalb von 2 Wochen nach Kauf gegen Vorlage des Kassenzettels zurück."). Wenn du im eBay-Angebot nicht ausdrücklich ein Rückgaberecht eingeräumt hast (macht man als Privatverkäufer eigentlich nie, ich habe es aber schon zwei oder drei Mal gesehen), hat der Käufer kein Rückgaberecht.

- Es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das gilt aber nur, wenn (grob gesagt) eine Privatperson etwas von einem gewerblichen Händler übers Internet, Telefon, per Katalogbestellung oder an der Haustür kauft. Ist der Verkäufer eine Privatperson, gibt es kein Widerrufsrecht (wieder abgesehen von dem Fall, dass der Verkäufer das ausdrücklicht einräumt, was aber normalerweise kein Privatverkäufer macht).

Der Käufer hat also (falls du es nicht ausdrücklich eingeräumt hast) KEIN Recht, den Laptop zurückzugeben. Allerdings bist du damit noch nicht ganz aus dem Schneider, denn es gibt noch Garantie und Gewährleistung.

- Garantien sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, können aber vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegeben werden (z.B. 5 Jahre Garantie auf den Motor einer Waschmaschine, 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung bei einem Auto). Eine Garantie darf auch an Bedingungen geknüpft sein (z.B. Wartung des Autos alle 2 Jahre in einer Vertragsverkstatt des Herstellers). Aber wie geschrieben, Garantien sind freiwillig, d.h. sie müssen ausdrücklich eingeräumt werden. Wenn du im Angebot nicht etwas wie "Ich garantiere, dass der Laptop noch mindestens ein Jahr fehlerfrei funktioniert." geschrieben hast, besteht keine Garantie.

- Das wichtigste kommt aber wie so oft zum Schluss: Die zweijährige Gewährleistung (die gerne mit der Garantie verwechselt wird, aber etwas völlig anderes ist und inzwischen auch anders heißt, der Einfachheit halber bleibe ich aber mal beim alten Namen). Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht bei grundsätzlich erst mal. Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen, aber sie können Sie bei gebrauchter Ware verkürzen.

Wichtig: Auch bei einem Privatverkauf besteht grundsätzlich erst einmal eine Gewährleistung! Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung zwar komplett ausschließen, dann muss er beim Verkauf (also z.B. im eBay-Angebot) auch ausdrücklich darauf hinweisen, z.B. mit einem Satz wie: "Dies ist ein Privatverkauf, daher schließe ich die Gewährleistung aus." Hat ein Privatverkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, haftet er zwei Jahre lang dafür, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Mängel an der Ware vorhanden sind.

Die Frage wäre jetzt also erst einmal, ob du in deinem eBay-Angebot die Gewährleistung ausgeschlossen hast. Falls ja, bist du in meinen Augen aus dem Schneider. Falls nicht, wäre es wichtig zu wissen, ob du den Laptop neu gekauft hast (dann kannst du dir ja sicher sein, dass der Laptop keine reparierten Vorschäden hat) oder gebraucht.

Falls du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast und nicht sicher ausschließen kannst, dass der Laptop reparierte Vorschäden hat, müsstest du die Reparatur des Laptops bezahlen. Wenn du darauf bestehst, muss der Käufer den Laptop dafür auch an dich zurückschicken, damit du den Laptop reparieren lassen kannst. Versandkosten musst dann natürlich du übernehmen. Komplett zurücknehmen musst du den Laptop aber nicht.

Allerdings kommt es mir etwas seltsam vor, dass der Käufer sich erst zweieinhalb Monate nach dem Auftreten des Defekts an dich wendet und dass er angeblich bereits eine Reparaturwerkstatt an dem Gerät hat herumschrauben lassen. Das hört sich für mich ein bisschen nach "am Laptop herumgeschraubt, was kaputt gemacht, dem Verkäufer das kaputte Gerät andrehen wollen" an.

Und zum Schluss noch ein kleiner Disclaimer: Ich kenne mich mit der Materie zwar ein bisschen aus, bin aber kein Jurist. Wenn du zu 100% verlässliche Aussagen willst, musst du dich von einem Anwalt beraten lassen.

