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Ungelesen 29.10.13, 11:46   #1
grandy
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Ungelesen 29.10.13, 12:16   #2
Prince
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Erst einmal musst du ja wissen wer dich angerufen hat. Aus der Telefonnummer wirst du das wohl nicht mehr ableiten können.

Von daher musst du wohl darauf warten, dass du irgendwelche Vertragsunterlagen zugeschickt bekommst, und dann Einspruch einlegen.
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Ungelesen 29.10.13, 12:27   #3
Prince
Klaus Kinksi
 
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Einspruch erheben kannst du in Deutschland prinzipiell immer. Es ist nur zu klären ob es was bringt.


Da du ja nicht einmal weißt wer dich angerufen hat, kann man dir nichts anderes raten.
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Ungelesen 29.10.13, 12:36   #4
Prince
Klaus Kinksi
 
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Wie gesagt, da du ja keinerlei weitere Angaben machen kannst, wirst du warten müssen.

Wüsstest du wenigstens die Firma oder was auch immer, wo du ein Abo/Vertrag abgeschlossen hast, dann könntest du jetzt schon Schriftlich Widerspruch einlegen.

So wird es schwieriger.
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Ungelesen 29.10.13, 13:06   #5
Rukashi
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Die Gesprächsaufzeichnung hat nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Damit die Widerrufsfrist in Kraft tritt musst du zunächst einmal in Textform (Schriftlich) über dein Widerrufsrecht informiert werden.
Da sie dir sowieso Unterlagen zukommen lassen müssen kannst du relativ entspannt abwarten und sobald die Unterlagen da sind widerrufen.

Hilfreich wäre es, wenn du dich an Einzelheiten des Gesprächs erinnern könntest. Ein Fernabsatzvertrag kommt nur Zustande wenn du ordnungsgemäß über die Identität der Firma aufgeklärt wirst.
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Ungelesen 29.10.13, 14:14   #6
fischer93nes
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Was ist denn so schwer daran einfach mal abzuwarten?
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Ungelesen 29.10.13, 14:50   #7
Rukashi
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Zitat:
Gilt dann immer noch ein Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gilt unabhängig vom Vertrag, also ja.
Wenn sich der Anrufer nicht ordnungsgemäß identifiziert hätte, wäre der Vertrag von Anfang an nichtig (ungültig) gewesen.

Warte einfach ab entspann dich und sobald du die Unterlagen bekommen hast widerrufst du den Vertrag.
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Ungelesen 29.10.13, 16:10   #8
ckjthedogmaster
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Man muss ja so sehen, das telefonisch abgeschlossene Verträge volle Gültigkeit haben, gegenüber dem schriftlichen sind sie nur bedingt beweissicher gewesen.

Denn....

heutzutage werden die Gespräche immer aufgezeichnet, so das sie als "Zeuge" im Falle eines Streites dienen, der Angerufene muss meistens mehr als 1 Mal Ja sagen, und erhält nun dummerweise erst nach 14 - tagen Post, wo die Unterlagen drin sind....

Shit happens.... wenn man dann nichtmal weiß, mit wem man denn einen Vertrag geschlossen hat....
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Ungelesen 29.10.13, 16:53   #9
Rukashi
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Zitat:
der Angerufene muss meistens mehr als 1 Mal Ja sagen, und erhält nun dummerweise erst nach 14 - tagen Post, wo die Unterlagen drin sind
Was ihnen nichts bringt, da die Frist erst ab Erhalt der Unterlagen wirksam wird.

Allein der Informationspflicht wird der Vertragspartner am Telefon wohl kaum nachgekommen sein
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Ungelesen 29.10.13, 17:16   #10
Madeon
Bye Bye myGully
 
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Zitat:
Die Regierung will die Abzocke am Telefon eindämmen. Demnach sind Verträge am Telefon künftig verboten. Auch Inkassobüros sollen reguliert werden.
Das sollte deinem Problem helfen. Scheissegal ob sie dein Ja aufgenommen haben oder nicht. Zahlen würde ich denen keinen Cent.
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Ungelesen 29.10.13, 17:51   #11
Mr_Braun
abcdefgh
 
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Ähnliche Konstellation hatte ich mit 1und1 durch, wo man mir einen Handyvertrag untergejubelt hat und einige Falschaussagen traf: "Kostet mich das etwas extra?" "Nein, es bleibt alles wie es ist."
Jaja...

Nachdem mir die Unterlagen vorlagen, habe ich ein knallhartes Schreiben aufgesetzt und meinen schriftlichen Widerruf (nicht Widerspruch) eingelegt.

