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Strafe für Betrug, was ist zu erwarten?

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Ungelesen 16.07.12, 11:51   #1
-KillerKanickel-
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Standard Strafe für Betrug, was ist zu erwarten?

Hallo!

Da ich in den nächsten Tagen Anzeige wegen Betrug erstatten werde möchte ich gerne wissen:

- Ist die Strafe in erster Line von der Schadenssumme abhängig? Es handelt sich "nur" um 40€

- Wie lange wird es dauern bis der Angezeigte benachrichtigt wird?

- Was passiert wenn der Angezeigte verurteilt wird, jedoch kein Geld hat um eventuelle Strafen zu zahlen?

Es wurde mehrfach zur Zahlung aufgefordert, jedoch kam keine Reaktion von der Person. Der Verkauf wurde über das Internet abgewickelt, Kontaktdaten sind vorhanden.
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 12:00   #2
Plastikwindel
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Dazu eine Frage, hast DU etwas gekauft also bezahlt und nie was bekommen oder hat der andere was von dir gekauft und nicht bezahlt??

Weil habe zwar jetzt keine Ahnung von Recht, aber könnte mir vorstellen das das eine Rolle spielt. Da im 2. Fall ja eigentlich bei dir kein Schaden entstanden ist das der mir einem blauen Auge davon kommt. Aber dafür haben wir unsere MyGully Anwaltschaft hier um fragen zu klären
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Plastikwindel ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 12:03   #3
-KillerKanickel-
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Hab ich vergessen zu schreiben, ich habe was verkauft, verschickt und kein Geld erhalten!
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 12:18   #4
BabaHafti
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war es auf ebay zufällig ?
BabaHafti ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 12:29   #5
-KillerKanickel-
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Ausnahmsweise mal nicht, der Verkauf kam über ein Forum zu Stande.

Was mich richtig erfreut hat, als ich in einem anderen Forum gelesen hab wie begeistert er mit dem bei mir "erworbenen" Teil ist.
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 13:00   #6
pauli8
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Hallo -KillerKarnickel-,

hier spricht die inoffizielle "Anwaltschaft" von myGully....@Plastikwindel... und
Spare dir einfach die Mühe mit einer Betrugsanzeige....mMn. ist es nur dann ein Betrug, wenn man dem Käufer nachweisen kann, er war beim Kauf finanziell nicht in der Lage die 40 Euronen zu bezahlen. Weiteres zu erklären wäre zu umfangreich. Das dürfte bei dem Betrag schwierig werden.

Wenn er den Kaufpreis nur nicht bezahlen will, es aber eigentlich könnte, ist es eine reine zivilrechtliche Forderung und hat mit dem Strafrecht (Betrug) nix zu tun. Den Kaufpreis müsstest du also zivilrechtlich einklagen...bei 40 Euro...hmmm ?!

Ich glaube, es gibt bei jedem Amstgericht eine kostenlose Rechtsberatung.
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Ungelesen 16.07.12, 13:48   #7
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seh es positiv, du hast für 40 euro nen stück lebenserfahrung gekauft und beim nächsten verkauf wirst du bestimmt keine ware mehr versenden bevor du das geld bekommen hast
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Ungelesen 16.07.12, 14:04   #8
rkutschi
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Warum macht man das überhaupt so!? Wollte er unbedingt das du zuerst die Ware schickst? Das ist eigentlich eine sehr unüblich vorgehensweise, normal bekommt man immer erst das Geld und verschickt dann.
rkutschi ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 20:01   #9
v3r17a5
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Zitat:
ist es nur dann ein Betrug, wenn man dem Käufer nachweisen kann, er war beim Kauf finanziell nicht in der Lage die 40 Euronen zu bezahlen.
Ah nein. ;-) Betrug ist es, wenn durch vortaeuschen des Erfuellungswillens ein Rechtsgeschaeft zustande kam. Unabhaengig von der finanziellen Lage. Das Fehlen der erforderlichen Liquiditaet (und das wenigstens leicht fahrlaessige Unwissen darum) sind Vorraussetzung eventuellen Schadensersatzes. Im Allgemeinen finden in einem solchen Fall die Regeln des Schuldnerverzugs Anwendung (Fristsetzung, Mahnung, etc. pp.).