Zitat:
Zitat von AlittleR2D2 Beitrag anzeigen
Theoretisch JA, er hat ein Rückgaberecht,
Du musst aber als Privatverkäufer das Rückgaberecht mit folgendem Satz ausschließen .

Bei Verkauf von Neu - und Gebrauchtartikeln durch Privatpersonen steht dem Käufer lt. EU-Recht eine 2 jährige Gewährleistung zu, die durch Privatpersonen ausgeschlossen werden kann.
Die Gewährleistung ist KEIN Rückgaberecht!

Zitat:
Zitat von razor7x Beitrag anzeigen
Wichtig ist allerdings, dass die Angaben in deinem Angebot wahrheitsgemäß waren und dass du keine Mängel verschwiegen hast.
Selbst Mängel, die dem Verkäufer unbekannt waren, fallen unter die Gewährleistung. Wichtig wäre also der Gewährleistungsausschluss.
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Ungelesen 03.04.15, 12:38   #6
razor7x
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Gut. Ich denke, dass Nacherfüllung somit nicht in Betracht kommt. Weil Privatkauf & nicht genau feststellbar, ob der Schaden schon vor Kauf vorhanden war.

Die Werkstatt kann viel erzählen. Wenn es vor Gericht kommt - was aber höchst unwahrscheinlich ist - wird zunächst ein Gutachter hinzugezogen und ob dieser dann an dem bereits geöffneten Notebook etwas entdeckt - unwahrscheinlich.

Warte erstmal ab, ob K den Weg zum Anwalt unternimmt. Das Schreiben zielt eh nur darauf ab, dich weich zu kriegen.
razor7x ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.04.15, 13:29   #7
inhabermatthes
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Zitat:
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Mal ausführlich, da die Begriffe immer wieder zu Verwirrung führen:

- Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht. Ein Rückgaberecht wird allerdings von manchen Händlern freiwillig eingeräumt (z.B. ein Bekleidungsgeschäft vor Ort, das dem Kunden verspricht: "Wir nehmen jede ungetragene Ware innerhalb von 2 Wochen nach Kauf gegen Vorlage des Kassenzettels zurück."). Wenn du im eBay-Angebot nicht ausdrücklich ein Rückgaberecht eingeräumt hast (macht man als Privatverkäufer eigentlich nie, ich habe es aber schon zwei oder drei Mal gesehen), hat der Käufer kein Rückgaberecht.

- Es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das gilt aber nur, wenn (grob gesagt) eine Privatperson etwas von einem gewerblichen Händler übers Internet, Telefon, per Katalogbestellung oder an der Haustür kauft. Ist der Verkäufer eine Privatperson, gibt es kein Widerrufsrecht (wieder abgesehen von dem Fall, dass der Verkäufer das ausdrücklicht einräumt, was aber normalerweise kein Privatverkäufer macht).

Der Käufer hat also (falls du es nicht ausdrücklich eingeräumt hast) KEIN Recht, den Laptop zurückzugeben. Allerdings bist du damit noch nicht ganz aus dem Schneider, denn es gibt noch Garantie und Gewährleistung.

- Garantien sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, können aber vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegeben werden (z.B. 5 Jahre Garantie auf den Motor einer Waschmaschine, 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung bei einem Auto). Eine Garantie darf auch an Bedingungen geknüpft sein (z.B. Wartung des Autos alle 2 Jahre in einer Vertragsverkstatt des Herstellers). Aber wie geschrieben, Garantien sind freiwillig, d.h. sie müssen ausdrücklich eingeräumt werden. Wenn du im Angebot nicht etwas wie "Ich garantiere, dass der Laptop noch mindestens ein Jahr fehlerfrei funktioniert." geschrieben hast, besteht keine Garantie.

- Das wichtigste kommt aber wie so oft zum Schluss: Die zweijährige Gewährleistung (die gerne mit der Garantie verwechselt wird, aber etwas völlig anderes ist und inzwischen auch anders heißt, der Einfachheit halber bleibe ich aber mal beim alten Namen). Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht bei grundsätzlich erst mal. Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen, aber sie können Sie bei gebrauchter Ware verkürzen.

