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Besitz einer Klingenwaffe erlaubt?

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Ungelesen 10.08.10, 23:15   #1
Takeo
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Takeo gewöhnt sich langsam dran | 35 Respekt Punkte
Standard Besitz einer Klingenwaffe erlaubt?

Hallo Leute,

ich spiele seit längerem mit dem Gedanken, mir eine Klingenwaffe im Großformat, sprich: ein Zweihandschwert, zu schmieden/bauen/kaufen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Freund und Helfer da nicht einfach so zusehen wird :P

Zweck für die Anschaffung sind:
- Hobby
- Sammler
- inoffizieller Freizeitsport im Hinterhof (evtl auch an anderen Stellen). Soll heißen: Ich gehöre keinem Sportverein o.ä. an, sondern will es nur für mich persönlich haben.

Die Altersgrenze von 18 ist bereits überschritten, doch bin ich nicht im Besitz eines Waffenscheines o.ä.

Die Frage ist nun: Welche Bestimmungen gibts in dem Bereich? Was ist im Bereich des machbaren? Darf ich die Waffe auch eine Metallindustrie herstellen lassen? Oder belastet das in irgendeiner Art und Weise jemanden? Eure Kenntnisse sind gefragt.

Hoffe auf eine ausführliche Diskussion. Zeit genug habe ich

Gruß,
Takeo
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Ungelesen 10.08.10, 23:18   #2
mcbackpacksmackerone
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Darf nicht zweischneidig sein, soviel weiß ich auf jeden fall. Und auch keine Einkerbungen über die Blut abfließen kann, wenn es im Körper steckt. Ich glaube es gibt auch ne maximal-Klingenlänge...

aber Freizeitsport mit nem ECHTEN Schwert? Da kannst du besser Kendo machen, dass ist weit weniger gefährlich
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Ungelesen 10.08.10, 23:30   #3
canuma357
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also besitzen darfst du es, da du über 18 bist.
im hinterhof damit spielen darfst du nur wenn es dein "befriedetes eigentum" ist oder du eine offizielle erlaubnis des eigentümers hast.
in der öffentlichkeit darfst du das schwert nicht zugriffsbereit bei dir haben, da du das schwert als waffe führen würdest, was nicht erlaubt ist.
verdecktes tragen, bzw führen ist ab einer gewissen grösse auch nicht wirklich realisierbar.
__________________
Ich bin mal kurz weg mich suchen...
wenn ich zurück komm bevor ich wieder da bin ...
sagt mir das ich warten soll...

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Ungelesen 11.08.10, 00:02   #4
Sarggeist
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So also als einer der aufgurnd eines Hobbys damit zu tun hat meld ich mich mal zu Wort.


1. Alles über 15 cm Klingenlänge ist insofern verboten als das es nicht offen getragen werden darf. Das gilt auch für wenn die Waffe in der Scheide ist und neben dir im Auto liegt. Sie darf also wie pcplayer sagt nicht als richtige Waffe erkennbar sein.
Einzige Ausnahme ist hier der Umstand bei Veranstaltungen wie Mittelaltermärkten und anderem, da darf die Waffe in der Scheide am Gürtel getragen werden allerdings nur wenn man auch dementsprechend angezogen ist. Das fällt dann unter Alter- und Brauchtumspflege.

2. Ob ein- oder zweischneidig ist egal, Waffe ist Waffe. Zumal Zweischneidige im Europäischen Raum sowieso verbreiteter waren.

3. Wie schon mehrmals gesagt ist da auch noch die ab 18 Beschränkung.

4. Im Hinterhof ist es theoretisch erlaubt sofern das Privatgelände ist,wird da glaub ich genau so gehandhabt wie Auto fahren. Andere Anwohner die damit ein Problem haben mal ausgeschlossen. Bei dem Punkt bin ich mir aber nicht so sicher, ich hab eher Erfahrungen mit Schulen und privaten Schaukampfgruppen.

5. Zwischen Scharf und Stumpf gibt es soweit ich weiß keinen Unterschied. Beides gilt als Echtwaffe und nicht nur als Anscheinswaffe.
Unterschied ob scharf oder nicht ist ja nur die Dicke der Schneide.

So und noch ein paar Sachen zu den Schwertern an sich.

