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myGully |
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31.12.10, 14:24
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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Zuhause ausziehen! Anspruch auf irgendein Geld?
Moin,
und zwar habe Ich zuhause seid paar Monaten Stress mit meinem Vater und Ich komme damit einfach nicht mehr klar...und nun wollen ein Kumpel und Ich uns zusammen ne 3 Zimmer Wohnung nehmen die wir eventuel von seinem Vater bekommen, weil der irgendwie von seinen Onkel ne Wohnugn geerbt hat, somit könnten wir da für wenig Geld wohnen. Momentan mache Ich ne Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Heizung ect. und bekomme monatlich 460€ ausgezahlt im 3. Lehrjahr. Meine Ausbildungstelle liegt auch direkt hier im Ort und die Wohnung auch.
Jetzt meine Frage, wenn Ich mit Ihm die Wohnung nehme, habe Ich dann auch noch Anspruch auf irgendein Geld zum Beispiel BAB oder Bafög oder so? Weil Ich habe auch noch ein Auto auf das Ich angewiesen bin wegen Schule und Lehrgänge die sind weiter weg. Naja und mein Kindergeld bekomme Ich momentan nicht, sprich da würde Ich mich bei dieser Kindergeldkasse melden und ein Antrag stellen das Ich das bekomme und nicht meine Eltern, weil momentan fließt das irgendwie hier mit ins Haus rein keine Ahnung aufjedenfall hätte Ich dann ja mit dem Kindergeld um die 600€ sag Ich mal, habe Ich dann noch irgendein Anspruch?
Wäre echt cool, wenn Ihr mir irgendwie helfen könntet.
MfG
BadBoy1000
PS: Ich bin 20 nur so zur Info.
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01.01.11, 11:41
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 871
Bedankt: 217
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Tschulding aber: Bin ich der einzige der den Titel irgendwie doppeldeutig findet?^^
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01.01.11, 13:08
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 251
Bedankt: 121
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ich bin noch bischen besoofen
und ich kann erkennen das es schon diese thema gab
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01.01.11, 15:17
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#5
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 1.717
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Es gibt da schon Möglichkeiten, immerhin hast du Arbeit (wenn auch noch in der Ausbildung).
Dein Lohn + Kindergeld + eventuell BAB oder Wohngeld.
Das könnte doch schon reichen, oder?
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01.01.11, 15:35
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 3
Bedankt: 35
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frohes neues erst ma!!!
also nach meiner erfahrung sagt das arbeitsamt das vierhundert und paar zerquetchte zum leben da sein müssen.heist wenn ihr euch ein mietvertrag machen lasst von z.b 600 euro warm und jeder bezahlt die hälfte also 300 müsste das amt theoretisch sagen ok dann haste zu wenig geld zum leben du bekommst aufstockende leistungen.war bei mir auch so bin arbeitslos geworden und bekam 870 euro oder so davon meine miete inkl strom 400 weg meinten die hab noch über 400 reicht zum leben wenn ich drunter gekommen wäre hät ich geld bekommen können also wenn dieser besagte onkel zb von euch 400 miete haben will fragt ihn einfach ob er den mietvertrag trotzdem bisschen höher setzten kann natürlich nur so hoch das das amt auch noch ok sagt ich glaub 5euro kalt pro quadrat meter dann besteht die möglichkeit das du vom amt geld bekommst oder die dir die miete zahlen einfach bisschen flunkern im mietvertrag^^
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01.01.11, 16:00
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 15
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Du bist 20 da gibts kein kindergeld mehr :P
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01.01.11, 16:10
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#8
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 1.717
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Also ich habe bis ich 25 Jahre alt war Kindergeld bekommen.
Solange er noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, hat er Anspruch.
Weiß allerdings nicht wie es ist wenn man noch in der Ausbildung ist.
