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myGully |
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16.12.16, 18:16
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#1
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Stammi
Registriert seit: Aug 2009
Ort: GermanY
Beiträge: 1.065
Bedankt: 151
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Kfz Unfall welches Geld kann man anfordern?
Guten Abend Mygully,
Ich hatte vor ca. einem Monat einen kfz Unfall. Es ist mir in meinen schönen neuen Bmw an der Ampel jemand hinten reingefahren. Die Polizei kam direkt und hat festgestellt dass er Schuld war und es wurde ebenfalls festgestellt, dass beide Unfallbeteiligten bei der selben Versicherung sind.Einen Tag danach habe ich ein Gutachten erstellt und dieses Durch den Anwalt vom Gutachter direkt an die Hdi senden lassen.Nun sind 4 Wochen vorbei und ich soll am Montag mein Geld bekommen(Nur für den Unfallschaden).Nun ist meine Frage in welcher Art bzw. nach welcher Regelung man eine Ausfallpauschale für einen Mietwagen die kosten für das Telefonieren da die Versicherung nichts bearbeitet hat beantragen kann?
mfg progamer
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei ProGamer16:
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19.12.16, 17:19
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#2
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Stammi
Registriert seit: Aug 2009
Ort: GermanY
Beiträge: 1.065
Bedankt: 151
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Keiner eine idee?
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19.12.16, 17:48
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2016
Beiträge: 19
Bedankt: 12
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Junger Mann dazu folgendes: Relevant ist erst einmal die Höhe des Schadens.
Mietauto gibt es nur für die Dauer der Reparatur, wenn Du eine Deckungszusage der
Versicherung hast.
Wenn alles so easy ist, wie Du schreibst warum gehts Du da zum Anwalt ?
Du produzierst hier unnötige Kosten da kann es dann schon mal sein, das Du auf den einen
anderen €uro sitzen bleibst.
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19.12.16, 17:54
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.006
Bedankt: 4.080
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Du bekommst in der Regel für die Telefon und Portokosten eine Pauschale . Bei mir waren es glatte 20€ ! Eine Nutzungsausfallpauschale bekommst Du nur für die Dauer der Reparatur . Diese richtet sich nach einer Liste von Schwacke wo die Fahrzeuge in Kategorien unterteilt sind . Anhand dieser Liste wird die Summe für den Nutzungsausfall festgelegt .
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28.12.16, 12:06
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 70
Bedankt: 60
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Außerdem wird, wenn man sich den Schadensbetrag auszahlen lässt die MwSt. abgezogen (-19%)
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28.12.16, 12:57
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 11
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Wenn Du nicht Schuld bist, nimm Dir nen Anwalt, kostet Dich keinen Cent, zahlt alles die Versicherung des Gegners. Der regelt alles für Dich!
Frag in der Werkstatt Deines Vertrauens nach nem Anwaltr mit dem sie zusammenarbeiten, die haben in der Regel ne Visitenkarte von dem da liegen.
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28.12.16, 13:28
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Lesen hilft, manchmal!
Zitat:
Einen Tag danach habe ich ein Gutachten erstellt und dieses Durch den Anwalt vom Gutachter direkt an die Hdi senden lassen
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Wegen dem Nutzungsausfall: Die Dauer der Reparatur und die tägliche Ausfallpauschale sollte eigentlich schon im Gutachten aufgeführt sein.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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28.12.16, 17:35
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 21
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Zitat:
Zitat von magoe
Wenn Du nicht Schuld bist, nimm Dir nen Anwalt, kostet Dich keinen Cent, zahlt alles die Versicherung des Gegners. Der regelt alles für Dich!
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Ganz genau. Dem sagst du einmal was passiert ist und er holt das Beste für dich raus.
Sonst Nutzungsausfall nach Schwacke nur wenn der Wagen laut Gutachten nicht mehr verkehrssicher ist oder sonst für die Dauer der Reparatur.
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