Zu den Fragen des TE:

1. Die Strafe ist bis auf wenige Ausnahmen grundsaetzlich von der Schwere des Vergehens/Verbrechens und der Schuld abhaengig. Dementsprechend wird es auch bei einem Betrug ueber 40€ zu einem Schuldspruch kommen - in der Strafbemessung abhaengig bspw. davon, ob mit dolus directus 1. oder 2. Grades oder mit dolus eventualis (Absicht, direkter Vorsatz, Eventualvorsatz) begangen wurde. Auch sind stets die persoenlichen Verhaeltnisse des Angeklagten zu beruecksichtigen (Familie, Alter, Reife, Finanzen, etc.). Eine klare Abschaetzung ist schwer, ich wuerde wohl aber, sofern es sich um keine Qualifikation handelt, auf das untere Ende der Fahnenstange setzen.

2. Von einer Anzeige erfaehrt man in der Regel nichts, sofern keine Zwangsmassnahmen vollzogen werden. Kenntnis erlangt man in der Regel, wenn das Zwischenverfahren eroeffnet wurde, also eine Vorspruefung durch das Gericht stattfindet.

3. Die Strafvollstreckung ist Aufgabe des Staates und findet im normalen privatrechtlichen Weg statt - zur Not im Zwangsvollstreckungsverfahren. Merke, dass du selbst von der Strafe keinen Pfennig siehst, du hast weiterhin lediglich einen Erfuellungsanspruch.
v3r17a5 ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 20:08   #10
Plastikwindel
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Achso du hast die Ware geschickt gehabt und er hat nicht bezahlt.

Wusste ich in meinem ersten Post nicht.
Dann würde ich ihn Anzeigen. Wenn von ihm keine Rückmeldung kommt. Auch wenn einige schreiben "Sind nur 40€....Oder Ist eine Lebenserfahrung (wtf??)" geht es um das Prinzip.

Weil normal sollte man auch Waren zuerst schicken können ohne direkt betrogen zu werden. Gerade wenn man vielleicht in einem Forum was verkauft wo man vorher mit demjenigen etwas Kontakt hatte, finde ich es unter aller Sau Vertrauen so auszunutzen.

P.S. wenn ich vorher 0 Kontakt mit wem hatte würde ich auch erst auf Geld warten etc., aber mein vorheriger Satz gilt trotzdem auch in diesem Fall.
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Ungelesen 16.07.12, 20:19   #11
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Ich würde ihn auch anzeigen, sofern er weit genug weg wohnt.

Da spielt es keine Rolle, wie hoch irgendwas verkauft worden ist, sondern ums Prinzip.

Wenn er nicht bezahlt,, dann muss er damit leben, das er zumindest aktenkundig aufgefallen ist.
Auch wenn dir das dein Geld wohl nicht wiederbringen wird, da die Staatsanwaltschaft das sicher als geringfügig abtut.

Das Geld wirst du als Erfahrung abhaken und beim nächsten Mal wirste dann wissen, Ware gegen Geld...

Mfg
ckjthedogmaster ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 20:26   #12
-KillerKanickel-
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Das beruhigt mich jetzt, ich hatte schon unser ganzes System in Frage gestellt! Selbst wenn es jetzt nur 40€ sind kann man damit doch nicht durchkommen.

Zitat:
Merke, dass du selbst von der Strafe keinen Pfennig siehst
In erster Linie geht es auch darum, dass solche Leute merken was passiert wenn man betrügt. Auch wenn ich jetzt keinen Pfennig bekomme hält es den Menschen vielleicht davon ab sowas in Zukunft wieder zu machen und andere richtig über den Tisch zu ziehen.

Zitat:
Warum macht man das überhaupt so!? Wollte er unbedingt das du zuerst die Ware schickst?
Weil es ein Geburtstagsgeschenk für seinen Bruder sein sollte, da hatte ich mitleid weil es sonst nicht rechtzeitig angekommen wäre.

Zitat:
Dann würde ich ihn Anzeigen. Wenn von ihm keine Rückmeldung kommt. Auch wenn einige schreiben "Sind nur 40€....Oder Ist eine Lebenserfahrung (wtf??)" geht es um das Prinzip.
Das werde ich auch machen!

