Schreib ihm wie im Geschäftsleben üblich eine Rechnung (wenn noch nicht geschehen) mit Fristsetzung mit Datum, nicht "innerhalb von 2 Wochen", dann eine Mahnung, wieder mit Fristsetzung, un dann einen Mahnbescheid. Gibt es inzwischen online, für NRW zu,m Beispiel hier:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formula...heid/index.php
Wenn dann immer noch keine Rückmeldung kommt, ab ans Gericht, um einen Vollstreckungsbescheid zustellen zu lassen. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht, der ist aber vielleicht sinnvoll, wenn er dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid widerspricht und du es auf ein Verfahren ankommen lassen willst.