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Dringende Frage zur Durchsetzung eines Garantiefalles

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Ungelesen 19.08.20, 19:15   #1
Feengold
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Feengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt PunkteFeengold leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14317043 Respekt Punkte
Standard Dringende Frage zur Durchsetzung eines Garantiefalles

Hallo,

ich hätte gerne mal euren Rat. Mein Sohn hat sich ein teures Fahrrad (über 3000 Euro) gekauft, nun ist beim Rahmen der Lack gerissen er Hersteller gibt auch zu, das es ein Garantiefall ist.. Das Fahrrad wurde im März 2020 gekauft. Leider hat er nur eine andere Rahmenfarbe, aber das ist nicht das Problem.

Der Händler wiederum will aber den neuen Rahmen nur unter Kostenbeteiligung von 400 Euro einbauen, obwohl es ja eine Garantiesache ist, als ich da heute mal angerufen hatte, wurde der Verkäufer richtig frech und legte einfach auf.

Habt ihr eine Idee, wie ich das Schreiben an den Händler aufsetze, um die Rechte meines Sohnes auf
den unserer Meinung nach kostenlosen Einbau durchzusetzen?

Zitat von hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Der Händler schuldet dem Kunden die Lieferung mangelfreier Ware. Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsrechte zu. Diese werden sich für Unternehmer zukünftig teilweise ändern..
Erweist sich die gelieferte Ware als mangelhaft, kann der Käufer zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (z.B. durch Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nicht selten wird der Mangel jedoch erst dann entdeckt, wenn die Sache bereits fest eingebaut ist, so z.B. bei Kücheneinbaugeräten oder Baumaterialien wie Fliesen. Der Austausch ist dann besonders kostspielig.
Im deutschen Recht war daher lange umstritten, wer die Kosten für den Ausbau der defekten und den Einbau der neuen Sache trägt. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.06.2011 (Rechtssachen C-65/09 und C-87/09) entschieden, dass im Rahmen von B2C-Verträgen der Verkäufer auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der Austauschware schuldet.


Vielen Dank.
__________________
Lieben Gruß

Feengold

Geändert von Feengold (19.08.20 um 20:19 Uhr)
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