Wenn da jemand an die Tür kommt und dubiose Geschäfte anbietet, von denen ich ausgehen muss, dass das nicht ganz legal ist. Dann gehe ich sicher nicht in Vorkasse. Erst recht nicht ohne irgendeinen Beleg. Das schreit doch danach, dass man über den Tisch gezogen wird.
Wie geschrieben, dürfte das eine Frage der Höhe der Anzahlung sein, ob es unter Lehrgeld abgehakt werden kann oder nicht.
Keine Ahnung, wie das mit der Schwarzarbeit ausgelegt wird. Evtl. sollte Dein "Bekanter" einen Anwalt fragen und nicht die Community eines Warez-Boards. Hier bekommst Du hundert verschiedene Meinungen und kluge Ratschläge, die nicht belastbar sind.
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