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myGully |
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30.06.10, 11:43
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 290
Bedankt: 82
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Kündigung droht mir Sperre?
So also nun habe ich eine Kündigung bekommen. Mangel an Fachkenntnissen etc.
Kündigung war in der Probezeit.
Es steht ihn der Kündigung:
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, im beidseitigen Einverständnis, zu .....
Droht mir nun eine Sperre?
1. Ich habe ja kein Aufhebungsvertrag unterschrieben.
2. Die Kündigung ging ja vom AG aus.
Nur die formulieren der Kündigung. Klappt das ohne Sperre? Habt ihr da schon erfahrungen?
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30.06.10, 11:58
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 3
Bedankt: 23
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Kommt darauf an was in der Arbeitsbescheinigung steht die dir dein AG für die Agentur für Arbeit ausfüllen muss. Wenn da angekreuzt wird, dass eine Kündigung seitens des AG erfolgt ist und kein vertragswidriges Verhalten vorliegt, wird die Agentur keinen Eintritt einer Sperrzeit prüfen.
Vereinbare am besten einen persönlichen Termin zur Antragsabgabe, dann kannst du alles mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.
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30.06.10, 12:01
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Du bist ja nicht aufgrund von Abmahnungen oder sonstiges gekündigt worden. Demzufolge sollte dir keine Sperre drohen.
Sperren gibt es in Regel nur wenn du selber kündigst oder irgendeinen triftigen Grund.
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30.06.10, 12:09
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#4
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Banned
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2.021
Bedankt: 546
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Ne, du wurdest innerhalb der Probezeit gekündigt und hattest somit garnicht die möglichkeit dich rechtzeitig bei der ARGE arbeitsuchend zu melden. Dementsprechend droht dir auch keine Sperre!
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30.06.10, 12:46
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 290
Bedankt: 82
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Naja einige meinen halt weil im beidseitigen Einverständnis, drinnen steht. Also das das der Grund ist. Vom Arbeitsamt habe ich nichts mitbekommen für denn Arbeitgeber. Die meinten nur sie bräuchten was schriftliches. Also soll ich nochmal anrufen und sagen das sie die Kündigung so schreiben sollen.
Hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum. ...
Und Fertig ohne weiteren Grund etc.`? Dann gibt es doch auch keinen Grund für ne Sperre.
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30.06.10, 12:46
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#6
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Kassel
Beiträge: 683
Bedankt: 113
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So wie meine Vorredner sagen, wenn du kündigst bekommste ne Sperre... aber so ist alles "ich nenn es jetzt mal gut" ;-) und du bekommst ALG...
Bemüh dich aber dennoch um nen Job/ausbildung... kommt immer besser wenn man denen was zeigen kann und so.
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30.06.10, 12:54
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#7
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Banned
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2.021
Bedankt: 546
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Zitat:
Zitat von Guckstdu
Hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum. ...
Und Fertig ohne weiteren Grund etc.`? Dann gibt es doch auch keinen Grund für ne Sperre.
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Genau! Mehr braucht nicht!
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30.06.10, 13:26
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 290
Bedankt: 82
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Also muss ich nochmal mit meinen ehmaligen Chef reden das er das im beidseitigen Einverständnis weg lässt. Denn das habe ich dazu auch gefunden:
Da die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen erfolgte, kommt das einer Kündigung auf Wunsch gleich.
Zitat;
(2) Wenn sich Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Herbeiführen der
Arbeitslosigkeit ergeben, ist der Sachverhalt aufzuklären. Das ist z. B.
der Fall, wenn zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber
Gesichtspunkte hinzutreten, die auf eine einvernehmliche Lösung des
Beschäftigungsverhältnisses hindeuten.
a) Der Arbeitnehmer schließt eine schriftliche oder mündliche
Vereinbarung über eine noch auszusprechende
Arbeitgeberkündigung. Entscheidend ist der Erklärungswille der
Arbeitsvertragsparteien. Eine Absprache liegt auch vor, wenn eine
Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG
ausgesprochen wird, die Höhe der Abfindung von der gesetzlichen
Regelung abweicht und diese Abweichung auf einer Vereinbarung
des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber beruht.
Eine vom Arbeitslosen angeregte Arbeitgeberkündigung bildet
auch einen Auflösungssachverhalt.
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30.06.10, 13:37
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#9
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.945
Bedankt: 27.398
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Hallo,
beachte bitte auch folgendes: ALG ist nicht alles. Der nächste Arbeitgeber wird Zeugnisse sehen wollen, und wenn der AG gekündigt hat, ist das immer ein schlechtes Signal. Es wäre also zu fragen, ob es ein Zeugnis für weitere Firmen ("im beiderseitigen Einvernehmen") gibt, das auch qualifiziert ausführt, was Du gemacht hast, und eines "gekündigt" für die ARGE. Vielleicht lässt Dein Chef ja mit sich reden.
Das Unterschlagen einer vorherigen Anstellung in einer Bewerbung kann Grund für eine fristlose Kündigung sein! Also bitte vorsichtig sein.
Gruss,
YaGru
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30.06.10, 14:00
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 426
Bedankt: 90
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Zitat:
Zitat von Guckstdu
Kündigung war in der Probezeit.
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, im beidseitigen Einverständnis, zu .....
Droht mir nun eine Sperre?
1. Ich habe ja kein Aufhebungsvertrag unterschrieben.
2. Die Kündigung ging ja vom AG aus.
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Da die Kündigung in der Probezeit war, können die Arbeitgeber dich ohne deine Einwilligung entlassen. Der Grund wird dort nicht genannt. Wenn du da nichts zu gesagt hast, dann würde ich das bei der Arbeitsagentur auch so angeben, damit da kein Missverständnis auftritt. Bei welchem Arbeitgeber und in welcher Branche wurde dir gekündigt, warum eigentlich?
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