Das wohl. Nachdem aber auch Anwaelte einer Gebuehrenordnung unterliegen, die die Verguetung am Streitwert bemisst, wird wohl kein Anwalt eine gerichtliche Vetretung bei einem Streitwert von 50 cent durchfuehren. Aussergerichtliche Beratungstaetigkeiten bis zum Vergleich sind aber wegen der Einfachheit des Falles unter Umstaenden durchaus lukrativ.
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