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Hartz 4 - Maßnahme ablehnen?

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Ungelesen 22.01.12, 21:23   #1
19stiefel94
Böhser Onkel
 
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Standard Hartz 4 - Maßnahme ablehnen?

Hallo Mygully.

Ich bin 17 und habe bedauerlicherweise schon eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. So jetzt habe ich ein "Angebot" bekommen bei einem Programm mitzumachen was sich "STABIL" nennt. *link: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] *
so daran kann ich nicht Teilnehmen.

Mir wurde gesagt, ich darf bis zu 3 Maßnahmen der ARGE (bei uns KoBa) ablehnen, innerhalb eines Jahres.. die 4. muesste ich dann allerdings antreten.
(Stimmt das?)

Ich hatte im Monat August, September, Oktober eine Kürzung des Regelbedarfs von 10 % bekommen. (Wegen einer Lapalie aber naja.. hab mich nicht Gemeldet bei einem Termin den ich wegen Krankheit nicht einhalten konnte)

Damit es nicht heißt ich währ einfach Faul.. und haette keine Lust dazu, nein stimmt nicht !

Ich habe Gründe die währen: Ich moechte aus persönlichen und berufssuchenden (-orientierenden) Gründen nach Baden Württemberg fahren am 11.02.2012 für 2 Wochen, da ich Termine machen werde bei der Berufsberatung Esslingen usw. Ich moechte Betriebe persönl. besuchen und mich Vorstellen und bewerbungen persönlich einreichen !

Was kann ich tun damit ich am 11.02. dann nach BW fahren kann und auch die 2 Wochen da bleiben kann?

Kann ich dieses STABIL Projekt ablehnen? Kann ich wiederspruch gegen die "Einladung" zu dem Projekt einlegen? Mit den Gründen die nannte.
Natürlich ablehnen ohne eine Sanktion zu Kassieren. Logisch oder?

von mir aus würde ich auch die 2 Wochen dranhängen.
Ich frage euch jetzt einfach deswegen nicht das ich dem "FALLMANAGER" (Das Wort regt mich auf.) jetzt vor de Omme haue das ich das ablehne und die mich mal können. ôo ..

Ich bedanke mich schonmal für alle Hilfreichen Post's

Grüße, der Stiefel.
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Ungelesen 22.01.12, 21:28   #2
Prince
Klaus Kinksi
 
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Bis zu 3 mal darf man ablehnen ja, wenn sich das nicht geändert haben sollte.

Die andere Sache mit dem verreisen darfst du nicht ohne weiteres. Dafür müsstest du Urlaub oder ähnliches beantragen.

Denn du darfst die Stadt nicht so ohne weiteres für glaube länger als 2 oder 3 Tage ohne Bewilligung des Amtes verlassen.

Hat den Grund, dass du eben immer erreichbar sein musst. Für Post und so.

Steht aber auch alles in der Eingliederungsvereinbarung.
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Ungelesen 22.01.12, 21:38   #3
19stiefel94
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Zitat:
Zitat von Prince Porn Beitrag anzeigen
Bis zu 3 mal darf man ablehnen ja, wenn sich das nicht geändert haben sollte.

Die andere Sache mit dem verreisen darfst du nicht ohne weiteres. Dafür müsstest du Urlaub oder ähnliches beantragen.

Denn du darfst die Stadt nicht so ohne weiteres für glaube länger als 2 oder 3 Tage ohne Bewilligung des Amtes verlassen.

Hat den Grund, dass du eben immer erreichbar sein musst. Für Post und so.

Steht aber auch alles in der Eingliederungsvereinbarung.
Danke dir erstmal Prince Porn, also darf ich auch mit 17 und schon 10% Sanktion innerhalb der letzten 12 Kalendarmonate diese Maßnahme ablehnen ? Mit angabe von gründen? Ohne?

Abwesenheitsantrag wird gestellt. Das wusste ich danke trzd nochmal für die Erinnerung.
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Ungelesen 22.01.12, 21:43   #4
Raven1408
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Zitat:
Zitat von 19stiefel94 Beitrag anzeigen
Mir wurde gesagt, ich darf bis zu 3 Maßnahmen der ARGE (bei uns KoBa) ablehnen, innerhalb eines Jahres.. die 4. muesste ich dann allerdings antreten.
(Stimmt das?)