Am Besten (zum fristgerechten Nachweis) per Einschreiben+Rückschein!
Mr_Braun ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.10.13, 17:54   #12
witch025
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witch025 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Hi,


bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen hast du (wie beim Haustürgeschäft) immer ein Rücktrittsrecht.

Warte den Eingang der Unterlagen ab und schreib dann einen Widerruf.
Solltest du deine Bankverbindung angegeben haben und die buchen vorher etwas ab,
lass es umgehen zurückbuchen.

Viele Grüße
witch
witch025 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.10.13, 18:19   #13
Ghozz
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Behalte vorsichtshalber den Umschlag dieser Unterlagen, die sie dir schicken werden. Da ist ggf. das Datum und der Poststempel drauf, die du als Nachweis verwenden könntest bzw. den Erhalt dieser Unrterlagen erst dann bekommen hast. Denn manchmal ist am Schreiben selber ein ganz anderes früheres Datum drauf als auf dem Umschlag.
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Ghozz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.10.13, 23:35   #14
frosty_rx
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Zitat:
Zitat von grandy Beitrag anzeigen
Leim gegangen
Inwiefern auf den Leim gegangen ? Um welche Verkaufsprodukte hat es sich gehandelt?



Zitat:
Zitat von grandy Beitrag anzeigen
dass es wohl eine Abzocke ist.
Wie kommst du darauf?



Zitat:
Zitat von grandy Beitrag anzeigen
ohne irgendwas zu zahlen?
Naja... das Problem ist auch mündliche Verträge sind rechtskräftig. Aber ich bin mir sicher, das du es noch kündigen kannst. Im Notfall sagst du irgendwie, deine Kinder sind ans Telefon gegangen und hier wäre es ohne die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein rechtswidriger Vertrag.
Mal eine Nebenfrage, wie alt bist du?



Ich hatte sowas selbst schon einmal, meine Eltern haben mich dann gezwungen da anzurufen und zu sagen das es mir Leid tut und es ausversehen war... die Frau meinte nur ich müsse es bezahlen und so weiter... naja im Endeffekt habe ich 0 € bezahlt und draus gelernt.
Und an unbekannte Nummern gehen ich grundsätzlich nicht ran...
frosty_rx ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.10.13, 08:14   #15
Webapache
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Hi,

bevor Du nun Nachts nicht mehr schlafen kannst, würde ich Dir raten den Weg über die Verbraucherschutzzentrale zu gehen. Dort beschreibst Du Deinen Fall und wirst innerhalb kürzester Zeit juristisch korrekte Informationen erhalten, wie Du Dich jetzt verhalten sollst. Denn letztlich ist es egal was hier im Forum geschrieben wird. Rechtsverbindliche Auskünfte bekommst Du hier keine.

Hier ein Link für Dich zur Verbraucherschutzzentrale: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

By the way: Menschen die einem am Telefon nicht zuhören, müssen sich hinterher nicht "beschweren", das Sie sich nicht über die besprochenen Dinge auskennen. Es ist schon allein eine Respektfrage, wenn man nicht zuhört. Egal ob Werbeanruf, oder Bekannter. Wer nicht zuhören kann am Telefon, weil er gerade wach wurde, der sagt im Zweifel: "Kannst Du mich bitte später anrufen, ich bin noch gar nicht ganz wach." Nimm's mir nicht krumm, aber irgendwie geschieht's Dir recht. Vielleicht lernst Du daraus. Nicht böse sein.
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Ungelesen 30.10.13, 18:10   #16
littleshifty
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Du hast bei einem per Telefon abgeschlossenen Vertrag genau so wie bei Käufen im Internet auch ein 14 tägiges Widerrufsrecht, da es sich bei beiden um sog. Fernabsatzverträge handelt. Sobald du irgendwas bekommst also einfach an die in der Widerrufsbelehrung genannten Adresse den Widerruf richten.
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Ungelesen 30.10.13, 18:30   #17
yahuo
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Hallo, Trolli -

  • Du weisst nicht, wer Dich angerufen hat;
  • Du weisst nicht, was Du gekauft hast;
  • Du erinnerst Dich, dass es eine Kundenkarte gewesen sein könnte;
  • Du findest heraus, dass es eine Versicherung gewesen sein könnte

Aber Du weisst ganz sicher, dass man Dich abgezockt hat?

Mal ehrlich, was hast Du genommen, bevor Du ins Bett gegangen bist? Oder nach dem Aufstehen?

Verträge im Fernabsatz sind schriftlich zu bestätigen. Ob man Dir eine Versicherung ohne Beratungsprotokoll verkaufen kann, bezweifle ich. Das Beratungsprotokoll kannst Du übrigens nicht mündlich unterschreiben.

