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Falsche Grafikkarte nach Ebaykauf erhalten

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Ungelesen 17.12.11, 21:34   #1
Marduk666Legion
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Standard Falsche Grafikkarte nach Ebaykauf erhalten

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen eine Grafikkarte Sapphire HD5670 1GB GDDR5 RAM PCI-E ersteigert. Die Artikelbeschreibung lautete so wie gerade von mir angegeben und die Verpackung mit entsprechender Schrift war auch auf dem Artikelbild zu erkennen.

Nun habe ich gestern die Lieferung der Karte bekommen, es handelt sich jedoch nur um eine X1550 mit 256 GDDR2 RAM und AGP Schnittstelle, also ein wesentlich älteres Modell welches weit weniger Grafikleistung hat.

Ich habe dem Verkäufer bereits von seiner Fehlsendung geschrieben und als Antwort die Aussage erhalten, dass er diese Karte so bekommen hat und ich diese einfach zurückschicken soll, er werde mir dann den Kaufbetrag erstatten.

Meine Frage lautet nun, habe ich das Recht, die ersteigerte Grafikkarte von ihm einzufordern, auch wenn er sie selbst nicht besitzt und sie kaufen müsste?

Er hat als Privatverkäufer auch keinen Hinweis auf Garantie- und Gewährleistungsausschluss gemacht, kann ich also auf eine Grafikkarte mit Garantie bestehen?

Danke schon mal für eure Antworten.

Gruß

Marduk
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Ungelesen 17.12.11, 21:37   #2
Evangelium
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recht auf die karte hast du nicht.
aber auf das geld schon.
und da er ja einsichtig ist nimm das geld und kaufe sie dir wo anders
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Ungelesen 17.12.11, 23:08   #3
Evangelium
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da es ein privat verkäufer ist.
da kann man das nicht fordern
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Ungelesen 17.12.11, 23:24   #4
frozen21786
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Und auf den Versandkosten fürs zurück schicken sitzt man auch noch selbst, da nur der Kaufbetrag erstattet wird. Aber dreisst ist das alle mal.
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Ungelesen 17.12.11, 23:46   #5
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von Marduk666Legion Beitrag anzeigen
Meine Frage lautet nun, habe ich das Recht, die ersteigerte Grafikkarte von ihm einzufordern, auch wenn er sie selbst nicht besitzt und sie kaufen müsste?
Grundsätzlich schon. Allerdings könnte sich der Verkäufer dann darauf berufen, dass ihm ein Irrtum unterlaufen ist. Daraufhin müsstest du dann nachweisen, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, als er die Karte bei eBay angeboten hat, ohne die Modellbezeichnung zu überprüfen. Das ganze herumgestreite kostet nur Zeit und Nerven, also lieber die falsche Karte zurückschicken und bei einem anderen Verkäufer die richtige kaufen.

Zitat:
Zitat von Marduk666Legion Beitrag anzeigen
Er hat als Privatverkäufer auch keinen Hinweis auf Garantie- und Gewährleistungsausschluss gemacht, kann ich also auf eine Grafikkarte mit Garantie bestehen?
Nein. Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Garantieleistungen sind freiwillig, sprich wenn keine erwähnt werden, dann gibt es auch keine.

Zitat:
Zitat von Evangelium Beitrag anzeigen
da es ein privat verkäufer ist.
da kann man das nicht fordern
Natürlich hat der Käufer Anspruch auf den gekauften Gegenstand. Durch einen Kaufvertrag ist der Verkäufer verpflichet, die vereinbarte Sache zu übereignen, egal ob der Verkäufer privat handelt oder gewerblich.

Allerdings ist es auf eBay in 99% der Fälle sinnvoller, bei Problemen den Kauf rückabzuwickeln und bei einem anderen Verkäufer zu kaufen, statt sein Recht durchzusetzen.

Zitat:
Zitat von frozen21786 Beitrag anzeigen
Und auf den Versandkosten fürs zurück schicken sitzt man auch noch selbst, da nur der Kaufbetrag erstattet wird. Aber dreisst ist das alle mal.
Der Verkäufer hat den Fehler gemacht, also muss er für die deswegen entstehenden Kosten aufkommen. Die Rücksendekosten nicht zu erstatten wäre also nicht nur unverschämt, sondern auch nichts rechtskonform.

