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Lohneinzug wegen Schulden der Eltern?

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Ungelesen 01.06.10, 19:44   #1
>Striker<
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Hallo zusammen,
also mal ein etwas komplexeres thema.

ich bin 20 jahre alt und werde bald anfangen zu verdienen. meine eltern haben sich schon als ich klein war scheiden lassen und ich wohne noch bei meiner mutter. mein vater hat damals viele schulden gemacht und meine mutter hat als bürge mitunterschrieben. da mein vater dann irgendwann entschieden hat nichtmehr zu arbeiten (sich feuern lassen hat) kann er seine schulden nicht abbezahlen. meine mutter geht arbeiten, schafft es aber nicht ganz für alles aufzukommen, da mein vater auch keinen unterhalt zahlt/gezahlt hat. deshalb kriegen wir noch zuschüße inform von hartz4 (wer sich auskennt weiß, dass das einkommen gegengerechnet wird). ich habe auch offene forderungen (fast 10.000€) gegen meinen vater ausstehent. um die geht es mir aber garnicht.

ich weiß das klinkt jetzt alles ein bisschen psyco...

jetzt zu meiner frage, als kind ist man den eltern unterhaltspflichtig. ich werd bald ca. 1400 euro netto verdienen. es gibt eine grenze bei irgendwie 950 euro, unter der darf man ansprüche nicht geltend machen. was der grund ist warum die schulden von meinen eltern sich nicht abtragen oder wir jetzt den fehlenden unterhalt bekommen. wie ist es wenn ich verdiene, werden mir dann fast 500 euro weggenommen?

falls es fragen gibt oder was unklar ist einfach fragen.


wieviel ich wohl für die filmrechte für den scheiß bekommen würde... ~galgenhumor~
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Ungelesen 01.06.10, 20:59   #2
WorldsEnd
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Mach Dir mal keine Gedanken um die Schulden deiner Eltern.....für die bist Du nicht verantwortlich! Die Gläubiger werden sich nicht an Dich wenden. Es sei denn, Du hättest als Kind ´nen Schaden verursacht,welchen deine Eltern noch nicht beglichen haben. ;-) Sollte ein Elternteil jedoch in nächster Zeit versterben (was ja niemand hoffen will!!) und Du nimmst das Erbe an, übernimmst Du damit aber auch die Schulden desjenigen!! (Darauf weist allerdings auch im Normalfall der Notar hin!)

Mehr Gedanken würde ich mir an Deiner Stelle machen, wenn Du noch bei Mama wohnst und diese Harz4 bezieht.....dann wird Dein Einkommen auf die Leistung deiner Mutter angerechnet und somit "darfst" Du im Grunde für einen Großteil der Unterhaltskosten für Mama aufkommen! Das bedeutet, daß das Amt deiner Mutter die Leistung kürzt und Du für sie zur finanziellen Verantwortung gezogen wirst! Infos kannst Du darüber (und über Freibeträge) auch googeln!

Ich hoffe,das konnte Dich ein wenig beruhigen! :-)

(und deine Frage klingt nicht psycho, höchstens ein klein wenig paranoid.....und nicht mal unbegründet! ;-) )
__________________
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Ungelesen 02.06.10, 13:54   #3
>Striker<
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ok, also ich habe mal etwas gegoogelt. ich müsste unter volljährig fallen und hätte somit 1100 euro selbstbehalt. nur wird miete davon noch abgezogen, wie siehts mit einem autokredit aus etc. ich hab mir viel durchgelesen und vieles steht im gegenteil zu einer anderen seite. frage deswegen mal so allgemein und weiß auch, dass das nur "richtwerte" sind.

hätte jemand einen link von einer vertrauensvollen seite oder kennt sich damit aus ob und wieviel ich abgeben müsste?
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Ungelesen 06.06.10, 01:59   #4
M.E
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also ich hab keine Ahnung aber wen du meinen Rat haben willst würde ich mich an so eine Gratis Schulden falle Stelle wenden. Die werden oft vom Sozialamt oder von der Gemeinde finanziert) Auch wen du keine Schulden hast (Und in der >Situation keine machen wirst) werden die sich auskennen. Im I-net würde ich mir nie Entscheidungen und Infos für wirklich wichtige dinge Suchen.
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Ungelesen 06.06.10, 04:30   #5
Prince
Klaus Kinksi
 
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Wenn du noch bei deiner Mutter wohnst, dann wird dein Gehalt bei deinem/eurem HarzIV gegen gerechnet.

Heißt ihr werdet dann weniger Geld vom Staat bekommen. Vielleicht auch gar nichts mehr, da du ja mit deiner Mum in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.
__________________
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Ungelesen 06.06.10, 07:24   #6
SaSaSa
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Ja genau, du und deine Mum bildet eine BG. Dort ist der Regelsatz 390€ (pro Person) plus Miete pro Kopf und Strom pro Kopf.

Als Einkommen wird Kindergeld, das Geld von deiner Mum und dein Geld berechnet.

Bei 1400 Netto bist du allein aber schon über den Regelsatz von beiden ;-), somit sag ich jetzt von mir aus, das ihr kein ALGII mehr bekommt. Nachzulesen ist alles im SGB XII, frag mich jetzt aber ncih nach den Paragraphen ;-), ist schon ne weile her wo ich in der Ausbildung in der Arge war.
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