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myGully |
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08.07.20, 17:22
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#1
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Borussia Dortmund
Registriert seit: Feb 2015
Ort: Südtribüne
Beiträge: 15
Bedankt: 195
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Überwachungsvideos
Hi
Ich habe bis vor kurzem an einer Tankstelle bei uns im Ort gearbeitet und habe dann aus zeitlichen Gründen dort gekündigt.
Heute habe ich eine WhatsApp von meinem ehemaligen Chef bekommen das er auf dem Überwachungsvideo gesehen hat wie ich angeblich vor 6 Wochen Geld aus der Kasse genommen habe.
Was natürlich stimmt. Er hat gedroht damit zur Polizei zugehenb.
Einen Anwalt habe ich schon eingeschaltet.
Müsste er die Videos nicht nach 48-72 Stunden löschen?
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08.07.20, 17:51
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#2
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.582
Bedankt: 4.389
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Zitat:
Zitat von GertiesAdler
Einen Anwalt habe ich schon eingeschaltet.
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Und wat willste dann hier noch?
Zitat:
Zitat von GertiesAdler
Müsste er die Videos nicht nach 48-72 Stunden löschen?
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Nö.
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08.07.20, 20:18
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.622
Bedankt: 34.762
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Dein Ex-Chef hat gedroht zur Polizei zu gehen, und du gehst zum Anwalt?
Warum hast du nicht die Courage und sprichst mit deinem Ex-Chef, versuchst deinen Diebstahl ohne Polizei und Anwalt aus der Welt zu schaffen indem du zumindest den gestohlenen Betrag zurück gibst, und lernst aus dem Vorfall für die Zukunft?
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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08.07.20, 21:12
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#4
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Undercover in Japan
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 68
Bedankt: 45
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Zuerst ist TimyTimm konmplett zuzustimmen. Du warst es, gib das Geld zurück und zeig Reue.
Rechtlich solltest du dic ham besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. eine dauerhafte überwachung der eigenen Mitarbeiter unterliegt sehr strengen Auflagen, wenn diese nicht erfüllt sind könnte die Filmaufnahme unzulässig. Müsste halt genau geprüft werden.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei cd2412:
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08.07.20, 21:36
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#5
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.582
Bedankt: 4.389
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Das ist eine Tanke. In Deutschland ist die dauerhafte VÜ des Verkaufsraums bei ausreichender Kennzeichnung erlaubt. Und die dedizierte, verdeckte Überwachung der Kasse u. a. öffentlich zugängiger Räume ist im Verdachtsfall auf eine strafbare Handlung (hier im Rahmen von ungeklärten Kassendifferenzen) für eine kurze Zeit ebenso erlaubt.
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09.07.20, 06:15
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#6
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.062
Bedankt: 21.630
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Der Patient ist tot, bitte um Reanimation. Aber gefälligst zack zack...
Wenn ich so was lese könnt' ich kotzen.
Warum hast Du das Geld genommen?
Gab es Streitigkeiten, oder ist Dein Chef Dir Geld schuldig?
Den Diebstahl hast Du ja hier zugegeben, wofür noch einen Anwalt?
Vermutlich kann Dein ehemaliger Chef froh sein, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Aus "Schaffhausen" (kleines Wortspiel) bist Du jedenfalls nicht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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09.07.20, 09:57
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 128
Bedankt: 103
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Wer Geld aus der Kasse nimmt, hat im Verkauf sowieso nichts zu suchen.
Dem ehemaligen Chef das Geld zurückzugeben wäre das mindeste gewesen zusammen mit einer dicken fetten Entschuldigung... und auf Knieen dankend das er damit NICHT gleich ohne Vorankündigung zur Polizei gegangen ist...
...aber Du scheinst es ja drauf anlegen zu wollen - das Geld zurückzugeben wäre sicher die beste Methode - aber wenn der Anwalt billiger ist... und da Du ja schuldig bist - so ein Eintrag im Register wegen Diebstahl kommt im Polizeilichen Führungszeugnis im Handel sicher ganz gut an!
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"Wenn man in einem Raum der schlaueste ist, ist man im falschen Raum"
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Claire_McLeod:
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09.07.20, 10:51
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#8
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.101
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Hier laufen sie herum; draussen werden sie gesucht..
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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16.07.20, 16:28
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2020
Ort: Deutschsprachiger Raum
Beiträge: 4
Bedankt: 2
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Finde das Geld aus der Kasse nehmen genau so panne wie die anderen (ich mein, was hat man bitte erwartet, würde passieren), möchte aber dennoch meinen Senf dazu geben.
1) Moralische Standpauken beantworten die Frage nicht und tragen nicht sonderlich hilfreich zum Thema bei.
2) Leute, die illegale Raubkopien im Warez-Forum teilen anstatt sie für bares Geld zu kaufen, meckern über jemandem, der etwas Physisches entwendet. Erstmal an die eigene Nase fassen....
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fabricout bedankt:
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22.07.20, 15:12
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2015
Beiträge: 196
Bedankt: 230
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Zitat:
Zitat von Fabricout
Leute, die [...]kopien im Warez-Forum teilen anstatt sie für bares Geld zu kaufen, meckern über jemandem, der etwas Physisches entwendet. Erstmal an die eigene Nase fassen....
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Ach so, er hat das Geld vervielfacht statt entwendet? Dann ist doch alles okay!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei mstrmnn bedankt:
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19.08.20, 19:50
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2016
Beiträge: 20
Bedankt: 38
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Zitat:
Zitat von Fabricout
1) Moralische Standpauken beantworten die Frage nicht und tragen nicht sonderlich hilfreich zum Thema bei.
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TinyTimm hat doch die beste Lösung bereits vorgeschlagen. Wenn der Bestohlene dem Dieb eine Nachricht schickt und damit droht, zur Polizei zu gehen, ist das als Aufforderung zum Gespräch zu verstehen - ansonsten hätte er gleich Strafantrag gestellt.
Da braucht's auch keinen Anwalt, sondern cojones. Schnellstmöglich mit dem Ex-Chef Kontakt aufnehmen, das gestohlene Geld zurückerstatten und um Entschuldigung bitten. Und das persönlich, von Angesicht zu Angesicht.
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