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myGully |
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28.12.10, 16:07
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#1
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Wodkabrenner
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 498
Bedankt: 158
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Haftpflichtschaden: Versicherung behält Handy
Hi Leute.
Ich weiss jetzt nicht in welches unterforum ich posten soll, also versuch ichs einfach mal hier.
Und zwar:
Mein Handy wurde von meiner Freundin kaputt gemacht. Die Versicherung hat mir den aktuellen Marktpreis des Handys auch erstattet.
Vorher wollten die sich das Handy natürlich anschauen, zwecks begutachtung (es war ein wasserschaden).
Gestern habe ich dann angerufen und gefragt wann ich mein defektes Handy denn wieder bekomme. Antwort: Gar nicht. Da es sich um einen Totalschaden handelt, geht das Handy ins Eigentum des Versicherung über.
Ist das Zulässig?
Vielen Dank
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Core i7 4790k # Asrock Z97M Pro 4 # 8GB Crucial Ballistix # Vapor-X R9 290X Tri-X # Crucial & Samsung SSD only
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28.12.10, 16:30
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#2
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 47
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Ja, so ist es. Du hast du Schaden (Zeitwert) ersetzt bekommen. Kannst es denen natürlich zum Restwert abkaufen.
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28.12.10, 19:18
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Die Versicherung bezahlt dir beim Auto den Zeitwert minus Restwert.
Glaubst ja nicht, das die sich den Schrott ranholen...
Mfg
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28.12.10, 19:28
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#4
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 718
Bedankt: 925
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Die Prüfer der Versicherungen haben ja aber auch Arsenale von defekten Artikeln um Schadensfälle zu vergleichen... woher bekommen die solche Teile wenn nicht von anderen Versicherungsfällen ?
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Water can flow, or it can crash. Be water my friend!
Bruce Lee, 1971
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29.12.10, 09:49
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 229
Bedankt: 102
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grundsatzlich: mit der auszahlung der versicherungsumme KAUFT die versicherung den gegenstand und kann ihn verwerten.
p.s. es gibt ein Urteil gegen eine Versicherung, die für ein gestohlenes auto die versicherungsumme zahlte und dann bei wiederauffindung das geld zurückforderte.
das ist nicht richtig! Begründung mit der ausbezahlung der summe geht das eigentum auf die versicherung über.
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01.01.11, 17:58
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#6
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 1.717
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Hab gerade meinen Schwager der VErsicherungskaufmann ist angerufen und das konkrete Beispiel genannt.
Antwort: Ja, es ist üblich ein Handy zu behalten wenn der Zeitwert erstattet wird.
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