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myGully |
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14.12.10, 09:28
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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Mietkürzungen verbieten?
Bei uns fiel der Strom für 2 Tage aus, deswegen hat mein Vater die Miete gekürzt. Als das geschah, versuchten wir den Vermieter zu erreichen. Er meinte, er könne nicht kommen, da er in der Türkei ist und er würde jmd herschicken (niemand kam!). Mein Vater schrieb ihn einen Brief und wollte die Miete kürzen. Der Vermieter schrieb zurück und er meint, er bezweifele, dass an jenen Tagen der Strom ausfiel (verdammter Bastard *hust*) und er wolle nie wieder iwelche Mietkürzungen sehen. Jetzt zu meiner Frage, da es mich auch interessiert und mein Vater wenig Ahnung von solchen Sachen hat: Darf er einfach die Mietkürzungen verbieten? Und wegen einer Bezweifelung die Mietkürzung ablehnen? Im Internet wurde ich nicht wirklich schlau und da hier manchmal wirklich sinvolle Beiträge kommen, stell ich einfach mal hier die Frage. Danke schon mal für die Antworten
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14.12.10, 09:31
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#2
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der neue
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 560
Bedankt: 4.028
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Woran lag der Stromausfall? Am Vermieter oder am Versorger?
Gleich die Miete kürzen wegen 2 Tagen Stromausfall? *hust*
Verbieten kann er es sicher nicht, aber ob das vor Gericht bestand haben dürfte bezweifel ich.
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14.12.10, 09:35
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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Ich denke mal das der Stromausfall aufgrund eines Problemes des Versorgers enstanden ist wodurch eine Mietkürzung mMn nicht rechtens ist.
Laut Gesetz kann ich es nicht belegen aber so würde ich das ganze sehen.
Edit: schau mal im BGB §536 das könnte dir vllt schon weiterhelfen
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14.12.10, 09:52
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#4
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Dein Vater hat keine Ahnung und will einfach mal die Miete kürzen?
Na dann sucht euch schon mal ne neue Bude
Mietkürzungen nur nach Rücksprache mit einem Anwalt oder Mieterschutzbund, sonst schießt man sich ins Bein. Vor allem wenn man keine Ahnung hat.
Mietkürzungen kann er aber nicht verbieten, da solche in gewissen Fällen rechtens sind.
Wie des jetzt mit 2 Tagen ohne Strom aussieht weiß ich nicht, allerdings muss man nicht wegen jedem Mist mit Mietminderung antanzen, selbst wenn man es dürfte.
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14.12.10, 10:25
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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Ja, ich hab ein paar wichtige Sachen vergessen:
Wir haben nen Restaurant und dadurch wurde der Betrieb gestört, udn es war wegen seine Bauarbeiten.
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14.12.10, 10:32
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#6
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Wichtige Sachen vergessen? Das ist essenziell und^^
Ab zum Anwalt und ggf. den Verdienstausfall geltend machen
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14.12.10, 10:39
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 273
Bedankt: 214
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Die Miete würde ich nicht kürzen ABER...
Schadensersatz stellen..
Lebensmittel im eisschrank..kannst du in die tonne hauen...
Internet und Telefon Flatrate kannst du für die 2tage abziehen...
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14.12.10, 10:41
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.046
Bedankt: 963
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Wenn es wegen seinen Bauarbeiten war, waren sicherlich Bauarbeiter schuld oder ?
Dann würde ich denen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen, die haben dafür ne Versicherung.
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14.12.10, 10:50
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#9
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Zitat:
Zitat von naster c
Internet und Telefon Flatrate kannst du für die 2tage abziehen...
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Klasse, der Vermieter wird sich über die 3€ schlapplachen.
Sucht den Schuldigen und sprecht dann mit nem Anwalt, was ihr machen könnt.
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14.12.10, 11:06
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#10
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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Zitat:
Zitat von Sâilence
Wenn es wegen seinen Bauarbeiten war, waren sicherlich Bauarbeiter schuld oder ?
Dann würde ich denen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen, die haben dafür ne Versicherung.
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Genau^^
Wenn es wegen Bauarbeiten war hat der Vermieter eine Teilschuld.
Sprecht mit einem Anwalt und fertig.
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14.12.10, 11:39
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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Aber darf er überhaupt dann Mietkürzungen verbieten?
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14.12.10, 11:42
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#12
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Wurde schon mehrfach verneint.
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14.12.10, 12:13
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#13
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 54
Bedankt: 41
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Zitat:
Zitat von LebendeGurke
Ja, ich hab ein paar wichtige Sachen vergessen:
Wir haben nen Restaurant und dadurch wurde der Betrieb gestört, udn es war wegen seine Bauarbeiten.
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In diesem Fall grundsätzlich nichts ohne Rechtsanwalt. Die Forderung geht zwar an den Vermieter, aber der muss sie an die Firma, die die Bauarbeiten durchgeführt hatte weitergeben, wenn die allerdings Schwarz gearbeitet haben, dann bleibt es am Vermieter hängen, das ist aber nich Euer Problem. Verdienstausfall für die 2 Tagen nicht vergessen Ein Vermieter kann eine Mietminderung nicht verbieten, das kann nur das Gericht, aber man muss im Recht sein.
Gruss
wolf
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14.12.10, 13:50
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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Zitat:
Zitat von Slazer23
Wurde schon mehrfach verneint.
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Bin heute bissl übermüdet ^^" kann geclosed werden. Danke nochmal an alle
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