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Ungelesen 10.04.21, 07:46   #37
ichbinshier
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ob du dein Kind siehst, was die Mutter so macht, wofür sie ihr geld ausgibt (ob das kind was abbekommt davon), ob sie dich verklagt usw

ALLES EGAL

Hat eben nix mit Unterhalt zu tun! Wenn überhaupt kannst du (nicht gute aussichten) wegen Sorgerecht und so klagen, aber das ist andere Seite.

Wenn ichs richtig verstanden habe, hat Ex KEINEN Titel? Oder habe ich da was versäumt zu lesen? Praktisch kannste davon ausgehen das du rückwirkend nix nachzahlen musst (auch wenn sie es vielleicht probieren wird). Die ganze Diskussion über Düsseldorfer Tabelle (das ist nur eine Orientierung, ist als solches absolut unverbindlich und kein Gesetz) hat erstmal nix zu tun. Solange es keine Titel, Unterhaltsforderungen gibt bist du aussen vor!
Warum solltest du ihr deine Adresse geben? Ist doch ihr Problem! Wenn sie jetzt neu Unterhalt fordern will, dann würde der Anspruch erst ab da laufen.
Sei froh das deine Ex so blöde ist (ja ist sie!), über Jugendamt hätte sie dich schon längst wie Weihnachtsgans ausnehmen können!

Allgemein, wenn mich Frau verläßt, dann hat sie das Kind an der Backe, ich zahle so wenig wie möglich, am besten nix! Besuchen (wozu kostet MICH geld) und sie hat kinderfrei und kann in Ruhe ihren Lover bumsen, nee nee. Tritt ihr Sorgerecht ab, verzichte auf Besuchen!
Ich Wette das Kind hast du sowieso verloren (24 beeinflussung durch sie), denkst du echt das schert sich später mal einen Dreck um dich?
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