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GBR Frage

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Ungelesen 13.06.10, 12:55   #1
killermiller123
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Standard GBR Frage

Hey Leute

mein Vater wollte näschte Woche den Unternehmer Schein machen.
Das Problem ist er weisst nicht wie man den Briefkopf von einer GBR schreibt.
Hab gegoogelt doch nicht gefunden.Könntet ihr mir ein Link geben wo das steht
oder ein Muster geben



Danke im Vorraus
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Ungelesen 13.06.10, 12:59   #2
yahuo
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Hallo,


also, so 100 % weiss ich das auch nicht, aber das sollte er inzwischen wissen!

Für einen Gewerbetreibenden gilt, dass er mit seinem vollen Namen, als Vater Miller, firmiert, sowie einem optionalen Zusatz wie "Bananenbiegerei". Dazu kommt dann noch die Anschrift sowie Telefon und - falls vorhanden - email und Telefax.

Da er als GBR operiert, ist er m.E. auch nicht im Handelsregister eingetragen. Sollte er doch im Handelsregister eingetragen sein, muss auch die Handelsregisternummer in den Brief (steht meist im Fuss).

Ob für den Bereich, wo er tätig werden will, weitere Vorschriften gelten, kann ich mangels Information nicht sagen.


Gruss,

YaGru

P.S.: Deinem Vater viel Erfolg!
__________________
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Ungelesen 13.06.10, 13:11   #3
killermiller123
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Hey

Danke für die schnelle Antwort werde das mal meinen Vater sagen weil er wegen dieser Aufgabe letztes mal den Schein verkackt hatte

Zitat:
P.S.: Deinem Vater viel Erfolg!
Danke hoffe auch das er es schafft


Viele Grüße
killermiller123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.06.10, 13:25   #4
yahuo
Chuck Norris sein Vater
 
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Hallo,


sorry, Nachtrag. GBR = Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, d.h. es sind mehrere dabei? Dann müssen deren Namen auch aufgeführt werden, und zwar alle mit mindestens einem Vor- sowie dem Zunamen (siehe auch §§ 15a und 15b GewO). Es kann aber sein, dass eine Behörde das nicht ganz so eng sieht, aber das ist zumindest die gesetzliche Vorgabe.

Angaben ohne Gewähr ...


Gruss,

YaGru
__________________
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Ungelesen 13.06.10, 13:36   #5
killermiller123
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Genau das meinte ich mit diesem Gesellschaft Bürgerlichen Rechts.
Sowas habe ich (mein Vater) auch gehört.Wird sich schon irgendwie Richtig ergeben.
Danke nochmal


Viele Grüße
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Ungelesen 13.06.10, 13:56   #6
Jayde
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Zitat:
Hallo Betti,

es gibt nicht nur eine Richtlinie; dafür gibt es sogar Gesetze. In diesem Fall ist es die Gewerbeordnung uuuuund zwar § 15 b derselbigen ('Abgaben auf Geschäftsbriefen'):

(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben. Der Angaben nach Satz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen. Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Satzes 1; Satz 2 ist nicht auf sie anzuwenden.

(2) Ausländische juristische Personen müssen auf allen Geschäftsbriefen im Sinne des Absatzes 1, die von einer gewerblichen Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle im Inland ausgehen, den Ort und den Staat ihres satzungsmäßigen Sitzes sowie ihre gesetzlichen Vertreter mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.

(3) Absatz 2 findet keine Anwendung auf ausländische juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben. Für juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet worden sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, jedoch weder ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, gilt dies nur, wenn ihre Tätigkeit in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaates steht.

Im Klartext: das einzige Muss für GBR-Briefbögen ist, daß alle Gesellschafter namentlich genannt werden (Du weißt ja, daß GbR-Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften, insofern hat es haftungstechnische Gründe).

Was man sonst noch berücksichtigen muß, findest Du zum Beispiel hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]... (ab Seite 8*).

Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

mfg
J.D.
__________________
"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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Ungelesen 13.06.10, 14:31   #7
Chris Nunez
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Na man kann es auch kompliziert machen...

Wichtig ist dass der Name eurer GbR daraufsteht, das kann ein Name sein wie "Steinmetz GbR" aber auch
eure Familiennamen wie "Müller & Meier GbR". Dann noch die Namen der Inhaber und eure Steuernummer.
Dann noch Anschrift und Telefonnummer und fertig.

Wir reden hier nur von einem Briefkopf und nicht von einer Rechnung oder der Steuererklärung.



PS: Übigens heißt es "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"
Chris Nunez ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.06.10, 14:56   #8
lover-69
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Standard leicht Off-Topic

GbR = der / die Inhaber haften mit ALLEM was Sie besitzen !!!!!!!

Da ist wirklich zu überlegen ob man eine GmbH gründet, ist zwar etwas komplizierter aber die Haftung ist begrenzt auf das GmbH Kapital.


Und ein vernünftiger Steuerberater ist sowieso zu empfehlen.
lover-69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.06.10, 15:03   #9
Chris Nunez
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Ach immer diese Kneipenthese vom "mit allem haften". Wenn man dir bei einer GmbH fahrlässiges Verhalten
nachweisen kann haftest du ebenfalls mit allem. Man muss doch erstmal überlegen wann es überhaupt zu
so einem Fall kommen könnte.

Beispiel: Warum soll denn jemand der regelmäßig die Auffahrten von Laub und Schnee befreit eine GmbH gründen?
Der Beratungsaufwand ist wesentlich größer und somit teurer. Eine Steuererklärung einer GbR kann man u.U.
noch selber machen aber für eine GmbH kannst du das abhaken.

Das einzige wo ich Recht gebe ist dass man in jedem Fall einen guten Steuerbearter kennen sollte.
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