Wenn sich in diesem Fall der Verkäufer weigert, die Rücksendekosten zu erstatten, dann gäbe es von mir ganz klar eine negative Bewertung ("VK liefert völlig andere Grafikkarte, erstattet Rücksendekosten nicht."). Wenn er alle anfallenden Kosten übernimmt, würde ich ihm eine neutrale Bewertung geben ("VK liefert völlig andere Grafikkarte, aber problemlose Rückabwicklung").
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Ungelesen 18.12.11, 00:01   #6
Ensus
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1. Die Grafikkarte zu besorgen wäre für den Verkäufer ein "erheblicher Beschaffungsaufwand" weil er ne neue Karte extra kaufen müsste, daher kein Anspruch würd ich sagen, denn bei einem Privatverkäufer liegt da die Grenze ziemlich niedrig

Zitat:
da es ein privat verkäufer ist.
da kann man das nicht fordern
Das hat nichts mit der Gewährleistungsregelung für Privatverkäufer zu tun auf die du hier scheinbar abzielst. Für Irreführung ist ein Privatverkäufer haftbar.

2. Die Versandkosten und alle anderen Kosten trägt der Verkäufer denn er hat hier den Fehler gemacht
__________________
Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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Ungelesen 18.12.11, 00:16   #7
darkman10
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also ich halte es so:
wenn der verkäufer einsichtig ist, zurück senden und geld erhalten (inkl. versand), fertig. keine bewertung.
hat er deutlich unter 90% kaufe ich eh nicht... wenn doch und falsche lieferung kommt, rüggängick machen, streitfall melden, trotzdem neutrale bewertung... (wenn alles glatt läuft).

es kommt immer auf die summe an

vorteil bei eba.. der verkäufer kann nur positiv oder gar nicht bewerten.

wenn er dir also alles erstattet, ist doch alles ok. es sei denn, er "bescheisst" offensichtlich (siehe bewertungen), dann sofort anzeigen, wenn er sich querstellt!
was anderes hilft leider nicht!

weil paypal und co. sind nett und schön, schützt aber leider nicht wirklich...
und wenn du normal überwiesen hast, ist dein geld wech, egal ob es 10 oder 1000€ sind.

ich hoffe, du hast sicherheitshalber n screenshot gemacht, weil ebay hat bei mir einmal den artikel entfernt... danach hatte ich 10€ weniger und n defektes teil... der user hatte sich danach gelöscht...

als tip: ich biete wenn überhaupt nur bei leuten mit mindestens 98% und ab 50 bewertungen.
klar fängt jeder mal neu an, kannst also hier und da auch pech haben,
aber anhand der bewertungen lässt sich vieles "rauslesen"

rechtliches: du hast das recht die "ersteigerte" wahre vom verkäufer zu deinem preis zu verlangen.
aber ist das den stress und die vorkosten wert?

anwalt usw. - wenn du keine rechtsschutz hast?
da gehn schnell mal 1000 oder mehr drauf
darkman10 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.12.11, 09:31   #8
Marduk666Legion
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Danke für die vielen Antworten.
Nun ja mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als eine andere Karte zu kaufen. Das gleiche Modell finde ich zu dem Preis (30 Euro inkl. Versand!) auf keinen Fall mehr. Ich habe allerdings eine 9800GT gefunden, die laut Grafikkartenranking einen Rang besser ist als die ersteigerte HD5670.
Die Kostet halt 30 + Versand aber auf die paar Euro sch... ich dann halt. Hätte ich keine vergleichbare Karte zu dem Preis gefunden hätte ich es mir echt überlegt, auf mein Recht zu bestehen. Rechtschutz habe ich übrigens ;-)
Der Verkäufer hatte aber auch ca. 150 Bewertungen, alle positiv.

Also danke nochmal!

Gruß Marduk
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Ungelesen 18.12.11, 14:15   #9
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von Marduk666Legion Beitrag anzeigen
Ich habe allerdings eine 9800GT gefunden, die laut Grafikkartenranking einen Rang besser ist als die ersteigerte HD5670.
Bei welchem Ranking hast du geschaut? Eine HD5670 müsste spürbar schneller sein als eine 9800GT (siehe [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.12.11, 17:57   #10
Marduk666Legion
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Ich habs von der hier:

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

siehe Platz 61 + 62.

Gruß

Marduk
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