Dann solltest Du Dir das mal durchlesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 30.10.13, 18:56   #18
digi
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Zitat:
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Telefongeschäfte
Stand: 02.04.2013

Telefongeschäfte sind grundsätzlich erst einmal Verträge im Rechtssinn. Sie weisen natürlich einige Besonderheiten auf.

Zu unterscheiden sind die Telefongeschäfte, bei denen die Leistung im Telefonat selbst besteht von denjenigen, in denen die später zu erbringende Leistung telefonisch "nur" verabredet wird.

Der Telefonkauf ist ein "normaler" Kaufvertrag und kommt nach den gleichen Regeln zustande. Es müssen ein Angebot und eine Annahmeerklärung vorliegen.
Rechtlich gesehen handelt es sich um den Fall eines mündlich geschlossenen Kaufvertrages.

Telefongeschäfte gehören rechtlich zu den sogenannten Fernabsatzgeschäften.
Wer telefonisch etwas kauft, dem steht ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt, sobald der Käufer in schriftlicher Form auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der telefonisch bestellten Ware.
Unterbleibt der schriftliche Hinweis auf die Widerrufsfrist, kann die bestellte Ware auch nach Ablauf von 2 Wochen noch zurück gegeben werden.

Weitere Einzelheiten zu Telefongeschäften erläutern Ihnen gerne die Rechtsanwälte und -anwältinnen der Deutschen Anwaltshotline.
Quelle : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Edit: Widerruf am besten mit Fax (nicht rechtssicher, sicherer aber als Einschreiben & Co.) /per Kurier (Zeuge/Bezeugung auch des Inhaltes) oder per Gerichtsvollzieher (Sicher) - Einschreiben vor allem mit Rückschein ist kein Beweis (wie viele das noch glauben)

Edit 2:
Zitat:
Einschreiben mit Rückschein

Wird per Einschreiben mit Rückschein versandt, so erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden, den Rückschein. Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Kuvert versandt wurde, sowie wann es beim Empfänger ankam; ob das Kuvert ein Schriftstück enthielt und wenn ja welches, ist damit nicht belegbar. Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens, z. B. für ein Gerichtsverfahren, stark ein. Insbesondere ist niemand verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen oder ein hinterlegtes abzuholen. Somit kann es sein, dass sogar eine Frist versäumt wird, weil das Einschreiben nach einer Woche wieder an den Absender zurückgeht. Ein Gericht kann sich daher einer Zustellungsurkunde bedienen. Wenn es für die Privatperson auch auf den Inhalt des Kuverts ankommt, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Eine Seite kostet derzeit (Stand 8. Mai 2009) z. B. 9,45 €, wenn der Gerichtsvollzieher nicht persönlich zustellt, sondern die Post beauftragt. Ähnlich problematisch verhält es sich mit einem Fax und dem dazugehörigen Sendungsprotokoll. Hier ist das Sendungsprotokoll höchstens ein Indiz, dass ein Fax versandt wurde. Ob es auch ordnungsgemäß (inhaltlich) beim Empfänger angekommen ist, beweist es nicht.
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Ungelesen 30.10.13, 19:00   #19
theodosorius
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Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster Beitrag anzeigen
Shit happens.... wenn man dann nichtmal weiß, mit wem man denn einen Vertrag geschlossen hat....
ef
Auch auf die Gefahr hin, dass ich das hier falsch verstehe, aber willst du damit sagen, dass die Widerrufsfrist bei schriftlichen Verträgen und bei mündlichen Verträgen (in Form eines Telefonanrufs!) zu unterschiedlichen Zeiten zu laufen beginnt?

Ist nämlich nicht so.

@ Grandy:
Keine Sorge. Wenn du den Brief hast, dann hast du noch 14 Tage Widerrufsrecht. Das machst du dann per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn die behaupten wollen würden, dass du den Brief früher bekommen hättest, tragen sie die Beweislast, also keine Sorge - sollte es jemand persönlich vorbei bringen oder per Einschreiben kommen (was nicht der Falls ein wird), reagierst du eben direkt, wie gesagt am besten selbst per Einschreiben.

Das Ganze kannst du auch nachlesen in den §§ 312d, 355 BGB.
Wie Rakushi schon sagte: Für den Fristbeginn gilt wieder Art 246 BGB.

@Rukashi: Studiert du Jura? Interessierst du dich dafür? Man findet dich immer in diesen Threads ;-)
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Ungelesen 31.10.13, 07:31   #20
theodosorius
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Dann hat euer Prof euch aber Mist erzählt oder du nicht aufgepasst. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe: 2 übereinstimmende Willenserklärungen als Voraussetzung für einen Vertrag kannst du selbstverständlich auch mündlich abgeben, Formvorschriften gibt es im deutschen Privatrecht dann doch eher selten.