Das ist quatsch.
Du kannst eine Maßnahme nur ablehnen, wenn du dafür einen sehr guten grund hast.
( z.b. Krankheit, Körperliche einschrängungen u.s.w. )

Trifft das alles net zu, so musst die diese annehmen.
Ansonsten würden deine bezüge stufenweise um erst 10 %, dann 30 & und dann sogar 100 % gekürzt.

Wobei das 100%ige kürzen des bezugs ein gesetzverstoß wäre. Aber darum streiten sich glaub ich noch die greichte.


Soweit mein wissen der sachlage.



Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Raven1408 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.01.12, 21:50   #5
19stiefel94
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Zitat:
Zitat von Raven1408 Beitrag anzeigen
Das ist quatsch.
Du kannst eine Maßnahme nur ablehnen, wenn du dafür einen sehr guten grund hast.
( z.b. Krankheit, Körperliche einschrängungen u.s.w. )

Trifft das alles net zu, so musst die diese annehmen.
Ansonsten würden deine bezüge stufenweise um erst 10 %, dann 30 & und dann sogar 100 % gekürzt.
Was ist wenn der grund der meinige währe? .. Sprich Berufsorientierung termin, persönl. gründe.. könnte ich vor antritt also 2-3 Wochen davor noch Abwesenheitsantrag stellen? .. also auch in die Maßnahme hinnein? Würde sie ja hinterher antreten können
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Ungelesen 22.01.12, 21:53   #6
Skyler9000
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Zitat:
Zitat von Raven1408 Beitrag anzeigen
Das ist quatsch.
Du kannst eine Maßnahme nur ablehnen, wenn du dafür einen sehr guten grund hast.
( z.b. Krankheit, Körperliche einschrängungen u.s.w. )

Trifft das alles net zu, so musst die diese annehmen.
Ansonsten würden deine bezüge stufenweise um erst 10 %, dann 30 & und dann sogar 100 % gekürzt.

Wobei das 100%ige kürzen des bezugs ein gesetzverstoß wäre. Aber darum streiten sich glaub ich noch die greichte.


Soweit mein wissen der sachlage.



Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Bin mir auch sicher das das so ist.
Skyler9000 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.01.12, 21:57   #7
Raven1408
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Also hinterher eine Maßnahme antreten geht net.
Da dafür nur bestimmte Termine vorgesehen sind.
Und ich net glaube das die extra wegen dir den Termin verschieben oder dich die Maßnahme wiederholen lassen. ;-)

Das mit dem Abwesenheitsantrag ist da auch so ne sache.
In wie weit man die jetzt im vorraus beantragen muss weiß ich jetzt auch net.

Aber auch da musste glaub ich einen grund vorlegen.
( Beerdigung, Hochzeit, oder ein reisetermin der schon weit vorher festgelegt wurde und und und...)


Aber du könntest es dir auch ganz einfach machen, und eine Woche vor Maßnahme beginn zum Arzt gehen und dich für 2 Wochen krank schreiben lassen ;-)




Zitat:
Zitat von 19stiefel94 Beitrag anzeigen
Ich habe Gründe die währen: Ich moechte aus persönlichen und berufssuchenden (-orientierenden) Gründen nach Baden Württemberg fahren am 11.02.2012 für 2 Wochen, da ich Termine machen werde bei der Berufsberatung Esslingen usw. Ich moechte Betriebe persönl. besuchen und mich Vorstellen und bewerbungen persönlich einreichen !

Was kann ich tun damit ich am 11.02. dann nach BW fahren kann und auch die 2 Wochen da bleiben kann?





Aber am einfachsten wäre, du gehst zur Arge und informierst dich da bei deinem Sachbearbeiter.
Ich denke in dem fall wird es eine lösung geben.
Raven1408 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.01.12, 22:17   #8
19stiefel94
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Zitat:
Zitat von Raven1408 Beitrag anzeigen
Also hinterher eine Maßnahme antreten geht net.
Da dafür nur bestimmte Termine vorgesehen sind.
Und ich net glaube das die extra wegen dir den Termin verschieben oder dich die Maßnahme wiederholen lassen. ;-)

Das ist klar^^

Das mit dem Abwesenheitsantrag ist da auch so ne sache.
In wie weit man die jetzt im vorraus beantragen muss weiß ich jetzt auch net.

