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myGully |
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12.12.10, 08:40
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#1
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Banned
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 443
Bedankt: 77
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Reich ein Blatt Papier als Warnung?
Bei uns hängen hier viele Eiszapfen an den Dächern die einen halben meter lang sind, stellenweise sogar über ein Meter.
Und die Baugenossenschaft, Betriebe und manche Mieter haben einfach eine Holzleiste hingestellt und ein Blatt Papier mit Reißzwecken dran gemacht.
Aber reicht das den schon? Kann oder muss er nicht für kurze Zeit den Gehweg absperren und die Eiszapfen abschlagen? Wenn man bedenkt das die Kinder nicht darauf achten und trotzdem getroffen werden können.
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12.12.10, 08:57
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#2
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.439
Bedankt: 924
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Reicht m.W. nicht. Wenn, dann müsste der Bereich komplett abgesperrt werden..
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12.12.10, 10:53
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#3
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König der Nerds
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Ravenholm
Beiträge: 1.179
Bedankt: 1.858
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eig müsste der vermieter od. auch der miete?! die eiszapfen beseitigen,
man muss ja auch den gehweg vor dem eigenen haus von schnee und eis befreien,
damit passanten nicht gefährdet werden.
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12.12.10, 10:58
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#4
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.091
Bedankt: 11.612
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Jeder halbwegs intelligente Zweibeiner würde so ein Pappschild beachten, nach oben gucken und dann einen Bogen um die herabhängenden Eisspeere machen. Aber solangs nicht offiziell ist muss man es ja nicht, gelle?
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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12.12.10, 11:07
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#5
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Banned
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 443
Bedankt: 77
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Zitat:
Zitat von painjester
Jeder halbwegs intelligente Zweibeiner würde so ein Pappschild beachten, nach oben gucken und dann einen Bogen um die herabhängenden Eisspeere machen. Aber solangs nicht offiziell ist muss man es ja nicht, gelle?
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Ja schon aber Kinder beachten sowas manchmal nicht.
Oder wo ich mit ein paar freunden uns etwas zu essen kaufen wollten, und während wir auf das Essen gewartet haben, ist an meinem Kumpel ein Eiszapfen auf den Boden geknallt. Daher ja auch meine Frage. Wenn die schon Essen nach draußen verkaufen sollten die doch dafür sorgen das den Kunden nichts passiert. Und da reicht doch nicht so ein Schild.
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13.12.10, 00:26
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 36
Bedankt: 12
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naja, wenn da jemandem was passiert, kannste dem vermieter m.E. den Stuhl unterm Arsch wegklagen wg. Schadensersatz, da er verpflichtet ist, sich um sowas zu kümmern, genauso wie er verpflichtet ist, im Winter den Weg sicher begehbar zu machen
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13.12.10, 00:42
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#7
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...bei dem ein b fehlt
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 63
Bedankt: 19
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Wenns dein Haus ist: Mach dir die mühe und klopp die scheiß Eiszapfen einfach mit nem Besen/Spaten und ner Leiter (oder bei mehreren Stockwerken: aus dem Fenster) einfach ab. Dann hast du den Stress nicht. Oder frag den Vermieter ob ihr das zusammen machen wollt und du ihm helfen kannst wenn es dich nervt. So machen wir das jedenfalls.
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13.12.10, 03:42
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.046
Bedankt: 963
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Eigentlich ist es Sache des Vermieters.
Aber kannst auch mal das Ordnungsamt anrufen und dich dort erkundigen etc.. Die werden dir dann sagen ob du generell was machen musst oder dein Vermieter.
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13.12.10, 11:21
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#9
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1.002
Bedankt: 1.141
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ist sache des vermieters. er kann zwar die räumpflicht auf die mieter übertragen, aber haften muss er, wenn die es nicht vernünftig machen.
bei eiszapfen am dach muss er imo handeln. die lassen sich wegen der höhe ja meist nicht so ohne weiteres entfernen.