Das "Verifizieren können" stellt sich dann auch erst als Beweisproblematik, deswegen sollte sowohl der Anrufer sich das schriftlich bestätigen lassen, als auch der Angerufene(bei dem kommt dann eben noch hinzu, dass ohne schriftliche Widerrufsbelehrung die Frist zu diesem nicht beginnt zu laufen).

Die Rechtsprechung schränkt auch die Gültigkeit dieser Telefonverträge von Callcentern immer mehr ein, dass aber per se bei einem telefonisch geschlossenen Vertrag eine Unterschrift vorliegen MUSS, ist Käse.
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Ungelesen 31.10.13, 14:13   #21
way2kewl
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Ist die Frage, wer hier wen abzockt ?? Erst was kaufen und zusagen sogar auf Band , und dann auf einmal doch nicht ??? Und was ist mit der Seele des Telefonverkäufers und seine Freude über den Abschluss ? Vielleicht hat er viele Münder zu füttern, daran darfst Du auch mal denken Du Betrüger !
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Ungelesen 03.11.13, 21:28   #22
c-walt
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@way2kewl: Von Fernabsatzgeschäften und den damit verbundenen Rechten hast Du aber schonmal was gehört? Das hat relativ wenig mit Abzockerei zu tun.
Außerdem solltest Du dich mit dem Wort "Betrüger" zurückhalten - das kann auch schnell nach hinten losgehen.
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Ungelesen 03.11.13, 21:57   #23
Webapache
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Warum c-walt?
Jedem Menschen steht es frei seine Indizien, Anhaltspunkt und Mutmaßungen als Grundlage der Schlussfolgerung heranziehen. Wenn er der Meinung ist, einen Betrüger entdeckt zu haben, dann darf er es auch sagen. Konsequenzen aus einer Falschanschuldigung muss man natürlich auch bereit sein zu tragen.
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Ungelesen 03.11.13, 22:19   #24
pheaslea
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@ webapache

da kann ich c-walt nur zustimmen.
wie kommt man denn bei der schilderung des te zu der Schlußfolgerung, er sei ein betrüger?

er hat anscheinend einen vertrag am telefon abgeschloßen, den er eigentlich nicht abschließen wollte.
nach dem fernabsatzgesetz hat er 14 tage kündigungsfrist, die er nutzen kann und alles ist wieder gut.

deshalb stellt die anschuldigung von way2kewl in dem fall wirklich eine blosse mutmaßung dar, ohne jede grundlage.

ansonsten würde mich interessieren, wie er hier den tatbestand des betruges erfüllt.
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Ungelesen 03.11.13, 22:29   #25
Webapache
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Also
1. pheleaslea, war mein Posting im Kern zynisch gemeint. Aber dennoch, jedem Menschen steht es frei einem anderen Menschen etwas zu unterstellen. ERst recht in einem Onlineforum. Ja ich weis, das es kein rechtsfreier Raum ist. Ob er es beweisen kann oder nicht, steht auf einem anderen Blatt Papier. Wie ich geschrieben habe, muss man halt im Zweifelsfalle sonst mit den Konsequenzen leben.

2. Er hat niemanden betrogen. Er ist wahrscheinlich einem B2C Agent auf den Leim gegangen der damit sein Geld verdient. Und? Des deutschen liebstes ist sein Gesetzbuch. Damit ist er ja eh schon aus dem Schneider. Dem Agent ist das völlig wumpe.

3. Der Wortlaut "Betrüger" sollte wohl etwas provokativ gemeint sein. Weniger als tatsächliche Anschuldigung eines Tatbestandes im Sinne kriminalistischer Ermittlungen. Vielleicht ist "way2kewl" ja ein Callagent (Man könnte den Namen fast so lesen. Böse, wer da böses denkt). Vielleicht verdient er sein Geld mit Coldcalls. Und? Meinst Du nicht auch, das bei AstroTV die Wahrheit gesagt wird?
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Ungelesen 03.11.13, 22:37   #26
pheaslea
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Zitat:
pheleaslea, war mein Posting im Kern zynisch gemeint.
ok, zu dieser unchristlichen stunde ist es mir nicht aufgefallen...schieben wir es einfach auf die tageszeit. ;-)

Zitat:
Aber dennoch, jedem Menschen steht es frei einem anderen Menschen etwas zu unterstellen.
selbstverständlich...so kann man es auch machen.
mir schwirren da gerade üble nachrede und/oder veleumdung durch den kopf.
was jetzt aber nicht zum thema werden soll...habs nur mal laut gedacht. :-)

Zitat:
Meinst Du nicht auch, das bei AstroTV die Wahrheit gesagt wird?
wo denn sonst, wenn nicht dort. ;-)
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