Schau mal hier:
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01.01.11, 21:54
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 253
Bedankt: 53
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Zitat:
Zitat von ghostrider1911
frohes neues erst ma!!!
also nach meiner erfahrung sagt das arbeitsamt das vierhundert und paar zerquetchte zum leben da sein müssen.heist wenn ihr euch ein mietvertrag machen lasst von z.b 600 euro warm und jeder bezahlt die hälfte also 300 müsste das amt theoretisch sagen ok dann haste zu wenig geld zum leben du bekommst aufstockende leistungen.war bei mir auch so bin arbeitslos geworden und bekam 870 euro oder so davon meine miete inkl strom 400 weg meinten die hab noch über 400 reicht zum leben wenn ich drunter gekommen wäre hät ich geld bekommen können also wenn dieser besagte onkel zb von euch 400 miete haben will fragt ihn einfach ob er den mietvertrag trotzdem bisschen höher setzten kann natürlich nur so hoch das das amt auch noch ok sagt ich glaub 5euro kalt pro quadrat meter dann besteht die möglichkeit das du vom amt geld bekommst oder die dir die miete zahlen einfach bisschen flunkern im mietvertrag^^
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Aber du bekommst während einer Ausbildung kein Hartz IV zum aufstocken und theoretisch musst du alle paar Monate deine Kontoauszüge abgeben und dann würden die ja sehen dass du keine Miete zahlst... und dann würde es teuer werden ^^ un back to topic mit BAB ist es so... du musst auch von deinem Daddy bzw. Mum die ganzen Gehaltssachen angeben, d.h. auch wieviel Steuer er gezahlt hat etc. und eigentl. bekommste BAB nur wenn du wegen der Ausbildung umgezogen bist... und nicht weil du dich mit deinem Dad nemmer so gut verstehst... mit dem Kindergeld ist es so... du hast wenn du Ausbildung machst und nicht über einen bestimmten Satz kommst ich glaube sind 8000 € im Jahr was bei dir auf keinen Fall der Fall sein wird... dann kannst du auch nach dem 18 Lebensjahr noch Kindergeld bekommen... jedoch bist du auch schon erwachsen also 20 glaub ich hab ich gelesen, dann kannsu nicht von deinem Vater verlangen, dass er für dich sorgen soll... wenn du unter 18 wärst könntest du glaub ich Unterhalt von deinen Eltern verlangen aber mit 20 glaub nemmer ^^
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02.01.11, 08:59
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#10
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Master
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 176
Bedankt: 6.918
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Zitat:
Zitat von famous95
Du bist 20 da gibts kein kindergeld mehr :P
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Wenn man keine Ahnung hat..
"Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes verschieben das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten."
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07.01.11, 00:39
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#11
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Verpottert xD
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 102
Bedankt: 125
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Zitat:
Zitat von Ego Armee
Tschulding aber: Bin ich der einzige der den Titel irgendwie doppeldeutig findet?^^
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Wems gefällt
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Le roi est mort, vive le roi.
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07.01.11, 02:38
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#12
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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@Ego Armee: dacht ich mir auch grad XD XD XD.
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07.01.11, 06:06
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#13
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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Zitat:
Zitat von Ehli
Aber du bekommst während einer Ausbildung kein Hartz IV zum aufstocken und theoretisch musst du alle paar Monate deine Kontoauszüge abgeben und dann würden die ja sehen dass du keine Miete zahlst... und dann würde es teuer werden ^^ un back to topic mit BAB ist es so... du musst auch von deinem Daddy bzw. Mum die ganzen Gehaltssachen angeben, d.h. auch wieviel Steuer er gezahlt hat etc. und eigentl. bekommste BAB nur wenn du wegen der Ausbildung umgezogen bist... und nicht weil du dich mit deinem Dad nemmer so gut verstehst... mit dem Kindergeld ist es so... du hast wenn du Ausbildung machst und nicht über einen bestimmten Satz kommst ich glaube sind 8000 € im Jahr was bei dir auf keinen Fall der Fall sein wird... dann kannst du auch nach dem 18 Lebensjahr noch Kindergeld bekommen... jedoch bist du auch schon erwachsen also 20 glaub ich hab ich gelesen, dann kannsu nicht von deinem Vater verlangen, dass er für dich sorgen soll... wenn du unter 18 wärst könntest du glaub ich Unterhalt von deinen Eltern verlangen aber mit 20 glaub nemmer ^^
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Die Eltern sind dazu verpflichtet bis zum 25sten Lebensjahr des Kindes für es aufzukommen sprich unterhaltspflichtig jedoch müssen sie ihm kein Geld zahlen wenn er bei Ihnen wohnen könnte was ja der Fall ist wodurch er dann kein anspruch darauf hat.
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07.01.11, 07:59
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#14
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 127
Bedankt: 64
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Am besten man macht mal nen Trip zum Jobcenter und erkundigt sich an der richtigen Stelle.
Weil hier hört man viele Sachen und wird nur verwirrt dadurch.
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