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myGully |
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10.09.21, 02:01
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#1
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Vermieter verweigert Mietbestätigung
Hallihallo,
habe im April ne kleine Mieterhöhung bekommen. Das Amt für Soziales möchte UNBEDINGT eine Mietbestätigung.
Mein bescheuerter Vermieter weigert sich aber mir diese auszuhändigen.
Nach mehreren Anfragen schriftlich, telefonisch, per E-Mail und whatsapp bekam ich nur blöde Ausreden.
Da ich nur erwerbsminderten Rente und Sozialhilfe bekomme und sowieso schon am Existenzminimum lebe, wäre das mein Todesurteil, wenn ich das nicht geregelt bekomme.
Gerichtliche Verfahren fallen da natürlich flach. Ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll.
Des Weiteren gibt es ein anderes Problem.
Wenn es nach mir gehen würde, hätte ich schon längst den Mietvertrag gekündigt.
Da mir meine Mutter die Kaution ausgelegt hat, die ich komplett auf den Kopf gehauen hab, weil der Herr Vermieter diese nicht wollte, wird sie im Falle einer Kündigung ziemlich angepisst sein, wenn sie diese nicht zurückbekommt.
Geändert von Silkbro (12.09.21 um 18:27 Uhr)
Grund: Letzter Satz war nich so doll
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Silkbro:
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10.09.21, 05:34
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#2
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Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 6.149
Bedankt: 7.793
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Zitat:
Zitat von Silkbro
Gerichtliche Verfahren fallen da natürlich flach. Ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll.
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Du kannst über einen 'dem Volke' nahestehenden Anwalt Prozesskosten Beihilfe beantragen. Das geht zumeist sehr schnell und dann kannst Du auch Verfahren einleiten lassen.
Zitat:
Zitat von Silkbro
Da mir meine Mutter die Kaution ausgelegt hat, die ich komplett auf den Kopf gehauen hab, weil der Herr Vermieter diese nicht wollte, wird sie im Falle einer Kündigung ziemlich angepisst sein, wenn sie diese nicht zurückbekommt.
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Das klingt merkwürdig. Du willst Deine Wohnung bei einem Vermieter kündigen, der keine Kaution wollte? Wie willst Du denn eine neue Wohnung bekommen? Für die meisten Wohnungsvermietungen verlangen die Vermieter eine Kaution.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Draalz bedankt:
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10.09.21, 06:38
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#3
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.763
Bedankt: 4.684
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naja - statt mietbestätigung deinen mietvertrag und jetzt die erhöhung ... sollte doch auch klappen.
steht doch alles wesentliche drin...
aber wenn die erhöhung schon im april kam.. hast du die bislang bezahlt?
__________________
„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
Astrid Lindgren
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei elise:
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10.09.21, 08:45
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#4
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 344
Bedankt: 487
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Zitat:
@Silkbro
Amt und Vermieter schalten auf stur und ich bin mal wieder der Depp.
Aber wehe jemand braucht von mir etwas, dann muss es immer gleich sofort sein.
Kotzt mich einfach nur noch alles an, scheiss Menschheit!
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Guten morgen!
Habe gerade dein Schreiben gelesen!
Leider ist es für mich nicht ganz einfach dir einen Rat zu geben da Ich verschiedene Konstallationen gefunden habe.
Zuerst solltest du bei deinem Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
Du benötigst normalerweise (war bei mir so)
⇒ Personalausweis
⇒ Mietvertrag (kann auch mit dem Leistungsbescheid nachgewiesen werden, frage vor Ort nach!)
⇒ Leistungsbescheid
⇒ Schriftverkehr der deine Bemühungen aber auch deine aktuellen Sanktionen anzeigt.
Lass dich bei Gericht nicht abwimmeln (Es kann sein das die Mitarbeiter dir sagen du hast keinen Anspruch).
In dem Fall sage Ihnen das du zum Vorgesetzten möchtest, das wirkt meistens.
Es kann passieren das du einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen mußt.
Schaue bei Google nach deiner Stadt und Suche dort nach Fachanwälte für Sozialrecht.
Lese dir die Bewertungen durch das hilft.
