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myGully |
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04.03.14, 17:44
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 27
Bedankt: 4
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Rechtslage bezüglich Illegaler Downloads
Hi,
da mir auf der "Expertenseite" Netzwelt.de mir niemand antworten kann oder will, versuche ich es mal hier. Wusste nicht recht wo ich das genau einordnen sollte, wenn es falsch ist bitte moven. Ab gleich folgt nur noch Kopiertes aus dem o.g. Board.
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Ich wollte mich mal schlau machen wie zurzeit die Rechtslage in Deutschland ist bezüglich des o.g. Betreffs. Ich habe gerade eben schon versucht selber zu googlen bzw. herauszufinden, aber irgendwie war das eher nichts ganzes und nichts halbes. Zumindest bei gutefrage.net habe ich etwas gefunden, will aber trotzdem jemanden fragen der sich damit auskennt, da ich bisher immer dachte es wäre gesetzlich eine Grauzone. Gestoßen bin ich darauf aus einem Beitrag aus einem "Gullyboard" (nicht hier, ist aus einem anderen, der Beitrag regte mich zu dem Denkanstoß an) und nicht weil ich irgendwas herunterlade oder es vorhabe.
Zitat:
Momentan ist nur das verbreiten, also uploaden illegal. Das heißst für pures Downloaden d.h. wenn du dir zb ein urheberrechtlich Geschützes Video auf youtube anguckst, dann begehst du keine Straftat. Bis jetzt. Niemand weiß allerdings ob und wann sich das mal ändert.
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Wie ist es damit heute bzw. was ist an der Aussage richtig? Ich hatte auch mal gelesen, dass man beim herunterladen selber auch bestimmte Daten davon hochlädt, also wäre das doch auch strafbar, oder?!
Zitat:
Downloads sind ungefährlich, die beim Filesharing meistens gleichzeitig stattfindenden Uploads sind Problem. Wobei das Millionen von Menschen in Deutschland machen, und "nur" ein paar zehntausend wurden erwischt; die Gefahr ist also verhältnismäßig gering aber durchaus gegeben. Besonders aktuelle Musik aus den Charts ist gefährlich.
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Damit sind ja an sich diese ganzen Tracker gemeint wie eMule und sowas, aber wie steht es dort mit der Aussage, dass Downloads ungefährlich sind? Ich mein klar, im Endeffekt kommt es sicher drauf an was heruntergeladen wird und was es für einen Wert im Endeffekt hat, aber ist es vielleicht trotzdem ungefährlich?
Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten bzw. etwas dazu sagen, wie das derzeit mit der Rechtslage aussieht.
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04.03.14, 19:00
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Zitat:
Zitat von Lyrikos
da mir auf der "Expertenseite" Netzwelt.de mir niemand antworten kann oder will, versuche ich es mal hier.
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Eigentlich bin ich geneigt dir das auch nicht zu beantworten, da es hier im Forum zig ähnliche Themen gibt.
Zitat:
Zitat von Lyrikos
Ich habe gerade eben schon versucht selber zu googlen bzw. herauszufinden, aber irgendwie war das eher nichts ganzes und nichts halbes.
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Dann hast du offensichtlich nicht richtig gegoogelt.
Zitat:
Zitat von Lyrikos
da ich bisher immer dachte es wäre gesetzlich eine Grauzone.
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Eine rechtliche Grauzone ist es mit Sicherheit nicht.
Zitat:
Zitat von Lyrikos
Ich hatte auch mal gelesen, dass man beim herunterladen selber auch bestimmte Daten davon hochlädt, also wäre das doch auch strafbar, oder?!
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Das stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Zitat:
Zitat von Lyrikos
Damit sind ja an sich diese ganzen Tracker gemeint wie eMule und sowas
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Richtig, das betrifft in erster Linie ALLE Peer to Peer Dienste.
Zitat:
Zitat von Lyrikos
aber wie steht es dort mit der Aussage, dass Downloads ungefährlich sind? Ich mein klar, im Endeffekt kommt es sicher drauf an was heruntergeladen wird und was es für einen Wert im Endeffekt hat, aber ist es vielleicht trotzdem ungefährlich?
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Verhältnismäßig "ungefährlich" sind sogenannte Anti-Leech-Tracker im Torrent-Netzwerk. Dort kommt man in der Regel nur per Einladung hinein. Des weiteren wird streng darauf geachtet, dass man so viel wie man herunter läd auch wieder hoch läd.
Zitat:
Zitat von Lyrikos
wie das derzeit mit der Rechtslage aussieht.
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Die Rechtslage sieht so aus ... ich zitiere:
Zitat:
Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird.
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Das heißt im Klartext dass die erlaubte Privatkopie dann nicht mehr zulässig ist, wenn das zum Download zur Verfügung gestellte Original offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde.
