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myGully |
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19.04.14, 22:56
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 21
Bedankt: 152
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Neue Brille für 0€ weil Verkäuferin mist gebaut hat
Hallöchen
Meine Freundin hat sich eine neue Brille bei einem Optiker bestellt.
Bei der Abholung der Brille hätte sie diese eigentlich noch bezahlen müssen..
Die Verkäuferin packte uns die Brille ein und wünschte uns noch einen schönen Tag, meine Freundin wies die Verkäuferin daraufhin, dass sie die Brille eigentlich noch bezahlen müsse. Doch die Verkäuferin sagte irgendwas von Garantie blabla.. hat sogar noch eine Kollegin neben sich gefragt. Also nahmen wir die Brille natürlich mit. Haben auch eine Rechnung für die Brille auf der 0€ steht.
Später bemerkte meine Freundin einen Anruf in Abwesenheit von eben diesem Geschäft auf ihrem Handy. Haben erstmal nicht zurückgerufen. Die werden uns mit Sicherheit sagen wollen, dass denen irgendein Fehler unterlaufen ist und hätten gern ihr Geld.
Wie sieht das jetzt rechtlich aus? Kann im nachhinein noch Geld verlangt werden obwohl wir darauf hingewiesen haben dass die Brille bezahlt werden müsste und selbst auf der Rechnung 0€ steht?
Danke für eure Antworten
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20.04.14, 08:33
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#2
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Banned
Registriert seit: Dec 2013
Beiträge: 196
Bedankt: 252
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Ich kann schon wieder nicht verstehen, warum man nicht einfach mal ganz spontan ein bisschen ehrlich sein kann. Hoffe, dir ist bewusst, dass du 1. Der Verkäuferin ziemlich schadest, 2. Nicht mehr zu dem Optiker hin gehen kannst. Zahle also einfach die Brille, schließlich hast du ja auch eine bekommen
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20.04.14, 08:52
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#3
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Banned
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.219
Bedankt: 751
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Zitat:
Zitat von staple
Ich kann schon wieder nicht verstehen, warum man nicht einfach mal ganz spontan ein bisschen ehrlich sein kann.
...
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Du lässt dir wohl auch deine gerade erhaltene Niere wieder rausnehmen nur weil sich zwei Fachärzte geirrt haben und nicht du diese erhalten solltest, sondern ein anderer Patient? Wohl kaum...
Mein Vorschlag:
Ruf die Nummer an, bring in Erfahrung was die genau wollen. Bei einem Fehler vom Optiker könnt ihr euch doch einfach auf einen Deal einigen, wenn möglich...
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20.04.14, 09:05
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#4
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Banned
Registriert seit: Dec 2013
Beiträge: 196
Bedankt: 252
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Klasse Vergleich
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20.04.14, 09:10
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1
Bedankt: 1
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Meisten Geschäfte sind versichert gegen sowas weil sind ja alles Menschen denen auch Fehler unterlaufen. Ich würde die behalten den Anruf ignorieren und mir neues Geschäft suchen . Passiert nun mal die Brillen sind so schon teuer genug
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20.04.14, 11:52
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#6
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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Und weil du so ein reines Gewissen hast, stellst du diese Frage in diesem Forum...
Gibt nichts schöneres als Gewissensbisse, gell?
Ich würde zurückrufen, aber sie auf ihren Fehler und darauf, dass ihr sie noch darauf hingewiesen habt hinweisen.
Fordern können sie gar nicht, aber ihr könnt euch ja doch irgendwie einigen, damit es kein böses Blut gibt.
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20.04.14, 12:22
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#7
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 442
Bedankt: 635
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Natürlich kann der Optiker sein Geld zurückverlangen Thema "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung", unter 323 BGB zu finden. Gilt für Waren wie auch für Zahlungen.
So krass was die Leute sich hier vorstellen. Bitte lieber TE, wenn du Cojones hast sag uns wie das ausgegangen ist damit ich jeden, der meint die Brille behalten zu können, auslachen kann.
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20.04.14, 13:38
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#8
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Üblicherweise gibt man beim Optiker doch seine Personalien/Adresse an.
Wenn es auch auf explizite Nachfrage heißt: "0 EUR", dann kann man wenigstens erwarten, dass sich der Optiker schriftlich (mit einer Rechnung) an dich wendet.
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20.04.14, 13:47
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#9
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 442
Bedankt: 635
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Zitat:
Zitat von 321meins
Üblicherweise gibt man beim Optiker doch seine Personalien/Adresse an.
Wenn es auch auf explizite Nachfrage heißt: "0 EUR", dann kann man wenigstens erwarten, dass sich der Optiker schriftlich (mit einer Rechnung) an dich wendet.
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Man muss gar nichts erwarten können. Ein mündlicher Hinweis seitens des Optikers über den Fehler der Verkäuferin und Übergabe der korrekten Rechnung mit Bitte um Ausgleich reicht vollkommen aus.
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