All die Sparvereine z.B. sind nicht eingetragene Vereine.
Gut, hier kommt zumeist noch eine Bank mit ins Spiel , sprich Sparbuch bedient, das einmal jaehrlich ueber die Bank offenlegen muss, das keine Quellsteuern anfallen.
Dafuer braucht es sogenannte Statuten / Richtlinien, die den Sinnzweck der Vereines darlegen, wer den Vorstand und wer die Kassierer bilden und was den Vereinsmitgliedern anhand gegeben wird, wie der Verein , das Vereinsleben und die Aufwendungen zu betrachten sind.
Bei einzahlenden Mitgliedern muss ein Kassenbuch gepflegt werden; kann man ueber Excel z.B ganz gut loesen.
Die moegliche aber nicht noetige Jahresversammlung kann man z.B auch gleich mit einer Weihnachtsfeier, so denn gewollt, verbinden. Heisst: Vortrag dessen was gelaufen ist, was Kassenstand ist, was im naechsten Jahr angedacht ist, etc.
Besondere Versammlungen bedarf es im Regelfall nur, wenn z.B. Statuten angeglichen werden muessen, da dazu auch eine einfache Mehrheit der Anwesenden erforderlich ist. Ladung aller aber erforderlich
Und so weiter und so weiter
Bishin zu Haftungsfragen bei Geldverkehr. Das erwartet auch eine Bank; Statuten, aus den klar hervorgeht, was der Verein darstellen will, im Rahmen von Kontonutzungen.
Soll ja keine Terrororganisation Boden finden.
Tja und, das das Geld auch irgendwie verwertet wird, so das man nicht zu einem Geldwaschsalon eingestuft wird; siehe Anhaeufung unendlich oder ruhende Vermoegen anderer auf unbestimmte Zeit