Die Blutrille oder richtig Hohlkehle ist an sich keine Rille damit Blut abfließt sondern dient grundsätzlich nur zur Gewichtsverringerung ohne die Stabilität, Härte und Flexibilität zu beeinträchtigen.

Ich würd dir raten wenn du es ernsthaft als Hobby zu betreiben in den sauren Apfel zu beissen und eine teure Waffe zu kaufen/sich schmieden zu lassen. Die Billigen oder selbstgebauten sind meistens wesentlich schwerer( ein Anderthalbhänder wiegt um die 1,5kg) und nicht so strapazierfähig. Soll heißen es kommt schnell zu Scharten oder Klingenbrüchen.

Außerdem würd ich dir raten einen Lehrer oder ne Gruppe zu suchen die das schon länger machen. Vorteile dabei sind das man lernt so eine Waffe zu führen , es sicherer ist und du auch noch Leute hast die das gleiche Hobby haben.

Mit freundlichen Grüßen, Sarggeist
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Ungelesen 11.08.10, 00:22   #5
Schnullermaske
Heul' doch!
 
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Zitat:
Zitat von Sarggeist Beitrag anzeigen
4. Im Hinterhof ist es theoretisch erlaubt sofern das Privatgelände ist,wird da glaub ich genau so gehandhabt wie Auto fahren. Andere Anwohner die damit ein Problem haben mal ausgeschlossen. Bei dem Punkt bin ich mir aber nicht so sicher, ich hab eher Erfahrungen mit Schulen und privaten Schaukampfgruppen.
Damit sollte es sich so verhalten, wie mit "Ab-18-freien-Schusswaffen (1)" und "Unter-18-freien-Schusswaffen-bei-denen-vorne-was-rauskommt (2)"...

Erwerb und Besitz ist erlaubt - Benutzen und Führen nur auf eigenem befriedeten Eigentum oder auf fremdem befriedeten Eigentum mit Einverständnis des jeweiligen Eigentümers!
(Ausnahme: Das Führen von Schreckschusswaffen ist mit dem sog. "Kleinen Waffenschein" mit Einschränkungen erlaubt.)

Der Transport des Schwertes dürfte die größte Grauzone sein...
Schusswaffen z.B. dürfen nur "nicht zugriffsbereit" transportiert werden! D.h. verschlossen und Waffe und Munition getrennt voneinander! Das lässt sich bei einem Schwert nun mal schlecht machen - wäre interessant, hier mal "die Wahrheit" zu erfahren!

Was (Sport-)Veranstaltungen angeht, so ist z.B. die Verwendung von Schreckschusspistolen m.E. anmeldepflichtig - ist das bei Schwertern genauso?

EDIT:

(1) Schreckschusswaffen, sog. RAM-Waffen (0.43er), Luftgewehre und -pistolen
(2) sog. Softair-"Waffen" unter 1,4 Joule (?)
__________________

Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
Schnullermaske ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.08.10, 17:54   #6
Takeo
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Takeo gewöhnt sich langsam dran | 35 Respekt Punkte
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Danke für die vielen Antworten!
Also bisher sehe ich kein Problem dabei, was meine Interessen und deren Umsetzung angeht.
Beim Transport wird es wahrscheinlich so gehandhabt werden, dass das Schwert (inklusive Scheide) nicht offen liegen, sondern sich in einer Verpackung befinden.
Aus den bisherigen Antworten schlussfolgere ich, dass ich auf meinem Hinterhof mit dem Schwert meinem Hobby nachgehen darf, doch will ich sicher gehen und frage noch die netten Polizisten in meiner Stadt.
Wenn das geklärt ist, brauch ich mir nurnoch Gedanken um die Umsetzung der Waffe in die Realität zu machen

Danke für die Informationen,
Takeo
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Ungelesen 11.08.10, 20:09   #7
Gawan
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Zitat:
Zitat von mcbackpacksmackerone Beitrag anzeigen
Darf nicht zweischneidig sein, soviel weiß ich auf jeden fall. Und auch keine Einkerbungen über die Blut abfließen kann, wenn es im Körper steckt.
Oh Mann ...

Aber ich musste immerhin kurz grinsen
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Ungelesen 11.08.10, 20:12   #8
Finanzamt
Stolzer Wessi
 
Registriert seit: Mar 2010
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Zitat:
Zitat von Gawan Beitrag anzeigen
Oh Mann ...

Aber ich musste immerhin kurz grinsen
So ist das bei den Kindern hier
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