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myGully |
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20.10.13, 23:28
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 233
Bedankt: 158
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Mache ich mich strafbar?
Wenn ich online im deep web z.B. 6 Iphone 5C's für etwa 800 € kaufe?
Da ich der Käufer bin sollte ich da nicht in irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten geraten, oder?
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Zitat:
Wenn jemand sagt: »Ich liebe Gott«, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner; denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, wie kann der Gott lieben, den er nicht sieht?
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20.10.13, 23:37
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.172
Bedankt: 3.131
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Wenn du die auch bezahlen kannst, solltest du keine Probleme bekommen.
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21.10.13, 00:08
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#3
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 57
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Bei dem Preis kannst du davon ausgehen das die Handys entweder gestohlen, oder gecardet wurden. (Kreditkartenbetrug) .
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Warum sollte der Verkäufer seine Artikel im Deepweb verkaufen, wenn sie legal erworben worden? Bei Ebay etc. würde er viel mehr bekommen.
Wenn du dann auch noch 6 Artikel kaufst und dabei erwischt wirst, hängen sie dir wahrscheinlich noch "Gewerblichen Handel" an. Dann wird es bitter für dich.
Aber um deine Frage zu beantworten: Natürlich ist das illegal. Hier gilt der Grundsatz: "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler" Es ist nur dann nicht illegal , wenn du nachweisen kannst, dass du davon nichts wusstest. Im Deepweb kannst du davon ausgehen das dir niemand glauben wird.
lg
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21.10.13, 00:52
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 155
Bedankt: 135
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Hier noch ein Link zu dem Thema, der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] behandelt.
Wenn du dann versuchst die 6 iPhone zu verkaufen machst du dich natürlich noch mehr strafbar...
Wer jedoch solche Fragen in einem Forum fragt wird vermutlich jedoch keine iPhones bekommen sondern nur um sein Geld beschissen und das ist zumindest für dich legal...
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21.10.13, 09:36
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#5
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Haze
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 35
Bedankt: 9
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wie kann man glauben 6 iPhones 5C's für 800€ zu bekommen?!
jeder normale mensch lässt die finger von solchen Angeboten!
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-- Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie. --
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21.10.13, 09:40
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#6
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Weil bei manchen das Hirn aussetzt wenn sie nur den Namen "Apple" sehen/hören!
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21.10.13, 10:17
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 567
Bedankt: 484
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da musst du doch davon ausgehen dass es sich um ein geklautes handy handelt, wenn es so günstig im deepweb angeboten wird ^^
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21.10.13, 16:51
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 233
Bedankt: 158
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Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster
Wenn du die auch bezahlen kannst, solltest du keine Probleme bekommen.
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Mir geht es hier tatsächlich um die reine Rechtslage.
Zitat:
Zitat von Willy1994
Bei dem Preis kannst du davon ausgehen das die Handys entweder gestohlen, oder gecardet wurden. (Kreditkartenbetrug) .
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Könnte ich in der Tat hätte ich das nötige Hintergrundwissen
Aber davon kann man ja wohl nicht ausgehen.
Zitat:
Zitat von Willy1994
Aber um deine Frage zu beantworten: Natürlich ist das illegal. Hier gilt der Grundsatz: "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler" Es ist nur dann nicht illegal , wenn du nachweisen kannst, dass du davon nichts wusstest. Im Deepweb kannst du davon ausgehen das dir niemand glauben wird.
lg
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Und wenn ich jetzt jemand wäre der davon keine Ahnung hat und mich einfach über den günstigen Erwerb von Elektronikartikeln freue, ohne irgendwelche Hintergedanken gehabt zu haben? Dann habe ich schlichtweg ein böses Problem?
Zitat:
Zitat von davolki
Wer jedoch solche Fragen in einem Forum fragt wird vermutlich jedoch keine iPhones bekommen sondern nur um sein Geld beschissen und das ist zumindest für dich legal...
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haha
Zitat:
Zitat von Prince Porn
Weil bei manchen das Hirn aussetzt wenn sie nur den Namen "Apple" sehen/hören!
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lol'd in diesem Fall dienten die Apple Produkte tatsächlich als Beispiel, aber was wäre denn ein Thread auf mygully ohne saftiges Apple-Gebashe
Zusammenfassend kann man soweit ich das sehe sagen, dass es darauf keine wirklich genaue Antwort, aufgrund der unglaublichen Intransparenz des Rechtssystems gibt.
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Zitat:
Wenn jemand sagt: »Ich liebe Gott«, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner; denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, wie kann der Gott lieben, den er nicht sieht?
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21.10.13, 16:57
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#9
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Mir war so als gäbe es einen Gesetzestext dessen Wortlaut ungefähr war, dass wenn man ein Produkt zu einem wirklich absurden Preis kauft, da nicht mehr von "Unwissend" die Rede sein kann.
