Zitat:
Zitat von Caplan
Urlaubsgelder / Weihnachtsgelder, sonstige Verguetungen sind auch nur anteilig frei.
|
Urlaubs / Weihnachtsgelder sind mehr, oder minder komplett pfändungsfähig. Erschwerniszulagen, wie z.B. Überstunden, oder Feiertagszuschläge etc. werden nicht angetastet.