Hier findest du mal einen Antrag, damit du so ungefähr weisst was benötigt wird (Die füllen das zusammen mit dir aus, wenn es dir hilft und du mußt nicht erst auf den Schein warten sondern bekommst Ihn in wenigen Stunden ausgestellt.)
Zitat:
Zu: Vermieterpflicht: Mietbescheinigung ausstellen
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Die Mitwirkung des Vermieters eine Mietbescheinigung auszustellen und so bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuhelfen, ist seit dem 01.11.2015 gesetzliche Pflicht nach § 19 MeldFortG.
Zitat:
Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig
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Das muß nicht auf dich zutreffen deshalb!
Hier der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Wenn noch Fragen sind melden!
Alles gute von
AhoiKAmeraden
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei AhoiKameraden:
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10.09.21, 13:35
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#5
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Newbie
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 55
Bedankt: 281
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@csesraven
Amt für Soziales heisst, er ist zu krank oder zu alt zum Arbeiten, sonst wäre er beim Jobcenter. Nur, weil du das zufällige Glück hast, arbeitsfähig zu sein, musst du nicht auf anderen rumtrampeln.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei sidd bedankt:
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10.09.21, 14:57
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#6
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.095
Bedankt: 13.104
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Mach dich mal beim Mieterverein schlau.
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Das sind Fachleute - wir sind nur Laien.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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10.09.21, 18:39
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#7
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Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von Draalz
Du kannst über einen 'dem Volke' nahestehenden Anwalt Prozesskosten Beihilfe beantragen. Das geht zumeist sehr schnell und dann kannst Du auch Verfahren einleiten lassen.
Das klingt merkwürdig. Du willst Deine Wohnung bei einem Vermieter kündigen, der keine Kaution wollte? Wie willst Du denn eine neue Wohnung bekommen? Für die meisten Wohnungsvermietungen verlangen die Vermieter eine Kaution.
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Ich hab mich eigentlich sofort auf Anhieb mit meinem Vermieter gut verstanden. Bin zwar sauer wegen seines Verhaltens, will aber jetzt nicht unbedingt gleich nen Anwalt einschalten deswegen.
Wie gesagt, wir haben uns auf Anhieb gut vertsanden, vielleicht hat er deswegen auf die Kaution verzichtet. Wie ich das mache weiss ich auch nicht. Eins nach dem anderen.
Geändert von Silkbro (10.09.21 um 18:54 Uhr)
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10.09.21, 18:43
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#8
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von elise
naja - statt mietbestätigung deinen mietvertrag und jetzt die erhöhung ... sollte doch auch klappen.
steht doch alles wesentliche drin...
aber wenn die erhöhung schon im april kam.. hast du die bislang bezahlt?
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Die Tante vom Sozialamt besteht leider auf eine Mietbestätigung, obwohl ich ihr sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt hab.
Bisher alles bezahlt und Mahnungen anderer Firmen in Kauf genommen. Hab aber für diesen Monat mein Konto entlehrt dass es eine Mietrückbuchung gab, veilleicht bekomme ich so eine Reaktion.
Geändert von Silkbro (10.09.21 um 18:56 Uhr)
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10.09.21, 18:46
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#9
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von AhoiKameraden
Guten morgen!
Habe gerade dein Schreiben gelesen!
Leider ist es für mich nicht ganz einfach dir einen Rat zu geben da Ich verschiedene Konstallationen gefunden habe.
Zuerst solltest du bei deinem Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
Du benötigst normalerweise (war bei mir so)
⇒ Personalausweis
⇒ Mietvertrag (kann auch mit dem Leistungsbescheid nachgewiesen werden, frage vor Ort nach!)
⇒ Leistungsbescheid
⇒ Schriftverkehr der deine Bemühungen aber auch deine aktuellen Sanktionen anzeigt.
Lass dich bei Gericht nicht abwimmeln (Es kann sein das die Mitarbeiter dir sagen du hast keinen Anspruch).
In dem Fall sage Ihnen das du zum Vorgesetzten möchtest, das wirkt meistens.
Es kann passieren das du einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen mußt.
Schaue bei Google nach deiner Stadt und Suche dort nach Fachanwälte für Sozialrecht.
Lese dir die Bewertungen durch das hilft.