Edit:

Zitat:
seh es positiv, du hast für 40 euro nen stück lebenserfahrung gekauft und beim nächsten verkauf wirst du bestimmt keine ware mehr versenden bevor du das geld bekommen hast
Für 40 € kannst du mir die Erfahrung gerne abkaufen!
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 20:36   #13
v3r17a5
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Meine Ausfuehrung bezueglich der Strafbemessung bezieht sich natuerlich nur auf bereits eroeffnete Hauptverfahren (an deren Ende ein Urteil steht). Zuvor kann ein Verfahren ueber Vergehen mit geringer Schuld "relativ" leicht eingestellt werden.
Dir bleibt aber u.U. der Weg der Privatklage.

Unabhaengig davon steht dir natuerlich jederzeit der Zivilrechtsweg offen (ger. Mahnbescheid, Erfuellungsklage, Zwangsvollstreckung etc. pp. mit dazugehoerigem Schadensersatz - da kann auch bei geringen Streitbetraegen eine vernuenftige Summe zusammenkommen....sofern du es auf die Abschreckungswirkung abgesehen hast ;-)).
v3r17a5 ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 20:47   #14
-KillerKanickel-
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Das Problem ist IMOH wenn der Käufer über keine Finanziellen Mittel verfügt und die Hand hebt, dann werde ich wahrscheinlich die ganzen Kosten selber tragen müssen ?!
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 20:53   #15
v3r17a5
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In dem Fall kannst du natuerlich vom Vertrag zuruecktreten (sofern du den bis dahin noetigen Weg gegangen bist) und hast einen Herrausgabeanspruch gegen den Kaeufer.
v3r17a5 ist offline  
Ungelesen 16.07.12, 21:06   #16
ice_dealer1983
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Geh einfach zur Polizei mit allen Sachen die du über ihn hast und stell Anzeige. Hab ich auch schon gemacht, hat nen paar Monate gedauert & ich hatte das Geld auf meinem Konto...
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Ungelesen 17.07.12, 00:26   #17
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OK...v3r17a5

Du hast ja formaljuristisch völlig recht, weshalb ich schrieb, weitere Erklärungen wären zu umfangreich. Deshalb führte ich nur beispielsweise die fehlende Liqidität an.
Welcher Normalo versteht denn Begriffe wie Vortäuschen des Erüllungswillens usw. und kennt die Kommentare dazu ?

Danke dir für die Bemerkung:
Zitat:
...Zuvor kann ein Verfahren ueber Vergehen mit geringer Schuld "relativ" leicht eingestellt werden....
Auch dein angesprochenes zivilrechtliche Verfahren ist völlig richtig. Du gehst halt immer richtig in die "Vollen".

Meine Meinungen hier sollen keine Rechtsberatung sein, ich wollte nur ausdrücken, dass ich glaube, die Einstellungsquote beim Warenkreditbetrug ? (40 Euro) schätze ich hoch ein, wenn ich mir die Anzahl der täglich anfallenden Akten vorstelle.
Vielleicht hilft dem TE auch der Rat von ice_dealer1983 und er bekommt sein Geld auf diese Weise.
pauli8 ist offline  
Ungelesen 17.07.12, 02:43   #18
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Ok....pauli8 ;-) Entschuldige

Du hast natuerlich voellig recht, dass ein Normalo kaum die gaengigen Kommentare zum StGB kennen wird - aber das Vortaeuschen eines Erfuellungswillens?...zumindest bei Frauen ist mir das schon untergekommen ;-).