Wichtig: Auch bei einem Privatverkauf besteht grundsätzlich erst einmal eine Gewährleistung! Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung zwar komplett ausschließen, dann muss er beim Verkauf (also z.B. im eBay-Angebot) auch ausdrücklich darauf hinweisen, z.B. mit einem Satz wie: "Dies ist ein Privatverkauf, daher schließe ich die Gewährleistung aus." Hat ein Privatverkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, haftet er zwei Jahre lang dafür, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Mängel an der Ware vorhanden sind.

Die Frage wäre jetzt also erst einmal, ob du in deinem eBay-Angebot die Gewährleistung ausgeschlossen hast. Falls ja, bist du in meinen Augen aus dem Schneider. Falls nicht, wäre es wichtig zu wissen, ob du den Laptop neu gekauft hast (dann kannst du dir ja sicher sein, dass der Laptop keine reparierten Vorschäden hat) oder gebraucht.

Falls du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast und nicht sicher ausschließen kannst, dass der Laptop reparierte Vorschäden hat, müsstest du die Reparatur des Laptops bezahlen. Wenn du darauf bestehst, muss der Käufer den Laptop dafür auch an dich zurückschicken, damit du den Laptop reparieren lassen kannst. Versandkosten musst dann natürlich du übernehmen. Komplett zurücknehmen musst du den Laptop aber nicht.

Allerdings kommt es mir etwas seltsam vor, dass der Käufer sich erst zweieinhalb Monate nach dem Auftreten des Defekts an dich wendet und dass er angeblich bereits eine Reparaturwerkstatt an dem Gerät hat herumschrauben lassen. Das hört sich für mich ein bisschen nach "am Laptop herumgeschraubt, was kaputt gemacht, dem Verkäufer das kaputte Gerät andrehen wollen" an.

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Die Gewährleistung ist KEIN Rückgaberecht!



Selbst Mängel, die dem Verkäufer unbekannt waren, fallen unter die Gewährleistung. Wichtig wäre also der Gewährleistungsausschluss.
Danke erst mal für die Antwort.
Den Laptoop hatte ich bei ebay auch gebraucht gekauft. Bei ebay lässt sich der Artikel nicht mehr aufrufen da der Verkauf länger her ist,ich kann also nicht nachschauen ob ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe.

mfg.
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Ungelesen 03.04.15, 20:22   #8
dreamboylpz
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Da stimmt doch irgendwas nicht, warum meldet sich der Käufer erst nach 3 Monaten bei dir? Das stinkt doch.
dreamboylpz ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei dreamboylpz bedankt:
Ungelesen 04.04.15, 01:42   #9
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Also der könnte mich mal getroßt am *** lecken. Monate später auf einmal Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Wenn das wirklich funktionieren würde, würde niemand mehr irgendwas Privat bei eBay verkaufen.

Da ist was faul wie dreamboypz schon schrieb. Ich würde direkt bei eBay anrufen, die über die Geschichte informieren und einfach die Füsse still halten. Bewertung ist nach dieser Zeit ja wohl auch nicht mehr möglich, sofern nicht schon geschehen.
Eridu ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 04.04.15, 08:50   #10
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Zitat:
Zitat von dreamboylpz Beitrag anzeigen
Da stimmt doch irgendwas nicht, warum meldet sich der Käufer erst nach 3 Monaten bei dir? Das stinkt doch.
Der Käufer behauptet er hat das Laptoop erst am 02.04.15 von der Werkstatt wiederbekommen.
Hier der org.Wortlaut :

Ich hatte mich entschlossen es zur einer Werkstatt von Dell zu bringen dort war es bis heute in reparatur und leider ohne große kosten nicht wieder herzustellen , sie erklärten mir dass es durch vorschäden ausgelösst worden ist. Ich weiss ja nicht ob du dieses Gerät neu oder auch gebraucht gekauft hasst aber laut der Reparaturwerkstatt die mir eine Bestätigung darüber gegeben hat sollten vorschäden vorhanden gewesen sein.