Heißt, so viel wie jetzt in dem Fall oben ... ich biete dir 6 iPhones 5S zum Preis von 800 € (wo jeder weiß, dass eines schon alleine 800 € kostet), und man dieses kauft, man dann nicht mehr behaupten kann, dass man ja nicht wusste dass das Hehlerware ist.
Eben weil es ein absurd niedriger Preis ist, und man vom gesunden Menschenverstand erwarten kann, dieses als Hehlerware zu erkennen.
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21.10.13, 17:15
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#10
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 558
Bedankt: 493
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Zitat:
Gesetzestext dessen Wortlaut ungefähr war, dass wenn man ein Produkt zu einem wirklich absurden Preis kauft, da nicht mehr von "Unwissend" die Rede sein kann.
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Der Erwerber muss gutgläubig sein. Der Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist. Es besteht zwar für den Erwerber keine allgemeine Nachforschungspflicht, aber er muss sich aufdrängenden Zweifeln nachgehen.
Sprich bei solch absurden Angeboten wird ihm das als "böswilliger Kauf" zurechtgelegt.
(Wäre das Angebot geringfügig billiger und es stellt sich heraus, dass es sich um gestohlene Ware handelt müsste er die Ware dem Eigentümer zurückgeben, aber wäre rechtlich nicht belangbar )
Zusammengefasst:
Bei zu günstigen Angeboten machst du dich Strafbar. Bei sehr billigen Angeboten machst du dich nicht strafbar, aber musst sollte die Ware gestohlen sein sie dem Eigentümer zurückgeben.
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21.10.13, 17:45
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#11
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von Rukashi
Sprich bei solch absurden Angeboten wird ihm das als "böswilliger Kauf" zurechtgelegt. Damit greift dann der oben genannte Paragraph §§ 247,248 BGB
(Wäre das Angebot geringfügig billiger und es stellt sich heraus, dass es sich um gestohlene Ware handelt müsste er die Ware dem Eigentümer zurückgeben, aber wäre rechtlich nicht belangbar )
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Die §§ 247,248 BGB behandeln Zinsen.
Zum Thema:
Wenn du 6 Stück für 800€ kaufen würdest und es käme raus (das muss ja erstmal vorausgesetzt werden, bevor du überhaupt belangt werden kannst), kann man tatsächlich gut von einer Strafbarkeit wegen Hehlerei ausgehen.
Hier wäre dann ein Vorsatzproblem zu diskutieren.
Fahrlässige Hehlerei ist nicht strafbar, kommt also gar nicht in Betracht (§§247,248a StGB behandeln übrigens nur den Umstand, dass bei einem Familiendiebstahl und Geringwertigkeit der Sache ein Antrag zur Strafverfolgung nötig ist).
Da du aber in Erwägung ziehen musst, dass die Handys zumindest irgendwie rechtswidrig erlangt worden sind (allein schon wegen Treu und Glauben, §242 BGB und der guten Sitten, §§134, 138 BGB), würdest du mMn zumindest bedingt vorsätzlich handeln und würdest dich somit gem. §§259 I,III, 12,23 I StGB zumindest wegen versuchter Hehlerei strafbar machen - wenn nicht sogar schon durch das Absenden des Geldes die Hehlerei vollendet ist.
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21.10.13, 18:19
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 233
Bedankt: 158
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Danke ist wirklich erstaunlich wie gut manche sich hier mit dem Gesetz auskennen
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Zitat:
Wenn jemand sagt: »Ich liebe Gott«, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner; denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, wie kann der Gott lieben, den er nicht sieht?
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21.10.13, 18:31
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#13
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Das ist doch nur logisch. Wir "Raubkopierer" sind doch alles Schwerverbrecher. Vor der Content-Mafia noch schlimmer als ein Mörder etc.
Da muss man sich zwangsläufig etwas mit dem "Gesetz" auskennen!
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28.10.13, 22:54
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#14
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"wahres Wissen" Suchender
Registriert seit: Sep 2010
Ort: BaWü
Beiträge: 20
Bedankt: 4
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Du sagst es, mal wieder!!!
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29.10.13, 00:02
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#15
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Newbie
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Ganz weit im Süden... Am Atlantik.. Mit 300+ Sonnentagen im Jahr
Beiträge: 42
Bedankt: 6
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Ansonsten wird das bei den Preisen vermutlich eh nur ein Fall für Deinen Anwalt werden, da Du nie die Geräte sehen wirst nach Bezahlug.
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29.10.13, 09:26
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#16
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 473
Bedankt: 214
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Das ist Hehlerei.. bei dem Preis müssen die Dinger geklaut sein. Auch wenn du nicht weißt, dass sie geklaut sind und die Polizei an deiner Tür klopft kannst du verurteilt werden!
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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29.10.13, 09:56
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#17
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 465
Bedankt: 258
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Da ich in der scene aktiv bin kann ich dir eins dazu sagen lass die finger davon wenn du ein newbi bist. Und sei dir bewusst das sie gecardet wurden bzw werden. Tipps gebe ich dir bewusst nicht denn das ist schon eine andere nummer ist als bei torrent erwischt zu werden.
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