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Ungelesen 06.04.21, 20:48   #21
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin

Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.
Das ist entweder Unkenntnis oder eine Ausrede. Ein P-Konto oder die Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Kindes sorgt dafür, dass das Geld dem Kind, dem es zusteht, zukommt.

Die Kindsmutter ist also so Pleite, dass ihr schon das Konto zugemacht wurde. Und trotzdem verzichtet sie großzügig auf das Geld, was eurer Tochter zusteht. Na toll.

Und genau um zu verhindern das Eltern aus Eigen- oder Blödsinn ihren Kindern das vorenthalten, was ihnen zusteht, gibt es den § 1614 Abs. 1 und mit ihm verbunden den § 138 BGB. Hier ist erklärt, das ein Verzicht auf laufenden Unterhalt nicht möglich und entsprechende Vereinbarungen nichtig sind. Deine Ex kann dich nicht in die Scheisse reiten. Sie kann und müsste nur dafür sorgen das du das zahlst, was du zahlen musst. Und das regeln keine Absprachen zu Lasten des Kindes, sondern das Gesetz.

Du bist nur von ihrem Wohlwollen abhängig, wenn ihr eure Absprache zu Lasten des Kindes nicht schriftlich festgehalten habt. Dann kann sie mit guter Aussicht auf Erfolg Nachzahlung des dem Kind rechtswidrig vorenthaltenen Unterhaltes fordern. Und zwar nicht in der Höhe irgendwelcher Absprachen sondern auf der Basis von Lohnzettel und der entsprechenden Tabellen. Und meiner Meinung nach sollte sie das auch tun. Weil es das ist, was Mütter eigentlich tun sollten. Handeln zum Wohle des Kindes.

Was ist bei euch eigentlich los? Du hast ein Kind gezeugt. Und nun möchtest du deiner Ex die Fahhrtkosten in Rechnung stellen die entstehen, wenn du dich herablässt deiner Pflicht zur Teilnahme an der Erziehung deines Kindes nachzukommen? Dazu sagt der § 1684 Abs. 1 BGB: „[…] jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Da steht nichts von Fahrtkosten oder ähnlichem.

Es gibt Ausnahmen. Wenn die Fahrtkosten über 100 (?) € liegen, kann der die Grenze übersteigende Teil abgezogen werden. Dazu müsste das Auto bei einem Preis von 1,60 €/L ungefähr 13 Liter auf 100 Km verbrauchen. Besser sieht es aus, wenn du mit der Bahn fährst. Da könntest du deinem Kind vielleicht ´nen Zehner abknöpfen.

Vielleicht auch noch 32 € Auslöse vom Kindsunterhalt absetzen weil du ja während der Besuche nicht zuhause bist? Nicht zu vergessen die Spesen! Du würdest ja zu Hause Tütensuppe und preiswertes Dosengulasch verzehren und nicht das teure Essen an der Autobahnraststätte oder in der Mitropa. Da soll sich das Kind gefälligst an den Unkosten beteiligen an denen es ja schliesslich die Schuld trägt.

Ja, die Bedingungen eines "Trennungsvaters" sind nicht ideal. Aber daran hat das Kind keine Schuld und sollte es nicht ausbaden.

Diese Antwort wird dir nicht gefallen. Und nun frage dich mal, woran das wohl liegen mag.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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liberty20 (22.04.21)