Die Gerichte orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle und das ist entscheidend. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine gerichtliche anerkannte Leitlinie zur Unterhaltsfindung.
Der Fall vom Ersteller ist zu verworren um hier etwas zu raten. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Nachzahlung von zu wenig erbrachten Unterhaltszahlungen, die Gründe weshalb zu wenig erbracht wurden sind da zweitrangig.
Gerade in solchen Streitfragen kommt man um einen eigenen rechtlichen Beistand nicht herum.
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