Zitat:
Meine Meinungen hier sollen keine Rechtsberatung sein, ich wollte nur ausdrücken, dass ich glaube, die Einstellungsquote beim Warenkreditbetrug ? (40 Euro) schätze ich hoch ein, wenn ich mir die Anzahl der täglich anfallenden Akten vorstelle.
Warenkreditbetrug passt soweit ;-) Auch wenn es unter die allgemeine Norm subsumiert wird. Die Verfahrenseinstellungen betragen etwa 80% der eroeffneten Ermittlungsverfahren, der Grund ist zumeist aber nicht der fehlende Beweis, sondern das Fehlen des oeffentlichen Interesses.
Interessant sind die Verfahren daher hauptsaechlich bei anschliessenden Zivilverfahren, da im Strafverfahren die StA die Beweisfindung zu leiten hat und bei Einstellung des Verfahrens diese dem Betroffenen zugaenglich zu machen sind. Daher entfaellt oftmals das recht schwierige Beweisprozedere im Zivilprozess. ;-)
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Ungelesen 17.07.12, 07:00   #19
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Zitat:
Zitat von -KillerKanickel- Beitrag anzeigen
Für 40 € kannst du mir die Erfahrung gerne abkaufen!
hab genung gesunden menschenverstand und muss diese erfahrung deshalb nicht machen.ich wollte damit auch nur sagen das ich nicht glaube das du große chancen hast dein geld wiederzusehen wenn er nicht einlenkt.ich kenn die andere seite.ein freund hat immer massenhaft bei ebay verkauft.es wurden sachen nicht verschickt, ware war defekt oder nicht wie in der beschreibung und und und.das waren alles kleine beträge und es kann auch ab und an post von irgent nem anwalt aber passiert ist nie was bis auf sperrung des accounts.
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Ungelesen 17.07.12, 09:30   #20
-KillerKanickel-
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Ich finde diese Aussage sehr süffisant.

Heißt also jeder geistig minderbemittelte wie ich darf straffrei beschissen werden.
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 18.07.12, 18:16   #21
pauli8
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Zitat:
Zitat von -KillerKanickel- Beitrag anzeigen
...Heißt also jeder geistig minderbemittelte wie ich darf straffrei beschissen werden.
Nein... das heißt es nicht...nur wenn jeder bei "geingfügigen Beträgen" (in Anführungszeichen, wei 40 Euro für dich viel sein können)) bestraft werden sollte, müssten wir mindestens 60 Prozent mehr Staatsanwälte und Richter einstellen, und wir müssten es von unseren Steuern bezahlen. Bist du bei einer Steuererhöhung dabeii ?
Als nächtes beschwerst du dich über Schlaglöcher auf der Straße, wo du wohnst. Ist aber kein Geld da. Bist du bei der Steuererhöhung dabei ?... usw. und so fort. Wir sind halt nicht perfekt ! Ist aber eine Sache, wie man Prioritäten setzt und wie die von jedem Einzelnen subjektiv bewertet werden. Als Betroffener kann ich dich aber verstehen.

Erstatte bitte Anzeige bei der Polizei oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft.
Wenn nix dabei rauskommt, nimm dir einen Anwalt und klage zivilrechtlich. Das Blöde dabei ist, musst evtl. nen Vorschuss zahlen.
Ist leider so.

Was glaubst du wieviele Menschen in Deutschland am Tag "beschissen" werden, nicht nur Minderbemittelte ? Ich finde das aber auch Scheiße !
pauli8 ist offline  
Ungelesen 18.07.12, 22:12   #22
-KillerKanickel-
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Ich erwarte ja nicht das alles perfekt ist.

Hätte ich was gekauft, das Geld überwiesen und nichts bekommen wär die Frage gekommen warum ich ohne Ware Geld überweise. Man kann es also drehen wie man will!

Man wird auch nicht immer bestraft wenn man zu schnell fährt, das ist mir klar!

Allerdings kann ich die Aussagen teilweise nicht ganz nachvollziehen. Demnach müsste ich das stillschweigend hin nehmen weil ich so ein Idiot bin, was es ja letztendlich heißt.

Die Frage wurde ja auch schon sehr zufriedenstellend beantwortet, dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Die Frage war aber nicht dazu gedacht zu ermitteln wie dämlich ich bin, weil ich "eigentlich aus Mitgefühl" etwas zu früh abgeschickt habe.
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 18.07.12, 22:35   #23
321meins
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Eine Strafanzeige kann auch insoweit hilfreich sein, als dass eine Einstellung des Strafverfahrens nach §153a StPO die Beweisaufnahme in einem folgenden Zivilprozess vereinfacht, wenn nicht sogar abdingbar macht.
Einige Gerichte sehen bereits die Einstellungsverfügung nach §153a StPO als ausreichend an, da in diesen Fällen davon auszugehen ist, dass die (Straf-)Tatbestände erfüllt worden sind.
321meins ist offline  
Ungelesen 19.07.12, 20:54   #24
Wurstl9876
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Du solltest aber bei der ganzen Sache beachtem,das du Illegale Sachen gemacht und verkauft hast.
Gehst du zur Polizei,könnte derjenige den Spieß auch umdrehen.Überdenk das mal,nicht das der Schuss nach hinten los geht!
Wurstl9876 ist offline  
Ungelesen 19.07.12, 21:41   #25
-KillerKanickel-
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Wer redet hier von illegalen Sachen?
Da ist nicht ein Satz gefallen von und ich finde es eine Frechheit das zu behaupten!

