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Ungelesen 03.12.10, 00:01   #16
Dr.Anton
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Zitat:
Zitat von Slazer23 Beitrag anzeigen
An ner anderen Wand im Schlafzimmer (also nicht angrenzend zum Bad oder Balkon) tritt jetzt Schimmel auf.
Da hat der Vermieter erst einmal recht. Du lüftest eindeutig zu wenig. Denn bei den Wassermassen die vermutlich durch die Undichtigkeiten an Dusche und Balkon ins Mauerwerk/Estrich gekommen sind müßtest du mindestens 24 Stunden am Tag, bei voll aufgedrehter Heizung, lüften.

Auch beim Schimmel kann er Recht haben. Die meisten Schimmel sind wirklich ungefährlich. Dafür gibt es aber auch Schimmelpilze die besonders Gefährlich sind und das schon in geringen Mengen. Deshalb geht hier nichts an einen Fachmann vorbei der das Untersuchen und Beurteilen kann.

Im Grunde müssen deshalb um weitere Schäden zu verhindern unbedingt folgendes sofort durchgeführt werden.

1. Es muß verhindert werden das weitere Feuchtigkeit von Dusche und Balkon eindringen kann. Wie du schreibst ist das zumindest Notdürftig geschehen.

2. Mauerwerk und Estrich müssen schnellst möglich getrocknet werden. Das geschieht am besten mit Entsprechenden Trockenmaschinen. Die gibt es ab 20 Euro am Tag zu Mieten. Dazu kommt noch jede Menge Strom. Geräte gibt es im Baumaschinen-Verleih.

Sollte auch Feuchtigkeit im oder unter dem Estrich sein, dann kommt man an eine Fachfirma nicht rum. Es sind zum Belüften des Estriches Bohrungen erforderlich. Und die müssen um eine Zirkulation zu bewirken an der richtigen Stelle gesetzt werden.

3. Der Schimmel muß beseitigt werden. Und um zu wissen wie, muß man erst einmal prüfen welcher Art der ist. Darauf baut dann die richtige Bekämpfung des Schimmels auf. Rum-experimentieren mit irgendwelchen Chemikalien bringt da wirklich nichts. Der Schimmel hat nur noch mehr Zeit sich Dauerhaft im Bauwerk zu verankern und in andere Räume aus zu wandern.

Und da das ganze ziemlich Eindeutig, nach den Fakten die du geschrieben hast, zu fast 100% als Ursache Bauwerksfehler haben, muß das alles auch der Vermieter bezahlen.

Deshalb vordere Ihm am besten Schriftlich auf, die Baumängel ab zu stellen, die Wohnung schnellst möglich Trocken zu legen und den Schimmel zu beseitigen inklusive aller Schönheitsreparaturen.

Gleichzeitig drohe Ihm an die Miete zu kürzen. Nach meiner Meinung im Prinzip der Prozentanteil welche das Schlafzimmer an der Wohnung aus macht. DEnn das Schlafzimmer kannst du wegen Schimmel zu 100% eigentlich nicht nutzen, den Rest der Wohnung im Prinzip aber normal.

Und da sind wir beim Punkt wo du ohne Mieterverein oder Rechtsanwalt nicht weiter kommst. Nur die können dir sicher sagen wie viel Prozent du die Miete kürzen darfst. Denn kürzt du zu viel, währe eine Fristlose Kündigung im Einzellfall berechtigt. Also Vorsicht mit der Kürzung. Sie muß im Rahmen bleiben.
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