Mir stellt sich auch die Frage ist das Notebook repariert worden?
Vorschaden, was für ein Schaden wird nicht genannt.
Auch keine Kopie der Werkstattbestätigung eines Vorschadens.
Nachbesserung wird nicht angeboten oder die Höhe der Rep.Kosten
genannt.
Ich sehe auch nicht ein ohne einen Nachweis des Vorschadens das Gerät
zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

mfg.
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Ungelesen 04.04.15, 09:04   #11
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Zitat:
Zitat von Eridu Beitrag anzeigen
Also der könnte mich mal getroßt am *** lecken. Monate später auf einmal Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Wenn das wirklich funktionieren würde, würde niemand mehr irgendwas Privat bei eBay verkaufen.

Da ist was faul wie dreamboypz schon schrieb. Ich würde direkt bei eBay anrufen, die über die Geschichte informieren und einfach die Füsse still halten. Bewertung ist nach dieser Zeit ja wohl auch nicht mehr möglich, sofern nicht schon geschehen.
Ich habe gestern bei der Ebay Hotline angerufen und den Fall geschildert. Der Mitarbeiter
sagte mir das er zwar kein RA sei aber ich von der Seite ebays nichts zu befürchten hätte.
Bewertung habe ich schon erhalten- posetiv.

mfg
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Ungelesen 04.04.15, 10:15   #12
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Hallo,


wenn er das Teil in einer DELL-Werkstatt hatte, dann gibt es auch was Schriftliches. Das soll er Dir zuschicken. Wenn er nichts hat, kannst Du von einem Betrugsversuch ausgehen.


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 04.04.15, 11:46   #13
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Zitat:
Zitat von YaGru Beitrag anzeigen
Hallo,


wenn er das Teil in einer DELL-Werkstatt hatte, dann gibt es auch was Schriftliches. Das soll er Dir zuschicken. Wenn er nichts hat, kannst Du von einem Betrugsversuch ausgehen.


Gruss,

YaGru
Ich habe dem Käufer geantwortet mit folgendem Inhalt.

Nach einem längerem Gespräch mit meinem Anwalt heute dem ich das Proplem
schilderte was ich mit dem Laptop habe ist er der Meinung
um beide Parteien zufriedenzustellen das der Käufer eine Kopie der Bestätigung
von der Reparaturwerkstatt von Dell an den Verkäufer senden sollte aus der eindeutig hervorgeht das der Hauptschaden an dem verkauftem Notebook ( schwarzer Bildschirm ) durch einen Vorschaden verursacht wurde der bei der Übergabe des Gerätes am 21.11.2014 schon vorhanden war.
Oder man sollte dem Verkäufer die Möglichkeit geben den Schaden nachzubessern.

Darum bitte ich Sie mir eine Kopie der Werkstattbestätigung zu senden um zu einer baldigen Einigung zu kommen.

mfg.
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Ungelesen 04.04.15, 20:06   #14
Thorasan
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Du solltest an deiner Grammatik arbeiten...
Allerdings auch blöd, das du direkt reinschreibst, eine Möglichkeit zur Nachbesserung zu Verlangen - und das, ohne zu wissen, was futsch ist. Und dazu hast du dich ja nun quasi auch angeboten, da Du "oder" geschrieben hast, und nicht auf zukünftige Aktionen hingewiesen hast.
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Ungelesen 04.04.15, 22:45   #15
Eridu
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Zitat:
Zitat von inhabermatthes Beitrag anzeigen
Oder man sollte dem Verkäufer die Möglichkeit geben den Schaden nachzubessern.
Ups, das hätte ich nicht gemacht. Damit bist du mit Nachbessern ja quasi schon einverstanden.

Durch deinen Aufwand schmilzt dein "Gewinn" dahin wie butter in der Sonne.
Es gibt so viele linke füchse bei eBay welche glauben schlauer zu sein wie alle anderen. Ich hätte die Sache mit Unterstützung von eBay ausgesessen.

Ich mein, wenn ich TOP Ware mit wasweisich wielanger Garantie möchte, muss ich den Kram halt neu Kaufen und nicht in der Bucht.

Dieses Risiko gehe ich z.B immer ein. Es wird nur beanstandet, wenn es einem beim Auspacken schon ins Gesicht springt, dass etwas nicht in Ordung ist. Nach einem Monat würd ich schon Denken dumm gelaufen aber "that's the deal" mit eBay käufen.
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Ungelesen 04.04.15, 23:47   #16
Knochenfabrik
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Ich schreibe einfach mal hier rein.

