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srepper 25.04.22 12:02

Nicht eingetragener Verein gründen, Erfahrung?
 
Hey Community,

Freunde und ich wollen einen unregistrierten Verein gründen und bleiben.
Im Netz wird öfter der nicht eingetragenen Verein mit dem eingetragenen Verein vermischt.
Auf folgender Seite ( [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] )
wird beschrieben, dass
- Gründungsprotokoll
- 2 Mitglieder
benötigt werden.

Unser Bürgermeister konnte uns wenig Auskunft geben.

Unser Vorgehen:
1. Gründungsprotokoll erstellen, um die Rollen / Mitglieder festzulegen.
2. Anmeldung mit der Bitte einen nicht eingetragenen Verein zu gründen mit den Mitgliedern, dem Vorstand und aktuellem Datum.
3. Pro Mitglied 7 Euro Bezahlen.

Mit den Unterlagen zum Rathaus gehen.

Notar/Amtsgerichts kosten würden wegfallen


Die Frage wäre wie viel würde es pro Person kosten ?
Wie viele Tagungen muss man im Jahr durchführen ?
Wie fügen wir Mitglieder hinzu ?

Weiß jemand näheres ?

MotherFocker 25.04.22 15:25

Über Dein oben angeführten Link ist eigentlich alles Wichtige aufgeführt.
Lediglich als Ergänzung mal das [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] kurz angeführt.

Kurz Deine Fragen:
-Ein nicht eingetragener Verein kostet nichts für die Mitglieder, abgesehen vom Mitgliedsbeitrag.
- Mindestens eine jährliche Vollversammlung
- Neue Mitglieder einfach als Datei anlegen (excel oder halt in einem Büchlein)

Jetzt meine Fragen ^^ :
Warum ein nichteingetragener Verein?
(ein e.V. ist übrigens auch nicht kostenbehaftet)
Also Achtung bei einer möglichen Vermögensbildung...!!
Was ist denn der Vereinszweck und warum muss dies über einen Verein erfolgen?

BTW: Wer einen e.V. (noch besser mit attestierter Gemeinnützigkeit) gründet kann auch einen dafür eigenen Förderverein gründen, um Vereinsvermögen anzuhäufen.

Also ich spreche da etwas aus Erfahrung, da ich vor vielen Jahren Vorstand in einem gemeinnützigen e.V. (Jugendarbeit) war und der durch einen Förderverein unterstützt wurde.

Caplan 06.05.22 10:10

All die Sparvereine z.B. sind nicht eingetragene Vereine.
Gut, hier kommt zumeist noch eine Bank mit ins Spiel , sprich Sparbuch bedient, das einmal jaehrlich ueber die Bank offenlegen muss, das keine Quellsteuern anfallen.

Dafuer braucht es sogenannte Statuten / Richtlinien, die den Sinnzweck der Vereines darlegen, wer den Vorstand und wer die Kassierer bilden und was den Vereinsmitgliedern anhand gegeben wird, wie der Verein , das Vereinsleben und die Aufwendungen zu betrachten sind.
Bei einzahlenden Mitgliedern muss ein Kassenbuch gepflegt werden; kann man ueber Excel z.B ganz gut loesen.

Die moegliche aber nicht noetige Jahresversammlung kann man z.B auch gleich mit einer Weihnachtsfeier, so denn gewollt, verbinden. Heisst: Vortrag dessen was gelaufen ist, was Kassenstand ist, was im naechsten Jahr angedacht ist, etc.
Besondere Versammlungen bedarf es im Regelfall nur, wenn z.B. Statuten angeglichen werden muessen, da dazu auch eine einfache Mehrheit der Anwesenden erforderlich ist. Ladung aller aber erforderlich
Und so weiter und so weiter
Bishin zu Haftungsfragen bei Geldverkehr. Das erwartet auch eine Bank; Statuten, aus den klar hervorgeht, was der Verein darstellen will, im Rahmen von Kontonutzungen.
Soll ja keine Terrororganisation Boden finden. ;)

Tja und, das das Geld auch irgendwie verwertet wird, so das man nicht zu einem Geldwaschsalon eingestuft wird; siehe Anhaeufung unendlich oder ruhende Vermoegen anderer auf unbestimmte Zeit

0815pogo 06.05.22 12:54

Wenn ihr einen nicht eingetragenen Verein gründen wollt, braucht ihr ihn natürlich auch nicht anzumelden. Die Gründung erfolgt durch die Gründungsversammlung, die die Satzung mit dem Vereinszweck, Regeln zur Mitgliedschaft, Beiträgen und den Organen des Vereins usw. bis hin zu seiner Auflösung beschließt und den Vorstand wählt. Das Rathaus hat mit Vereinsgründungen nichts zu tun (außer wenn ihr einen Kantinenverein der Stadtverwaltung gründet oder so).

Wie fügt ihr Mitglieder hinzu? Das kommt auf den Verein an. Meist beantragt das neue Mitglied die Mitgliedschaft und der Vorstand oder auch die Mitgliederversammlung beschließen darüber, oder es wird jeder aufgenommen, der will. In manchen Vereinen können nur bestimmte Personen oder Gruppen Mitglied werden, zum Beispiel nur Gemeinden und Umweltverbände, oder nur Angehörige bestimmter Berufsgruppen.

Lest dringend §§ 21 ff BGB. Besorgt euch Mustersatzungen ähnlicher Vereine, viele Vereine haben ihre Satzungen online.


Der eigentliche Sinn des Vereins, die Haftung von den Einzelnen Aktewuren auf den Verein zu übertragen, erreicht man aber bis auf ein paar Ausnahmen nur über die Eintragung. Die wird erfahrungsgemäß auch von Banken voraussgesetzt, um ein Konto zu eröffnen.

sem93 27.12.22 19:30

der einzige grund der mir einfällt, warum man einen nicht eingetragenen Verein gründet, ist die Metro Karte :D


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