Hier findest du mal einen Antrag, damit du so ungefähr weisst was benötigt wird (Die füllen das zusammen mit dir aus, wenn es dir hilft und du mußt nicht erst auf den Schein warten sondern bekommst Ihn in wenigen Stunden ausgestellt.)
Die Mitwirkung des Vermieters eine Mietbescheinigung auszustellen und so bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuhelfen, ist seit dem 01.11.2015 gesetzliche Pflicht nach § 19 MeldFortG.
Das muß nicht auf dich zutreffen deshalb!
Hier der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Alles gute von
AhoiKAmeraden
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O.k. werds mir mal anschauen. Danke
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10.09.21, 18:47
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#10
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von csesraven
Jemand der auf Kosten aller anderen lebt, seine Mutter bescheißt schreibt also sowas:
Schuss nicht gehört, völlig unabhängig ob der Vermieter sich nicht korrekt verhält.
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Wenn du willst, kannst gerne mal vorbeikommen. Dann kann ich dir meine 3 verschiedenen Medikamente zeigen, die ich dank meiner Depressionen, täglich nehmen darf und die mir Gastritis eingebrockt haben. Aber erschreck bitte nicht vor meiner Wampe, die ich dank der ganzen Tabletten bekommen hab und deshalb 40 kg zunehmen durfte. Falls ich während deines Besuches eine Panikattacke bekomme, an denen ich mich täglich erfreuen darf, bleib einfach ganz ruhig, die dauern nur paar Minuten. Muss dich aber vorwarnen, da meine Stimmung sehr abhängig von meinem Schlaf ist. Wenn ich mich, wie fast jede Nacht, in den vergangenen Jahren, mit Albträumen und Angstzuständen rumschlagen musste, bin ich absolut unausstehlich und würde am liebsten alle … Dann kannst du mir vielleicht auch ein paar Bandagen mitbringen, damit ich die Narben an meinem Arm verstecken kann.
Spielt aber alles keine Rolle, denn genau wie Eltern die Kindergeld beziehen, hab ich ein Anrecht darauf. Ob es dir passt oder nicht. Also merk dir für die Zukunft [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] !!!!
Geändert von Silkbro (11.09.21 um 03:37 Uhr)
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10.09.21, 18:48
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#11
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von karfingo
Mach dich mal beim Mieterverein schlau.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das sind Fachleute - wir sind nur Laien.
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O.k. danke werd mal nachschauen
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Silkbro:
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11.09.21, 10:27
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#12
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Zitat:
Zitat von sidd
@csesraven
Amt für Soziales heisst, er ist zu krank oder zu alt zum Arbeiten, sonst wäre er beim Jobcenter. Nur, weil du das zufällige Glück hast, arbeitsfähig zu sein, musst du nicht auf anderen rumtrampeln.
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Das jemand krank ist und Sozialleistungen bezieht ist absolut nicht verwerflich. Plumper Versuch ...
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12.09.21, 13:22
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#13
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 568
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Zitat:
Zitat von Draalz
Du kannst über einen 'dem Volke' nahestehenden Anwalt Prozesskosten Beihilfe beantragen. Das geht zumeist sehr schnell und dann kannst Du auch Verfahren einleiten lassen.
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Für so eine Lapalie geht man nicht zum Anwalt - vollkommen lächerlich.
Das schreit doch dann schon nahc Kündigung.
( Als Vermieter würde ich den zumindest schnellstmöglich loswerden wollen )
Wenn das Amt eine Bescheinigung hat, das hast du doch sicherlich einen schriftlichen Mietvertrag, ein Schreiben worin die Mieterhöhung drin steht und auch Kontoauszüge, wo die Zahlung zu ersehen ist.
Dann kannst dem Amt auf die Anschrift deines Vermieters geben, dann können die sich ja bei Zweifeln dort direkt selber erkundigen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Tuxtom007:
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12.09.21, 18:20
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#14
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von Tuxtom007
Für so eine Lapalie geht man nicht zum Anwalt - vollkommen lächerlich.
Das schreit doch dann schon nahc Kündigung.