Habe mir vor zwei Tagen DDR 3 Ram gekauft,angegeben waren 2x4gb , macht für mich 8
Stand so eindeutig in der Beschreibung.
Habe die Artikel abgeholt und Zuhause gemerkt das es 2x2gb sind.
Nun habe ich Ihn angeschrieben das ich doch gerne mein Geld zurück hätte.
Doch er wurde nur ausfällig und meint da es ein Privatverkauf ist,muss er gar nichts zurück nehmen .
Ich versuchte Ihn zu erklären das er sich so Strafbar macht da man es als Betrug ansehen könnte.
Ist er nun fein raus da ich den Artikel selber entgegen genommen habe?
Bin grad noch mit Ihm am schreiben,aber als ich Ihn sagte das er seine Ware abholen kann wurde er ausfallend und schreibt seit dem nicht mehr
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Ungelesen 05.04.15, 00:20   #17
Eridu
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Ist der Kauf denn über eBay abgewickelt oder Bar?

Wenn über eBay, würde ich auch direkt einen Fall, am besten über paypal, eröffnen. Ebay dazu anrufen und darauf aufmerksam machen.

Abholen wird er sich die falschen Riegel wohl kaum. Hinfahren und mit Anzeige bei der Polizei drohen. Maglite hinten im Hosenbund nicht vergessen, da er ja ein wenig Jähzornig erscheint
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Ungelesen 05.04.15, 00:29   #18
Knochenfabrik
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Bar,seine Frau hat mir die Wahre gegeben da er nicht da war.
Lief über Ebay Kleinanzeigen.
Wenn bis Dienstag nichts kommt frag ich mal bei der Polizei nach.
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Ungelesen 05.04.15, 01:45   #19
Eridu
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Kleinanzeigen?

Ich denke, da wirst du keine Chance haben, ohne einen Kaufvertrag.

Die Polizei wird da auch sicher nur denken "Erzählen können die viel, Beweise!

Und Beweise hast du ja nicht wirklich. Sind die Riegel, welche du bekommen hast auch die welche die Frau dir gegeben hat?
Hast du Ihr evtl. nur die Hälfte des vereinbarten Preises gegeben?

Du siehst was ich meine, ohne Vertrag mit Unterschriften wird das wohl nix geben.
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Ungelesen 05.04.15, 08:23   #20
inhabermatthes
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Zitat:
Zitat von Eridu Beitrag anzeigen
Ups, das hätte ich nicht gemacht. Damit bist du mit Nachbessern ja quasi schon einverstanden.

Durch deinen Aufwand schmilzt dein "Gewinn" dahin wie butter in der Sonne.
Es gibt so viele linke füchse bei eBay welche glauben schlauer zu sein wie alle anderen. Ich hätte die Sache mit Unterstützung von eBay ausgesessen.

Ich mein, wenn ich TOP Ware mit wasweisich wielanger Garantie möchte, muss ich den Kram halt neu Kaufen und nicht in der Bucht.

Dieses Risiko gehe ich z.B immer ein. Es wird nur beanstandet, wenn es einem beim Auspacken schon ins Gesicht springt, dass etwas nicht in Ordung ist. Nach einem Monat würd ich schon Denken dumm gelaufen aber "that's the deal" mit eBay käufen.
Die Option mit dem Nachbessern bezieht sich darauf das er den Nachweis erbringen
kann das der Laptop bei Übergabe einen Vorschaden hatte.

Gewährleistung :

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler

abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so!

Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem

Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die

Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch

Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.


Rücknahme :

Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet,

wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel (§ 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die

Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

mfg.
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Ungelesen 05.04.15, 09:09   #21
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Kann ich nur bestätigen! Sehr gut formuliert
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Ungelesen 05.04.15, 11:02   #22
Knochenfabrik
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Zitat:
Zitat von Eridu Beitrag anzeigen
Kleinanzeigen?

Ich denke, da wirst du keine Chance haben, ohne einen Kaufvertrag.

Die Polizei wird da auch sicher nur denken "Erzählen können die viel, Beweise!

Und Beweise hast du ja nicht wirklich. Sind die Riegel, welche du bekommen hast auch die welche die Frau dir gegeben hat?
Hast du Ihr evtl. nur die Hälfte des vereinbarten Preises gegeben?