Heißt, das herunterladen von Seiten wie myGully etc. pp. ist illegal. Denn kein Richter der Welt wird dir glauben, dass du bei einer Seite, bei der es nur Downloads gibt nicht wusstest, dass dieses "illegal" ist.
Anders sieht das wieder bei Youtube aus. Wenn du dir von dort Filme herunter lädst, oder mp3 konvertierst, dann ist dieses nicht illegal.
Die eigentliche Grauzone überhaupt ist die reine Existenz von Foren wie myGully. Da es hier keine Direktdownloads gibt, wie zum Beispiel bei den Streaming-Seiten, welche ihre Streams ja oft selber angeboten haben. Es gibt noch keinen Präzedenzfall welcher Foren wie myGully ganz klar als "illegal" einstuft.
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04.03.14, 23:15
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#3
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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wozu eigentlich experten fragen? das gesunde rechtsemfinden jedes menschen sollte ausreichen, um sich klar zu sein, dass dinge, die normalerweise geld kosten, auf irgendeine weise gratis beschafft, mit ziemlicher sicherheit illegal ist.
ob man es sich dann trotzdem kostenlos besorgt und damit gewisse risiken eingeht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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05.03.14, 13:51
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 209
Bedankt: 56
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Klar geregelt ist das ganze (noch) nicht.
Finger weg von p2p Filesharing. Da kannste schnell Post vom Anwalt kriegen.
Downloads von one-klick-hostern wurde ja schon gesagt- in dem Fall auch illegal (Natürlich nur bei urheberrechtlich geschützen Inhalten)
ABER bisher (konnte) wurde kein Fall bekannt (zumindest nicht dass ich wüsste), wo jemand dafür belangt wurde.
Beim Streaming gibt es derzeit noch keine klare Rechtssprechung. (war ja kürzlich groß in den Medien)
Wäre möglich, dass streaming irgendwann mal als legal angesehen wird- so lange kein Richter ein URteil fällt bleibt das grauzone mit unterschiedlichen Meinungen.
Wichtig wäre immer das 11 Gebot zu beachten: Lass Dich nicht erwischen !!!
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05.03.14, 17:29
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 27
Bedankt: 4
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Hi,
erst einmal danke für deine ausführliche Antwort Prince Porn.
Wie hoch wäre denn generell die Chance, dass man beim downloden von One-Click-Hostern erwischt wird? (Ja, auch wenn mein Vorposter sagt, dass ihm kein Fall bekannt wäre bei dem jemand belangt worden ist, aber vielleicht kannst du da ja Klarheit bringen.)
Desweiteren:
Zitat:
Zitat von cracklink
wozu eigentlich experten fragen? das gesunde rechtsemfinden jedes menschen sollte ausreichen, um sich klar zu sein, dass dinge, die normalerweise geld kosten, auf irgendeine weise gratis beschafft, mit ziemlicher sicherheit illegal ist.
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Wieso sollte da mein gesundes rechtsempfinden darauf zu greifen? Lies doch den Beitrag von Prince Porn. Das Zitat mit dem Gesetz sagt doch aus, dass das vor 2008 eigentlich ziemlich legitim war. Bei den ganzen verschiedenen Sachen die man im Internet dazu liest (vor allem widersprüchliches) ist es auch völlig in Ordnung, dass man einfach mal fragt, oder?
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05.03.14, 17:37
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#6
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Wie hoch die Chance ist? 100 %ige Sicherheit gibt es bei keinem Download.
Um bei einem OCH als Downloader an deine Daten zu kommen, müssten die Rechteinhaber den OCH dazu auffordern, die IPs (sofern der OCH diese überhaupt speichert) all derer heraus zu rücken, die eine Datei auf welcher ein Urheberrecht besteht herunter geladen haben.
Dann müsste man mit der IP zu den ISPs gehen, und diese dazu auffordern die Daten der betroffenen IPs heraus zu rücken.
Das Ganze ist also schon etwas aufwendiger, als zum Beispiel bei P2P-Diensten wo ja die IPs direkt sichtbar sind.
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15.03.14, 20:38
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#7
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 871
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Hat nicht das Gulliboard die Börse down genommen, als die rechtlich dafür belangt werden sollten?
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15.03.14, 20:40
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#8
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Ja und, was hat das Eine nun mit dem Anderem zu tun?
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16.03.14, 09:19
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#9
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 871
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Das war nur ne Frage die mir gekommen ist, als du von der rechtlichen Grauzone gesprochen hast...
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16.03.14, 09:21
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#10
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.433
Bedankt: 55.385
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Gulli hat damals auch einen eigenen "Hoster" gehabt. Sprich deren Angebote dort waren nicht ausschließlich über externe OCHs zu erreichen.
Und da haben auch noch ein paar andere Faktoren eine Rolle gespielt.
Kannst dir ja mal Gulli Wars durchlesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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