2-3 Wochen das weiß ich soweit ^-^

Aber du könntest es dir auch ganz einfach machen, und eine Woche vor Maßnahme beginn zum Arzt gehen und dich für 2 Wochen krank schreiben lassen ;-)

mit diesem gedanken habe ich auch schon gespielt, ich bin über 2 m groß und ziemlich kräftig.. heißt Bandscheibe und die Sache is auf 2 Wochen geregelt Fertig.

Meint ihr es würde was bringen einen auf ganz Arsch-freundlich und bitte bitte zu machen ôo? bei meinem "FALLMANAGER" (dieses Wort regt mich wirklich auf..)?
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Albert Einstein.
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Ungelesen 22.01.12, 22:30   #9
hansema
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So hallo und guten Abend,
Eine Ortabwesenheit muß du genehmigt bekommen(schriftlich).
Maßnahme ablehnen ist sehr schwierig.
Da du unter 25 bis kannst du bis 100% gekürzt werden.
Lies mal in einem anderem Forum nach dort werde solche Sachen täglich besprochen.


MFG Hansema


PS Weiss nicht ob ich einen LInk posten darf?
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Ungelesen 22.01.12, 22:32   #10
Raven1408
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Zitat:
Zitat von 19stiefel94 Beitrag anzeigen
Meint ihr es würde was bringen einen auf ganz Arsch-freundlich und bitte bitte zu machen

Was willste damit erreichen ?
Ne ich glaube ein gespräch mit deinem Sachbearteiter ist wohl der beste weg.
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Ungelesen 22.01.12, 22:42   #11
19stiefel94
Böhser Onkel
 
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Zitat:
Zitat von hansema Beitrag anzeigen
So hallo und guten Abend,
Eine Ortabwesenheit muß du genehmigt bekommen(schriftlich).
Maßnahme ablehnen ist sehr schwierig.
Da du unter 25 bis kannst du bis 100% gekürzt werden.
Lies mal in einem anderem Forum nach dort werde solche Sachen täglich besprochen.


MFG Hansema


PS Weiss nicht ob ich einen LInk posten darf?

(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

Jetzt würde ich noch gerne wissen um wieviel ich gekürzt werde.. die frage aufgrund der Kürzung im Zeitraum von September bis Oktober.. 12 Kalendarmonate?? ?? ?? ?? ôo



Und Raven? Also meinst du das es was bringen würde wenn ich jetzt ein auf Lieb und freundlich drüber Sprechen mache? ôo Man gut das es nicht meine Normale bearbeiterin ist.. die hat mich aufn Kiecker.
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Ungelesen 22.01.12, 22:50   #12
hansema
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So vorweg meine Weissheiten beziehe ich aus anderen Foren.
Frage lieber da mal nach die kennen sich besser aus,oder dort Suchfunktion.

Google mal nach Martin Behrsing und ELO


MFG

So ich nochmal wen du in diesen Forum bis geh auf heutige Beiträge dort wird so ein Fall beschrieben.

MFG
hansema ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.01.12, 08:02   #13
Thorasan
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Zitat:
Zitat von 19stiefel94 Beitrag anzeigen
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Nur so nebenbei, das ist kein Grund.
Ein Grund für einen solchen "Ausflug" wäre, wenn du nachweislich Bewerbungsgespräche hast. Aber einfach hingehn, um Bewerbungen abzugeben, ist kein anerkannter Grund. Schon gar nicht für 2 Wochen.

Bevor du umziehen kannst müsstest du so oder so erst nen Antrag stellen, ob du das von Amts wegen darfst. Wenn du dann eine Notwendigkeitsbescheinigung vorlegen kannst, kannst du nen Termin bei der Berufsberatung dort vereinbaren, allerdings nur, wenn die Region für deinen Stellenwunsch geeignet ist.
Z.b. wurde bei mir gesagt, das das südliche BaWü eher eine Handwerksregion als eine IT-Region wäre, ergo, ich durfte nicht länger als 3 Tage aus der Stadt raus um mich woanders umzugucken.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.02.12, 20:25   #14
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Hast du nen Bruder oder nen Kumpel? Ist auf deiner Versicherten Karte ein Foto? geh nach Esslingen Gib deinem Freund deine versicherten Karte der Soll zu nem Arzt gehen bei dem du vorher nie warst und sich Krankschreiben lassen die meisten Ärzte geben meist nur 1 Woche also geht er die Woche drauf wieder mit deiner Versicherten karte zu einem anderen Arzt
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Ungelesen 22.02.12, 22:06   #15
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bleibe stur und lehne weiterhin alles ab. leute wie du, die sich auf den knochen anderer ausruhen, brauchen DRINGEND eine 100%-kürzung.
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Ungelesen 22.02.12, 22:57   #16
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bla bla bla crackling

Hast Du schon mal eine Maßnahme mitgemacht? Bestimmt nicht. Ansonsten würdest Du nicht son Müll schreiben.