Du siehst was ich meine, ohne Vertrag mit Unterschriften wird das wohl nix geben.
Natürlich kommt so ein Kaufvertrag zustande,ich hinterlasse ja Amazon auch nicht meine Unterschrift und kann dann behaupten das ich von nichts weiß .
Schließlich habe ich Ihn ein Angebot gesendet was er Akzeptiert hat -> Kaufvertrag.
Habe die Annonce und Chat Protokolle alle auf meinen Rechner.
Er gibt ja selber zu nicht gewusst zu haben das es 4gb sind
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Ungelesen 05.04.15, 16:47   #23
csesraven
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Zitat:
Zitat von Knochenfabrik Beitrag anzeigen
Ich schreibe einfach mal hier rein.

Habe mir vor zwei Tagen DDR 3 Ram gekauft,angegeben waren 2x4gb , macht für mich 8
Stand so eindeutig in der Beschreibung.
Habe die Artikel abgeholt und Zuhause gemerkt das es 2x2gb sind.
Warum merkt man denn erst zu Hause, dass es nur 4GB sind? Gerade bei Kleinanzeigen prüft man doch die Ware.

Und nochmal, wie willst du beweisen, dass es wirklich nur 4GB waren? Du schreibst, dass er zugibt NICHT gewusst zu haben, dass es nur 4GB sind. Kommt das vor ein Gericht sagt er doch einfach, dass du die Riegel vertauscht hast, weil er 8GB verkauft hat.
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Ungelesen 05.04.15, 17:13   #24
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Zitat:
Zitat von Knochenfabrik Beitrag anzeigen
Ich schreibe einfach mal hier rein.

Habe mir vor zwei Tagen DDR 3 Ram gekauft,angegeben waren 2x4gb , macht für mich 8
Stand so eindeutig in der Beschreibung.
Habe die Artikel abgeholt und Zuhause gemerkt das es 2x2gb sind.
Nun habe ich Ihn angeschrieben das ich doch gerne mein Geld zurück hätte.
Doch er wurde nur ausfällig und meint da es ein Privatverkauf ist,muss er gar nichts zurück nehmen .
Ich versuchte Ihn zu erklären das er sich so Strafbar macht da man es als Betrug ansehen könnte.
Ist er nun fein raus da ich den Artikel selber entgegen genommen habe?
Bin grad noch mit Ihm am schreiben,aber als ich Ihn sagte das er seine Ware abholen kann wurde er ausfallend und schreibt seit dem nicht mehr
Bei solch einem Fall ist es etwas anderes als bzgl. Rückgabe oder Gewährleistung.

Hier geht es um die Sache per se, also hier stimmen die Angaben zur Sache bzw. die Eigenschaft der gelieferte Ware entspricht nicht der Beschreibung! Man(n) könnte hier einen Betrugsversuch unterstellen (falls Wissentlich), jedenfalls aber einen Fehler in der Beschreibung unterstellen und somit ein Recht auf Lieferung der gekauften Ware! Sprich Du hast 2*4GB gekauft und die muss er liefern und nicht nur 2*2GB. Dies ist ja eine Einschränkung der versprochenen/genannten Eigenschaft der Ware welche dem KV zu Grunde liegt! Auf Grund dessen kommt sogar eine Rückabwicklung / Rückgabe oder Minderung des Preises in Betracht! Dies kann man mit den Berühmten Sätzen bei Ebay auch nicht ausschließen, auch nicht als Privatverkäufer!

