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Kaution behalten?!

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Ungelesen 29.04.11, 15:34   #1
.#shin
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Standard Kaution behalten?!

Hallo Leute,

folgende Problematik ist bei mir heute aufgetaucht:

ich war nun bis jetzt in einer Studenten WG (insgesamt zu 4.), wir hatten mit unserem Vermieter nie einen schriftlichen Vertrag muss dazu gesagt werden... Jedenfalls bin ich jetzt 2 Monate früher als alle anderen ausgezogen (wurde mit Mieter aber nie fix vereinbart wer wie lange bleibt)

Jetzt behält der Witzbold meine Kaution über 2 Monatsmieten und meint er hätte ja dadurch einen Schaden, dass ich früher ausgezogen bin.

Bin in Österreich zu Hause (Yeah -.-)

Hat er jetzt recht oder ich? Ich meine doch Recht zu haben da ja nie schriftlich etwas fixiert wurde, und er das Zimmer ja jetzt an einen anderen weitervermieten könnte (theorethisch)

Werd aber gleich mal mit meinem Anwalt reden, will nur die Meinung von den Gully Rechtsspezialisten haben (ja ich bin mir bewusst: es ist ein Warez Forum... aber die RL Themen sind hier auch super )

Lg
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Ungelesen 29.04.11, 16:13   #2
Zeodos
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also zumindest in deutschland ist es egal, ob ein vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. normale mietverträge beinhalten auch immer eine kündigungsfrist.

hast du denn dem vermieter etwas vorlauf gegeben, sich einen neuen mieter suchen zu können? oder bist du einfach ausgezogen?
ansonsten hast du auch die möglichkeit selbst einen nachmieter zu suchen, wobei der vermieter nicht verpflichtet ist, diesen auch zu akzeptieren.
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Ungelesen 29.04.11, 16:17   #3
Himbeerkeks
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Vorab: hast du eine Quittung oder ähnliches, wo du nachweisen kannst, dass du die Kaution gezahlt hast? Das immer recht wichtig (zumindest in Deutschland)
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Ungelesen 29.04.11, 20:39   #4
.#shin
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Kaution wäre doch eigentlich für etwaige physische Schäden gedacht oder?

Jedenfalls war es sehr wohl abgesprochen, deswegen ärgere ich mich auch so sehr, dass er kein Wort davon gesagt hat, sonst hätte ich ja die Schlüssel behalten... so könnte der Vermieter das Zimmer ja jetzt weitervermieten und hätte damit ja doppelte Mieteinnahme? Das kann doch nicht sein.

Zur Frist: habe ihm vor mehr als 1 Monat (Ende März) gesagt, dass ich mit 1. Mai aus der Wohnung raus bin

Frage ist nur ob es sich da lohn einen Rechtsanwalt einzuschalten, insgesamt geht es um 550€ -.-
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Ungelesen 29.04.11, 21:11   #5
wAv3
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3 Monate Kündigungsfrist!!!
Da du erst vor einem Monat gekündigt hast ist es rechtens wenn er die Kaution über 2 Monatsmieten einbehält. Du könntest einen Nachmieter besorgen der übermorgen einzieht und dann muss er dir die Kaution zurückgeben.
Aber da ihr das alles mur Mündlich geregelt habt wirds eh schwer!
Ganz ehrlich, warum unterzeichnest du keinen Vertrag? Das ist doch für beide Seiten besser!
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Ungelesen 30.04.11, 17:38   #6
JackRabbitSlim
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Zitat:
In Deutschland kann der Vermieter die Kaution 3 Monate zurückhalten.
Er darf sie sogar 6 Monate zurück halten, und kann das auch noch länger tun, aber das hat ja nichts mehr mit Dürfen zu tun.
Aber wie auch immer... werter TE : Du hast vor gleich mit deinem Anwalt darüber zu sprechen und machst hier vorher noch einen Thread auf ?
Was treibt dich denn bitteschön dazu ?
Willst Du bei deinem Anwalt mit "Die im Gully haben aber gesagt..." argumentieren ?
Hast Du so arge Langeweile, dass sie damit gefüllt werden muss ziemlich unnötige Threads zu eröffnen ?
Oder hast Du so ein starkes Geltungsbedürfnis, dass Du glaubst Du müsstest alle an deinen Problemen teilhaben lassen, damit diese nichts verpassen ?

Oder bin ich einfach nur überempfindlich ? Fragen über Fragen...
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Ungelesen 30.04.11, 22:50   #7
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@JackRabbitSlim: Unöööööötiger Kommentar!

Lese in dem Forum echt viel mit, und weiß was es für sinnlose Threads gibt, da ist meiner nicht so schlimm


Ja ich wollte ja einen Vertrag abschließen, aber nun ist es wie es ist und ja... ich werd Montag nochmal hinstarten und dann auch noch zum Konsumentenschutz... mal schauen was die sagen.
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Ungelesen 01.05.11, 11:55   #8
JackRabbitSlim
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Was heißt hier unnötig ?
Du warst nach deiner eigenen Aussage doch mittlerweile schon beim Anwalt, oder nicht ?
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Bruce Lee, 1971
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Ungelesen 01.05.11, 12:08   #9
littlemektn
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also ich komme auch aus österreich =)
und wir haben in der schule gelernt das mündliche verträge (wie es eh schon erwähnt wurde) auch gelten..(unser lehrer sagt dazu immer wer schreibt der bleibt..)
achja und natürlich sind auch die kündigungsfristen einzuhalten aber ich würde mir einen Beleg geben lassen das du die schon gezahlt hast nicht das es auf einmal heißt., das du das nie hättest und alles noch mal kommt.
Kündigungsfristen entfallen nur bei schwerwiegender Verletzung der Pflichten vom Vermieter (falls ich das jetzt richtig im kopf habe)

lg und good luck
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Bedanken tut nicht weh =)
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