Wulff darf lügen und kriegt trotzdem seine Pension. Aber H4er werden als Schmarotzer usw beschimpft.

Und hast Du dir mal die HP angeguckt von stabil HArz das da Jobs auf den ersten Arbeitsmakt vernichtet werden?.

Mir wurde gesagt, ich darf bis zu 3 Maßnahmen der ARGE (bei uns KoBa) ablehnen, innerhalb eines Jahres.

stimmt nicht
__________________


Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN. Danke
Loewe1860 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.02.12, 10:34   #17
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Zitat:
Zitat von Loewe1860 Beitrag anzeigen
bla bla bla crackling

Hast Du schon mal eine Maßnahme mitgemacht? Bestimmt nicht. Ansonsten würdest Du nicht son Müll schreiben.
klar habe ich das. ist nicht leicht, wenn man mit mitte 40 und familie seinen job verliert, weil die firma in der man 9 jahre war, pleite geht.
willst du auch wissen was ich gemacht habe? ich habe die maßnahme natürlich angetreten.

da wir aber schon bei vermutungen sind: ich denke, dass du in deinem leben noch nie einen job hattest und jetzt sogar versuchst, dich vor einer maßnahme zu drücken, die dich vielleicht in einen job bringen könnte.

also du hattest, was mich angeht, schon mal unrecht. wie ist es umgekehrt?

PS: die maßnahme hat tatsächlich dazu beigetragen, dass ich seit über 4 jahren wieder einen festen job habe.
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Ungelesen 26.02.12, 15:49   #19
Style-Kill
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also wenn du die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast kannst du das knicken das du da nicht hingehen kannst, mit der Unterschrift darauf hast du dich an das Amt verkauft, du hättest sie nicht unterschreiben sollen und eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt bekommen sollen, dagegen hätte man ganz leicht vorgehen können, Widerspruch dagegen, was sie zu 99,9% ablehnen und dann an das Sozialgericht schreiben, da brauch man nicht mal triftige Gründe.

so welche Maßnahmen gehen oft 10 Monate dazu hat man schon mal das:

"Gem. § 15 SGB II soll eine Eingliederungsvereinbarung 6 Monate gültig sein. Dieser Verwaltungsakt hat eine Gültigkeitsdauer vom XX.05.2012 bis XX.05.2013. Ein atypischer Grund für diese Dauer ist auch nicht sichtlich, denn die Arbeitsgelegenheit soll über 10 Monate gehen. Der Verwaltungsakt ist m.E. rechtswidrig."

und das kann man genauso anwenden:

"Gem. einem Urteil des BSG v. 16.12.2008 mit Aktenzeichen B 4 AS 60/07 R müssen "Leistungsempfänger über Art und Umfang der Tätigkeit, der zeitlichen Lage der Arbeitszeiten und dem Umfang der Aufwandsentschädigung informiert werden". Die Beschreibung der Tätigkeit für einen (was man machen soll) fehlt aber komplett."

dazuschreibt man noch ein paar andere kleine Dinge und das Gericht urteilt das die Maßnahme rechtswidrig ist was übrigens gut 90% aller Maßnahmen in ganz Deutschland sind.

Krankschreiben würde ich nicht machen, Gerichte haben oft geurteilt das man bei Kleinen Krankheiten dennoch hingehen muss, erst bei Beinbruch usw. wäre das akzeptabel, denn die Meisten Maßnahmen akzeptieren die kleinen zettelchen nicht.

mit dem Sachbearbeiter sprechen na ja versuch es mal, vielleicht haste da ja eine Chance aber bisher vielleicht 2 oder 3 Fälle gesehen wo der Sachbearbeiter es verstanden hat.

Urlaub Beantragen sollte man gut 2 Wochen vorher es kann man es auch gut 4 Tage vorher machen und es somit schnell abwickeln wenn die Reise kurzfristig geplant ist.

