14 Stunden Verspätung sind tatsächlich viel, zumal dadurch ein halber Urlaubstag verloren geht. Ist in den Allgemeinen Reisebedingungen des Anbieters ein Passus enthalten, dass sich die Flugzeit noch ändern kann?
Eine solche Formulierung ist zulässig. In diesem Fall muss eine Flugverlegung leider hingenommen werden. Überprüfe daher, ob eine solche Formulierung zu finden ist! Davon hängt ab, inwieweit Du dies ohne eigene Ansprüche gegen die Fluggesellschaft hinnehmen musst. So etwas überlesen die meisten.
Zum dem ist da auch noch irgend etwas, das, wenn die Änderung 14 Tage vorher bekannt gegeben wird, hast du so viel ich weiß eh keinen Anspruch.
Kannst ja in der Zeit dann noch umbuchen.
Kann aber auch entgegengesetzt Passieren. Unser Flug vom Urlaubsort wurde mal um einen Tag nach hinten verlegt.
Das Hotel war auch kulant und wir hatten gratis einen Tag mehr Urlaub.