( Als Vermieter würde ich den zumindest schnellstmöglich loswerden wollen )
Wenn das Amt eine Bescheinigung hat, das hast du doch sicherlich einen schriftlichen Mietvertrag, ein Schreiben worin die Mieterhöhung drin steht und auch Kontoauszüge, wo die Zahlung zu ersehen ist.
Dann kannst dem Amt auf die Anschrift deines Vermieters geben, dann können die sich ja bei Zweifeln dort direkt selber erkundigen.
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Einen Anwalt möchte ich wirklich nicht hinzuziehen. Ich habe sämtliche Unterlagen an das Sozialamt weitergeleitet. Mietvertrag, Mieterhöhungsankündigung und alle meine Kontoauszüge die belegen das meine Miete erhöht wurde. Mein Vermieter wurde auch schon 2 mal vom Amt angeschrieben mit der bitte Ihr das benötigte Schreiben auszuhändigen. Aber absolut NIX ist passiert. Werde morgen einen letzten Versuch unternehmen die Sachbearbeiterin zu überreden auf das Schreiben zu verzichten.
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12.09.21, 18:29
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#15
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von csesraven
Jemand der auf Kosten aller anderen lebt, seine Mutter bescheißt schreibt also sowas:
Schuss nicht gehört, völlig unabhängig ob der Vermieter sich nicht korrekt verhält.
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Zugegeben, die letzen 2 Sätze waren etwas unüberlegt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Silkbro:
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12.09.21, 22:59
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#16
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2021
Beiträge: 468
Bedankt: 1.230
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Zitat:
Zitat von Tuxtom007
Für so eine Lapalie geht man nicht zum Anwalt - vollkommen lächerlich.
Das schreit doch dann schon nahc Kündigung.
( Als Vermieter würde ich den zumindest schnellstmöglich loswerden wollen )
Wenn das Amt eine Bescheinigung hat, das hast du doch sicherlich einen schriftlichen Mietvertrag, ein Schreiben worin die Mieterhöhung drin steht und auch Kontoauszüge, wo die Zahlung zu ersehen ist.
Dann kannst dem Amt auf die Anschrift deines Vermieters geben, dann können die sich ja bei Zweifeln dort direkt selber erkundigen.
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Beim Amt geht NIX ohne Anwalt. Die Bearbeiter sind a) aus irgendwelchen Gründen unwillig und/oder b) unfähig. Ich konnte da vor etlichen Jahren ein Lied von singen. (Kaum kam der Anwalt ins Spiel lief das alles wie geschmiert.)
Da wird munter drauflos beschieden, weil es am schnellsten und einfachsten ist und die Aktenstapel schneller abschmelzen läßt. Wenn man dann keinen Anwalt am Start hat ist Hopfen & Malz verloren. Auch die Bearbeitungszeiten verkürzen sich dank anwaltlicher Hilfe rapide.
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14.09.21, 19:48
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 2
Bedankt: 2
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Kann das Amt denn nicht etwas machen wenn Du denen Deine Emails und Whatsapps zeigst?
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14.09.21, 20:49
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#18
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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HALLELUJA !!!! Ein kleines Wunder ist geschehen.
Zuerst die negative Nachricht:
da ich meine Miete für diesen Monat von meinem Konto abgehoben hatte und diese zurückgebucht wurde, fand ich gestern einen Brief von meiner Vermieterin im Briefkasten. Leider nicht die erhoffte Mietbestätigung, sondern nur eine Zahlungserinnerung. Dafür hat man ja Zeit Ein persönliches Gespräch kam leider nicht zustande. Egal ...
Und jetzt die gute Nachricht:
hatte gestern das Bedürfnis, meiner Sachbearbeiterin beim Sozialamt, eine sehr emotionale E-mail zu schreiben. Anscheinend hat diese genau ins Herz getroffen. so dass sie sich damit einverstanden erklärte auf die Mietbestätigung zu verzichten und mir die neuen Mietkosten erstattet auch rückwirkend.
ENDLICH ist dieses Theater vorbei. Gott sei dank
Vielen dank an euch alle für euren Beistand, hat mir sehr geholfen.
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18.09.21, 17:35
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#19
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2019
Beiträge: 111
Bedankt: 322
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Gratulation!