Übrigens das alles mit dem Wiedersprüchen gilt nicht für das Bundesland Bayern, die haben da eigene Regeln und Gesetze.

ansonsten an die hier schon im Forum geposteten Links wenden, die werden da aber auch nicht viel Helfen können im Falle eines Unterschrieben Vertrages.

@cracklink

GZ aber da bist du 1 von 100.000 die dadurch einen Job erhielten, Maßnahmen sind dazu da um die Arbeitslosen Statistik klein zu halten und nicht Leute in Arbeit zu bekommen, zudem übernimmt man in fast allen Maßnahmen eine Arbeitstätigkeit die auch eine vollwertige Arbeitskraft übernehmen könnte, daher sind sie auch rechtswidrig, das hat nichts mit Faulheit zutun sondern das Steuergelder aus dem fenstergeschmissen werden nur um sie aus der Statistik raus zu bekommen und Arbeitsplätze dadruch verloren gehen.
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Ungelesen 26.02.12, 21:50   #20
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nicht mal 18 und schon am hartzen ????
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Ungelesen 04.03.12, 11:29   #21
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Falls die Arge dir einen Deutsch- und Rechtschreibkurs anbietet, nehm ihn an!

Mit 18 hast du auch noch die Möglichkeit zur Bundeswehr zu gehen, also worauf wartest du?
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Ungelesen 04.03.12, 14:07   #22
cracklink
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schade, dass der te nicht mehr antwortet. mich hätte nämlich interessiert, was daraus:
Zitat:
Ich habe Gründe die währen: Ich moechte aus persönlichen und berufssuchenden (-orientierenden) Gründen nach Baden Württemberg fahren am 11.02.2012 für 2 Wochen, da ich Termine machen werde bei der Berufsberatung Esslingen usw. Ich moechte Betriebe persönl. besuchen und mich Vorstellen und bewerbungen persönlich einreichen !
geworden ist. sicher antwortet er nicht mehr, weil er sehr viel mit seinem neuen job um die ohren hat.
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Ungelesen 12.03.12, 19:08   #23
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Zitat:
Zitat von cracklink Beitrag anzeigen
schade, dass der te nicht mehr antwortet. mich hätte nämlich interessiert, was daraus:

geworden ist. sicher antwortet er nicht mehr, weil er sehr viel mit seinem neuen job um die ohren hat.

Nene, ich lebe noch entschuldigung, hab mygully schleifen lassen momentan, ist aber ncih schlimm kann ja immernoch berichten.

Ich habs jetzt anders gemacht, hab mir einfach en Krankenschein besorgt, dann angerufen wegen Folgebescheinigung, abholen lassen von Mama und bei der KoBa (ArGe) einreichen lassen, fertig.
Jetzt sitz ich trzd in der Maßnahme. (Was weiter kein problem ist, nur halt in den 2 Wochen da.. aber habs ja geklärt bekommen)
Mit ner Arbeit / Ausbildung hats in den 2 Wochen nicht geklappt, aber habe Freitag wieder 23 Bewerbungen losgeschickt Also ich bleibe für mein Teil am Ball und mach was
__________________
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
Albert Einstein.
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Ungelesen 22.03.12, 10:21   #24
MacErase
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Zitat:
Zitat von Prince Porn Beitrag anzeigen
Bis zu 3 mal darf man ablehnen ja, wenn sich das nicht geändert haben sollte.

Die andere Sache mit dem verreisen darfst du nicht ohne weiteres. Dafür müsstest du Urlaub oder ähnliches beantragen.

Denn du darfst die Stadt nicht so ohne weiteres für glaube länger als 2 oder 3 Tage ohne Bewilligung des Amtes verlassen.

Hat den Grund, dass du eben immer erreichbar sein musst. Für Post und so.

Steht aber auch alles in der Eingliederungsvereinbarung.
Wieso verweist du ihn nicht an ein Forum, daß sich mit diesem Thema beschäftigt?
Nicht sehr hilfreich, aber hauptsache mal den Senf abgegeben.

Geh zu hartz.info, da wird dir kein Müll erzählt, oder gemutmaßt - denn hier gibt es keinen der wirklich eine verbindliche Antwort dazu geben kann.

Grüße
ME
MacErase ist offline   Mit Zitat antworten
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