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Ware nicht angekommen <,< Hilfe

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Ungelesen 14.12.10, 23:00   #1
sany91
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Standard Ware nicht angekommen <,< Hilfe

Hey lieb Mygulianner,

dieses Problem klagt mich schon lang.

Folgendes. Am 09.09.2010 hat meine Schwester und ihr Freund zsm ein Bett gekauft für stolze 400 €, davon 50 als Kostenvoranschlag. Das Bett ist natürlich nicht da und wird erst in ca. 4 Wochen da sein.
Nach 4 Wochen immer noch kein Lebenszeichen. Nach etlichen Anrufen bei der besagten Firma nur vom Thema abgelenkt. "Bitte haben Sie noch etwas geduld bla bla bla".
Diesen Mist muss meine Schwester fast täglich machen, aber immer Ausreden mit dem gleichen Resultat: heiße Luft.

Nun heute haben wir mittlerweile den 14. fast 15. Dezember 2010.
Anrufe werden täglich gemacht von meiner Schwester, aber nunja ....

So nun möchte ich versuchen ihr zu helfen, habe auch kaum Ahnung davon.
Was soll ich machen ? Muss ich etwa eine agressivere Stimme haben? (Tipp vom Freund: ein rauheren Ton anwenden, dann tuen sie auch etwas und stellen den Auftrag auf hoher Priorität; stimmt das?

Kann ich den Chef verlangen, beim Anruf ?
uhm kann ich vllt Schadensersatz fordern oder vllt ein Geschenk oder irgendein Vorteil, für die lange Wartezeit?
Kann ich vom Vertrag zurücktreten + die 50 € und vllt Schadensersatz ?

Bitte um Hilfe



mfg SanY
__________________
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Ungelesen 14.12.10, 23:42   #2
Tricky2206
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Puh die Schule ist schon paar Tage her aber mal schauen was sich noch rauskramen lässt ausm Kopf.

Vom Prinzip her ist es so dass deine Schwester vom Kaufvertrag zurücktreten kann und daher auch die angezahlten 50€ zurückverlangen kann. Dies ist allerdings erst möglich nachdem eine SCHRIFTLICHE Mahnung beim Verkäufer eingegangen ist (am besten per Einschreiben mit Rückschein) in der eine unverzügliche Lieferung der Ware angemahnt wird da Liefertermin nicht eingehalten wurde (bin mir allerdings nicht mehr sicher ob nach der ersten oder erst nach der 2. Mahnung vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann). Wurde ein Liefertermin vereinbart ist dieser für den Verkäufer verbindlich, klar kann immer mal was dazwischen kommen aber nach 3 Monaten kann man verlangen das die Ware da ist.

Schadensersatz kannst du meines Wissens nicht verlangen da deiner Schwester kein wirklicher Schaden durch den Lieferverzug entstanden ist.

Hoffe das passt soweit alles, wie gesagt ist schon paar Tage her als ich dass alles gelernt habe.
Tricky2206 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.12.10, 00:18   #3
Quarz
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Beste ist wirklich mit einem hohen Tier zu reden, ich weiß nicht wie groß die Firma ist, meistens reicht auch der Abteilungsleiter.

Mein Tipp, Anrufen (freundlich bleiben!) und sofort den Leiter sprechen wollen, wenn diese sagt, er seie nicht da, frag sie/ihn, wann er wieder da ist und Durchwahl geben lassen.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dann alles ratz-fatz geht
Sei einfach freundlich und direkt (oder eben deine Schwester!).