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20.09.21, 09:12
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#20
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 344
Bedankt: 487
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@Silkbro
Guten morgen!
Du hättest dem Amt auch eine Vollmacht erteilen können auf Amtswegen diese anzufordern!
Das macht beim Vermieter Eindruck!
Gruß
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20.09.21, 11:01
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#21
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.246
Bedankt: 5.361
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@Silkbro:
Hast Du das Problem evtl. auch nur vertagt?
Benötigst Du bei der nächsten Mietanpassung nicht auch wieder die Bestätigungen?
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20.09.21, 20:40
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#22
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von AhoiKameraden
@Silkbro
Guten morgen!
Du hättest dem Amt auch eine Vollmacht erteilen können auf Amtswegen diese anzufordern!
Das macht beim Vermieter Eindruck!
Gruß
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Die nächste Mieterhöhung kommt sicherlich, dann geht alles wieder von vorne los. Werds mir merken. Danke
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20.09.21, 20:52
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#23
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von Shao-Kahn
@Silkbro:
Hast Du das Problem evtl. auch nur vertagt?
Benötigst Du bei der nächsten Mietanpassung nicht auch wieder die Bestätigungen?
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Wie heisst es so schön ? Nachher ist man immer schlauer. Werde das bei der nächsten Mieterhöhung aber so machen, dass ich die unteschriebene
Mieterhöhungsankündigung erst zurücksende, nachdem ich die Mietbestätigung bekommen hab.
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24.09.21, 22:54
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#24
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 220
Bedankt: 283
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Zitat:
Zitat von Silkbro
Mieterhöhungsankündigung erst zurücksende, nachdem ich die Mietbestätigung bekommen hab.
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Wenn es sich um eine regelkonforme Erhöhung handelt ist dasVöllig irrelevant, du musst zustimmen, wenn du das nicht tust wird dein Vertrag beendet.
Aber wer die Miete erhöhen will muss dies auch begründen und das schriftlich, das sollte einem Amt doch ausreichen. Wer kein Mieter ist, dem kann man auch keine Miete erhöhen.
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09.10.21, 08:41
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#25
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 191
Bedankt: 858
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Zitat:
Zitat von Silkbro
Werde das bei der nächsten Mieterhöhung aber so machen, dass ich die unteschriebene
Mieterhöhungsankündigung erst zurücksende, nachdem ich die Mietbestätigung bekommen hab.
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So einfach geht das aber mit der Mieterhöhung auch nicht. Du kannst deine Zustimmung auch veweigern. Dann muss der Vermieter die einklagen und das auch begründen warum er mehr Miete will.
Aber da bei dir im Endeffekt eh das Amt das dann bezahlt: egal.
Mich würden ja die Gründe des Vermieters interessieren warum er dir diese Mietbestätigung nicht geben wollte. Ich vermute mal, das war dem viel Arbeit. Vielleicht wäre es ja auch so gegangen, dass du alles schreibst und ihm nur zur Unterschrift vorlegst?
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10.10.21, 10:14
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#26
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2018
Beiträge: 13
Bedankt: 20
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Was heißt du hast eine Mieterhöhung bekommen? Allein das sollte ja schon Bestätigung i.V.m. dem Kontoauszug sein.
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11.10.21, 08:05
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#27
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.100
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Jain,
man kann auch von Amtswegen unterstellen, das Mieter und Vermieter gemeinsame Sache machen und moeglichweise Gelder einfach umkanalisieren zu Gunsten des Leistungsbeziehers.
Ein schriftlicher Nachweis des Vermieters , rueckt auch seine Mehreinahme zu Papier.
Sicherlich ist ein mit dem Kontoauszug und der entsprechenden regelmaessigen, nicht zurueckueberweisenen Ueberweisung an den Vermieter ein Vetragsverhaeltnis nachweisbar, falls es um die Verbindlichkeit einer Mietsache , z.B. ohne Vertrag, kommt.; mehr aber auch nicht.
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11.10.21, 20:58
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#28
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von DerKolbenfresser
So einfach geht das aber mit der Mieterhöhung auch nicht. Du kannst deine Zustimmung auch veweigern. Dann muss der Vermieter die einklagen und das auch begründen warum er mehr Miete will.