Bin aber auch kein RA und daher nur meine Lebenserfahrung welche ich hier schreibe ...
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Ungelesen 06.04.15, 11:31   #25
Knochenfabrik
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Habe den eine Frist gesetzt und sobald diese abgelaufen ist gehe ich zur Polizei.
"§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung"
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Ungelesen 06.04.15, 11:40   #26
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Zitat:
Zitat von Knochenfabrik Beitrag anzeigen
Habe den eine Frist gesetzt und sobald diese abgelaufen ist gehe ich zur Polizei.
"§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung"
Mach dich nicht lächerlich!
Wegen sowas geht man nicht zur Polizei. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Weise doch erstmal nach, dass er dir vorsätzlich falsche RAM-Riegel verkauft hat! Kann genauso ein Versehen sein.
Wie auch immer, wenn er sich weigert, die RAM Riegel zurück zu nehmen, dann regel das schriflich oder - wenn du dich dazu nicht in der Lage fühlst - gehe zum Anwalt.
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Ungelesen 06.04.15, 12:40   #27
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Mach noch größere Buchstaben das es noch freundlicher wirkt.
Er schreibt mir ja nicht einmal zurück da er mir klar gesagt hat das beim Privatverkauf keinerlei Garantie gegeben ist, habe ihn versucht zu erklären das das mit Garantie nichts zu tun hat.
Doch bisher kam nichts mehr.
Und zum Anwalt wegen 40€ scheint mir auch nicht angemessen,da zahl ich ja mehr drauf als ich im Endeffekt im Sand gesetzt habe.
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Ungelesen 06.04.15, 12:50   #28
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Warst Du wirklich bei einem Anwalt und hast dessen Kommunikation an den Käufer hier nur zusammengefasst?
Falls nein: Wenn der Käufer auch nur etwas mehr Arschloch ist oder nur geringstes juristisches Vorwissen besitzt, wird er Dich mit dem Geschreibsel in der Luft zerreissen können...

Über welchen Wert sprechen wir hier eigentlich? Ist es ein Laptop für 150€ oder geht es in den vierstelligen Bereich?
Ich würde erstmal den Ball flach halten und auf etwas von ihm warten. Entweder das Gutachten der "Werkstatt von Dell" oder ein sonstiges anwaltliches Schreiben. Bei letzterem und etwas höherem Verkaufspreis solltes Du ebenfalls dem Anwalt Deines geringsten Misstrauens einen Besuch abstatten.

Zitat:
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Ungelesen 06.04.15, 19:27   #29
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Bei mir wird es auch immer lustiger,nun behauptet das sei keine falsche Artikelbeschreibung wenn man 4gb anstelle von 8 bekommt
Er hat mir den Vorschlag gemacht das ich Ihn den RAM vorbei bringe und er mir 30€ gibt,den 45€ ist der nicht mehr wert da er nun gebraucht ist
Gut das der vorher brand neu war ...
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Ungelesen 06.04.15, 20:40   #30
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Bist aber auch ziemlich trottelig wenn du den RAM nicht vor Ort prüfst. Und damit meine ich nicht, dass du deinen PC mitschleppst. Oder war es nicht möglich? Wäre dann der erste DDR3 RAM welcher nicht beschriftet ist.
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Ungelesen 06.04.15, 22:17   #31
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Natürlich habe ich da teils selber Schuld.
Es steht 4gb drauf ,bezieht sich aber auf das Kit.
Leichtsinnig habe ich vermutet das sich das auf den Riegel bezieht.
Lehrgeld nenne ich das.

Nachricht von ****Heute, 22:35
Bring morgen vorbei!!!!

Das kam gerade noch von den Typen.
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Ungelesen 07.04.15, 07:13   #32
inhabermatthes
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Zitat:
Zitat von c-walt Beitrag anzeigen
Warst Du wirklich bei einem Anwalt und hast dessen Kommunikation an den Käufer hier nur zusammengefasst?
Falls nein: Wenn der Käufer auch nur etwas mehr Arschloch ist oder nur geringstes juristisches Vorwissen besitzt, wird er Dich mit dem Geschreibsel in der Luft zerreissen können...

Über welchen Wert sprechen wir hier eigentlich? Ist es ein Laptop für 150€ oder geht es in den vierstelligen Bereich?
Ich würde erstmal den Ball flach halten und auf etwas von ihm warten. Entweder das Gutachten der "Werkstatt von Dell" oder ein sonstiges anwaltliches Schreiben. Bei letzterem und etwas höherem Verkaufspreis solltes Du ebenfalls dem Anwalt Deines geringsten Misstrauens einen Besuch abstatten.
Nein ich war noch nicht beim Anwalt. Der Verkaufspreis war über 600,00 €.
Also werde ich mal warten was kommt,bis jetzt hat er sich nicht mehr gemeldet.
Von einem Anwalt für Internetrecht habe ich mir sicherheitshalber schon mal einen
Termin geben lassen.

mfg.
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