Gruß
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Ungelesen 15.12.10, 00:34   #4
Beyond Birthday
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Chef verlangen da du sonst anklage wegen gewerblichen Betruges erhebst.(und das solltest du auch durchziehen können,am besten falls rechtsversichert schonmal nen anwalt konsultieren)
anschließend wenn du den drann hast sagen sorry leute 3 monate is über jede länge und da nix kommt a geld zurück oder b sofortige lieferung aber zack und unbedingt ne frist nennen..also sowas wie "ich bitte sie das Bett spätestens bis Neujahr zu liefern,sonst ist Ende" und geschenke kannste eh nicht verlangen,werden sie dir wenn sie seriös sind aber wohl geben..wenn nicht musste eh klagen.
wenn die sich weigern sollten dir den chef zu geben oder der chef dich versucht hinzuhalten,mach nochmal deutlich auf deine frist aufmerksam denn 3 monate sind bereits viel zu viel.. und kündige amsonsten eine klage wegen betruges an.
vergiss niemals höflich und bestimmend aber sachlich zu sein. das schüchtert 1000 mal mehr ein als jede drohung ala ich hau dein haus tot^^
edit:
ich versteh ja wenn ihr alle ruhig bleiben würdet,aber nach 3 monaten? das is blödsinn,entweder die betrügen vorsätzlich oder sind einfach nur zu blöd nen fehler zuzugeben und dann muss man eben auch mal direkt werden.
Beyond Birthday ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.12.10, 08:00   #5
Slazer23
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Slazer23 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Wieso willst du jetzt dort anrufen?
Was soll das bringen?
Noch mehr Verwirrung in der Firma stiften?
Übers Telefon erreicht man selten etwas.

Deine Schwester soll einen Brief schreiben, den Sachverhalt darstellen und eine Frist setzen, in der das Bett bei ihr zu sein hat. Jetzt mit den bevorstehenden Feiertagen könnte es da allerdings wieder zu Verzögerungen kommen.
Ist die Frist verstrichen, sofort schriftlich vom Kaufvertrag wegen Nichteinhaltung der Firma zurücktreten und die Anzahlung (keinen Kostenvoranschlag) zurückverlangen.
Stellt sich die Firma quer---> ab zum Anwalt.

Ein Fass aufmachen und die Firma verklagen lohnt sich nicht.
1. haben vielleicht wirklich nur Lieferprobleme, was so kurz vor Weihnachten durchaus vorkommen kann.
2. ist ne Klage, sofern ihr kein Rechtschutz habt bzw. diese die Kosten nicht deckt , mit weiteren Kosten verbunden.
Slazer23 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.12.10, 08:09   #6
xXUnbelievableXx
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Oh Gott das die Leute sich sowas gefallen lassen...3 Monate warten...Geh wenn du eine rechtschutz hast zum Anwalt und klär das bzw deine Schwester...^^

Ansonsten wie oben Mahnung mit Frist und wenn dann immernoch nichts kommt Geld zurück verlangen und vom Kaufvertrag zurück treten.
xXUnbelievableXx ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.12.10, 14:12   #7
Dr.Anton
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Wie schon geschrieben wurde, per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zur Lieferung setzten. Bitte aber nicht in 14 Tagen schreiben, sondern ein Datum in 14 Tagen, bzw. weil demnächst Feiertage sind eine Frist von 10 Arbeitstagen ausrechnen und dann bis zum xx.12.2010 als Frist setzten. Gleichzeitig damit drohen das danach das Bett nicht mehr angenommen wird. Und damit Ihr nicht zweimal schreiben müßt, gleich auch eine Frist für die Rückerstattung des Geldes setzten. 5 Arbeitstage nach der Lieferfrist sollten reichen.

Mit diesen Fristen ist der Händler am xx.12.2010 automatisch im Verzug. Und fünf Tage danach automatisch mit der Rückzahlung des Geldes.

Und noch was, sollte das Bett doch noch kommen, 50 Euro Rabatt sollten dann schon drin sein. Nehme an, das Zahlung der Restsumme bei Lieferung vereinbart wurde. Dann einfach versuchen das Geld ein zu behalten. Ruhig den Lieferanten hin halten, Zeit ist Geld und meist geben Sie nach bevor Sie die Möbel wieder mit nehmen. Zumindest wenn die Summe der Kürzung nicht zu hoch ist.

Sollte das Bett per Internet bestellt worden sein, dann einfach den Rabatt mit Erinnerung das du ja ein Widerrufsrecht hast, ein fordern.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
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