Aber da bei dir im Endeffekt eh das Amt das dann bezahlt: egal.
Mich würden ja die Gründe des Vermieters interessieren warum er dir diese Mietbestätigung nicht geben wollte. Ich vermute mal, das war dem viel Arbeit. Vielleicht wäre es ja auch so gegangen, dass du alles schreibst und ihm nur zur Unterschrift vorlegst?
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Tja, DAS ist die 1 Million eur Frage..... Ich kann da nur spekulieren, aber 100%ig werde ich das wohl nie erfahren. Ich hab denen ja auch eine vorgefertigte Mietbestätigung zugeschickt, welche unterschrieben an mich zurückgesendet werden sollte .....ohne Erfolg.
Geändert von Silkbro (11.10.21 um 21:11 Uhr)
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11.10.21, 21:12
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#29
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von Dizzlington
Was heißt du hast eine Mieterhöhung bekommen? Allein das sollte ja schon Bestätigung i.V.m. dem Kontoauszug sein.
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Hab ich der Sachbearbeiterin auch gesagt. Aber die deutsche Bürokratie hatte wohl was dagegen.
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13.10.21, 09:02
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#30
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Banned
Registriert seit: Aug 2018
Ort: Klapsmühle
Beiträge: 63
Bedankt: 147
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Ist dieser Thread echt?
Ich frag nur, weil man solche Fragen wie hier eben, eigentlich nicht auf einem Warez-Board stellt, da gäbe es nämlich Seiten und sogar Foren, wo man weitaus schneller zu brauchbaren Infos kommen würde.
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13.10.21, 09:40
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#31
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 344
Bedankt: 487
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Also regulär reicht die aktuelle Mietnebenkostenabrechnung die man jedes Jahr bekommt aus . da steht die alte und neue Miete drin. Ansonsten muß man nur bei einem Neuantrag die Auskunft geben bzw. bei Weiterbewilligung kann die Arge bei Änderungen das verlangen.
Im Zweifel zu einemSozialdienst in deiner Stadt gehen und das überprüfen lassen.
Oder wenn es das nicht gibt einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.
Du kannst gegen über der Arge aber auch deine Aufforderung nach der Bescheinigung nachweisen, dann muß das Amt notfalls selbst das Dokument fordern. was letzendlich dan ein Rechtsstreit zwischen den beiden wäre.
Eine Verweigerung der Leistung weil der Vermieter nicht mitwirkt ist nach Beweis grundsätzlich nicht mehr deine Sache.
Bei Problemen Beratungsschein beantragen damit zu Rechtsanwalt und den dass machen lassen.
Hier mal ein paar Seiten für Informationen:
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Communitys
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei AhoiKameraden:
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13.10.21, 14:09
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#32
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 9
Bedankt: 27
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@Silkbro:
Nachdem jetzt das Thema durch ist, würde ich an Deiner Stelle entweder mal die Kaution ansparen und Deiner Mom zurück zahlen, oder ohne Kohle reinen Tisch machen. Sie zu verarschen ist der schlechteste Weg.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei frischemilch bedankt:
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13.10.21, 14:47
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#33
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 344
Bedankt: 487
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Zitat:
Zitat von frischemilch
@Silkbro:
Nachdem jetzt das Thema durch ist, würde ich an Deiner Stelle entweder mal die Kaution ansparen und Deiner Mom zurück zahlen, oder ohne Kohle reinen Tisch machen. Sie zu verarschen ist der schlechteste Weg.
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Danke dir!
Endlich die zweite Sichtweise
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13.10.21, 22:02
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#34
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Banned
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 1.067
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Zitat:
Zitat von frischemilch
@Silkbro:
Nachdem jetzt das Thema durch ist, würde ich an Deiner Stelle entweder mal die Kaution ansparen und Deiner Mom zurück zahlen, oder ohne Kohle reinen Tisch machen. Sie zu verarschen ist der schlechteste Weg.
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Da ich eine Nachzahlung bekommen hab, ging die direkt an meine Mom, inklusive eines Geständnisses.
Geändert von Silkbro (13.10.21 um 22:11 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Silkbro bedankt:
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Forumregeln
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Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
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