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13.12.10, 12:16
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 313
Bedankt: 310
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das der vermieter grundsätzlich haftet stimmt so nicht ganz.denn es kann von keinem vermieter verlangt werden das er jeden morgen um 5 seine ganzen häuser abfährt.noch dazu wenn diese sich außerhalb befinden..ergo trifft es die mieter.denn jeder hat eine solche klausel,was den winterdienst betrifft,im mietvertrag stehen.
also haften auch die mieter !!!!!!!!
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Es ist unwichtig was die Leute hinter deinem Rücken reden! Wichtig ist,dass alle die Fresse halten wenn du dich umdrehst!
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13.12.10, 12:24
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#11
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.046
Bedankt: 963
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Zitat:
Zitat von DER SAMMLER
das der vermieter grundsätzlich haftet stimmt so nicht ganz.denn es kann von keinem vermieter verlangt werden das er jeden morgen um 5 seine ganzen häuser abfährt.noch dazu wenn diese sich außerhalb befinden..ergo trifft es die mieter.denn jeder hat eine solche klausel,was den winterdienst betrifft,im mietvertrag stehen.
also haften auch die mieter !!!!!!!!
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Nein tuen sie nicht. Willste als Mieter jeden Morgen mit ner Leiter am Fenster stehen und mit nem Besenstiel Eiszapfen abklopfen? Oder auf den Dachboden rennen um dann durch ein kleines Fenster zu versuchen alles ab zu machen?
Das ist totaler Schwachsinn. Winterdienst für Mieter bezieht sich nur auf Räumarbeiten und Salzstreuen etc.
Wenn der Vermieter zu faul ist, sich um seine Häuser zu kümmern, muss er halt jemanden bestellen der es jeden morgen macht.
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13.12.10, 12:31
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 313
Bedankt: 310
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ja nun.hast du winterdienst ist es auch deine pflicht nach herabhängenden eiszapfen zu schauen.diese solltest du dem vermieter melden damit er sich um die entfernung kümmert.tust du dies nicht bist du in der mitschuld.also nix mit schwachsinn.
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13.12.10, 13:38
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#13
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Schattenkrieger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 88
Bedankt: 65
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Tipp von mir: Ruf einfach bei der Feuerwehr an und melde, dass spitze Eiszapfen über dem Gehweg hängen und gut ist. Da Menschenleben in Gefahr sind, ist es völlig ok die Feuerwehr zu informieren - die kümmern sich dann mit der Polizei um das Problem und auch darum, dass der Schuldige gefunden und bestraft wird.
Das Aufstellen eines Schildes ist übrigens ein Tatbestand erschwerendes Merkmal: Es war bekannt, dass eine Gefahr besteht und man hat diese nicht beseitigt - ergo mindestens grobe Fahrlässigkeit wenn nicht sogar schuldhaftes Versäumnis.
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13.12.10, 13:48
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#14
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.046
Bedankt: 963
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Zitat:
Zitat von DER SAMMLER
ja nun.hast du winterdienst ist es auch deine pflicht nach herabhängenden eiszapfen zu schauen.diese solltest du dem vermieter melden damit er sich um die entfernung kümmert.tust du dies nicht bist du in der mitschuld.also nix mit schwachsinn.
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Mein reden^^ der Vermieter muss sich drum kümmern. Entweder in dem er Selber mal schaut oder aber halt die Vermieter oder Fremde ihm bescheid sagen. Aber das zähle ich nicht zum Winterdienst dazu ;-)
ALso haben wir nur aneinander "vorbei" geredet... meinten aber im Grunde das selbe ;-)
Wenn ich als Mieter von nem 10 Parteien Haus morgens um 5 als erster das Haus verlasse und ich oben Eiszapfen sehen würde, würde ich dem Vermieter auch Bescheid geben wenn ich keinen Winterdienst hab^^... Oder wie mein Vorposter es geschrieben hat, Polizei/Feuerwehr/Ordnungsamt anrufen.
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