Wie gesagt, ich werden Anzeige erstatten und dann notfalls ein Mahnverfahren anstreben.
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 20.07.12, 00:42   #26
ausbilder.schmidt
Morgen ihr Luschen!!!
 
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ausbilder.schmidt hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -1 Respekt Punkte
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Beträge unter 50 Euro können nicht eingeklagt werden, da der Aufwand dafür zu groß wäre. Du hast dich ganz schlicht über den Tisch ziehen lassen. Mitleid ist im Onlinehandel völlig fehl am Platz. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob die Anwaltskosten (welche mit Sicherheit entstehen, da du den "Kunden" vorschriftsmäßig anmahnen musst) den Betrag über die 50 Euro Grenze anheben. Allerdings musst du in jedem Fall sämtliche Kosten ertsmal vorstrecken und es nicht sicher, ob der "Kunde" das jemals zahlen wird. Anzeige erstatten wegen Unterschlagen, vielleicht auch Betrug und abwarten.
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Klickt ja nicht [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], oder [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und schon garnicht [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Es könnte Konsequenzen haben.
ausbilder.schmidt ist offline  
Ungelesen 20.07.12, 00:54   #27
v3r17a5
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Betraege unter 50€ koennen natuerlich eingeklagt werden. Auch anklagen kann man Vermoegensstraftaten mit Schadenswerten unter 50€. Die 50€ sind lediglich ein Anhaltspunkt fuer geringwetige Sachen, und auch da wird unter Umstaenden die Grenze schon bei 25€ gezogen.

Eine Mahnung - oder auch landlaeufig Abmahnung genannt - kann jeder aussprechen, dafuer benoetigt man keinen Anwalt. Auch einen gerichtlichen Mahnbescheid kann man ohne Anwaltshilfe problemlos beantragen.

Eine Unterschlagung wueerde nur vorliegen, sofern der TE noch Eigentuemer der Sache waere. Das ist nicht der Fall. Strafrechtlich kommt also nur der Betrug in Frage.
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Ungelesen 20.07.12, 02:33   #28
iceeyedman
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Zivilprozeß? Warum nicht erstmal einem Mahnbescheid beantragen? Die Kosten dafür (Mindestgebühr 23 € und der Vordruck kam früher extra) liegen deutlich unter denen, die du allein schon für das erste Beratungsgespräch beim Anwalt einrechnen kannst. Ich kenne zwar die aktuellen Formulare nicht, aber früher waren die auch Nichtjuristen keine unmögliche Herausforderung, sondern galten eher als Fleissarbeit.
iceeyedman ist offline  
Ungelesen 24.07.12, 15:34   #29
-KillerKanickel-
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Der User hat sich mal gemeldet. plötzlich ist er nur 11 Jahre alt und seinen Eltern ist es egal was er macht. Auf einmal kommt auch die Behauptung, dass das Geld schon bezahlt wurde.

Eine ganz skurrile Geschichte die sich da plötzlich entwickelt.
-KillerKanickel- ist offline  
Ungelesen 25.07.12, 08:21   #30
loonas
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durchlaufe einfach den ganz normalen Prozess, wie hier schon mehrmals angesprochen.
mach ne anzeige und gut ist.
die bullen werden dem ja wohl nachgehen müssen (oder andere Personen mit eventuell hoheitlichen Rechten).
dein geld musst du auf jeden Fall bekommen.
aktenkundig wird er auf jeden Fall.
vllt versaust du ihm ja auch seine berufliche Zukunft - yeah
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Bei Fragen PN schicken
Bitte auf Bedanken klicken, wenn euch mein upload gefällt
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Ungelesen 25.07.12, 09:42   #31
-KillerKanickel-
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Da alles zu dem Thema gesagt wurde kann dann hier zu. Ich möchte mich noch mal für die Zahlreichen Antworten bedanken.
-KillerKanickel- ist offline  
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